Hallo timekeeper,
besten Dank für die sehr professionelle Antwort.
Um den Sachverhalt auf meine speziellen Fragen (fette schwarze Markierung) anzuwenden, habe ich mir erlaubt, die von mir verstandenen Antworten(grüne fette Schrift) zu meinen Fragen einzufügen:
1. Bis zum welchen Lebensjahr, wenn bis dato keine Ausbildung oder Studium erfolgt ist ?
Antwort: Beginnt da nix, dann besteht auch kein Unterhaltsanspruch.
2. Wenn eine Ausbildung oder Studium abgebrochen wird, muss ich dann noch Unterhalt zahlen ?
Antwort: Ja, bis die Ausbildung abgeschlossen wird. Wenn es abgebrochen worden ist, muss es zügig eine neue Ausbildung anfangen, wober zügig
kein allzu fest definierter Zeitraum ist.
3. Muss, bzw. wie lange muss ich Unterhalt zahlen, wenn folgende Szenarien eintreten:
- Szenario 1: Ausbildung wird abgebrochen, Studium wird anvisiert, was 1 Jahr später anfängt. Bis dahin wird im Nebenjob freiberuflich gearbeitet.
Antwort: Unterhalt wird während der Ausbildung und des Studiums bezahlt. Während der Unterbrechung, wo eigenes Geld verdient wird, nicht.
- Szenario 2: Studium wird abgebrochen, Ausbildung wird danach angefangen. Übergangsweise wird im Nebenjob freiberuflich gearbeitet.
Antwort: Unterhalt wird während der Ausbildung und des Studiums bezahlt. Während der Unterbrechung, wo eigenes Geld verdient wird, nicht.
- Szenario 3: Ausbildung wird abgebrochen, Studium wird abgebrochen, freiberufliche Tätigkeit wird weiter ausgeübt.
Antwort: Unterhalt wird während der Ausbildung und des Studiums bezahlt. Bei Abbruch, wo im Nachgang eigenes Geld verdient wird, nicht.
Habe ich dies so korrekt interpretieren können ?
Danke und liebe Grüße,
NewMan