Beiträge von Kai

    Hallo Unikat,


    vielen Dank für deine Sichtweise. Ich würde folgende Argumentation ins Felde führen:


    Gemäß der neuen Regelung kann es nur zu einer RWA kommen, wenn es Anhaltspunkte für ein Gehalt über TEUR 100 gibt (analog den Regelungen des SGB XII).

    Dort hätte man also das Recht, dem Auskunftsersuchen mit Verweis auf fehlende Anhaltspunkte zu widersprechen, korrekt?


    Soweit ich weiß, werden die Regelungen des SGB XII sowieso nur sehr selten angewandt und haben dann nicht so weitreichende Folgen.

    Ich würde also der RWA quasi rückwirkend und mit Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundatz widersprechen: Nach Ansatz der neuen Regelung wäre eine solche Einschränkung meiner finanziellen Disposition nie zum Tragen gekommen. Da dies für neu entstehende Fälle der Fall ist, verlange ich dieses Recht auch für mich.


    Argumentation: Es hat zum ursprünglichen Zeitpunkt des RWA keine Anhaltspunkte für ein Gehalt > TEUR 100 gegeben, es gibt sie heute nicht, also müsste ich „frei“ sein, wie jeder Bürger, der nach dem 1.1.2020 leistungspflichtig wird.


    Was hältst du von dem Argumentationspfad?

    Hallo Unikat!


    Angenommen, ich liege derzeit bei TEUR 60 brutto, zahle freiwillig, dann kommt die Veränderung der Grenzen ab 01.01.2020 und ich bin raus. Bin ich dann denn immer noch und so lange Sozialhilfe gezahlt wird, in meiner finanziellen Disposition eingeschränkt? Für den Fall, dass ich irgendwann einmal TEUR 100 verdienen könnte?

    Vielen Dank, Unikat!


    Dann kann ich zukünftig darauf bestehen, dass man mir die Anhaltspunkte mitteilt, die zum Auskunftsersuchen führen, richtig?


    Es müssen ja Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ich plötzlich mehr verdiene, damit „das Spiel“ von vorne losgeht, richtig?

    Hallo!


    ich unterstütze meine Eltern sowieso weitgehend und lasse ihnen zusätzliches „Taschengeld“ zukommen und zahle Telefon und Internet. Dass der Sachbearbeiter bei der Berechnung des EU solche Kosten nicht anerkannt hat, versteht sich von selbst.

    Also es wird sich Verwendung für das Geld finden.


    Ich werde also die (freiwilligen) Zahlungen zum 31.12. einstellen und auf die Gesetzesänderung verweisen. Einen Verweis auf mein Bruttoeinkommen spare ich mir, damit da nicht wieder eine „Nachweisschlacht“ anfängt.


    Angenommen der Sachbearbeiter möchte dann einen Nachweis, dass ich weiterhin unter TEUR 100 bin (obwohl er meine Einkünfte seit vielen Jahren kennt und sie DEUTLICH unter den TEUR 100 liegen), kann ich dann darauf bestehen, dass er mir den konkreten Anlass seines Informationsbegehrens nachweist?


    Er müsste dann ja einen konkreten Anlass haben. Und den gibt es nicht, denn es hat sich nichts verändert.

    Hallo!


    danke für die Antwort. Ich habe nun nochmal einen eigenen Thread aufgemacht, weil ich denke, dass das Thema für viele interessant wird.


    Das größte Problem bei einem solchen Schreiben wäre aus meiner Sicht, dass - wenn eine Antwort kommt, dass ich das nachweisen soll, ich erstmal einen Abschluss brauche, um das alles nachzuweisen (Selbständig eben). Daher würde ich gerne auf die letzte Berechnung verweisen. Mein Abschluss 2019 wird erst zur Jahresmitte 20 fertig. Ich könnte meine Aussage für 2019 also erst spät beweisen. Und dann will der Typ bestimmt wieder BWAs, Privatentnahmen nachweisen, etc...

    Hallo!


    Ich hatte die Frage schon im „großen Thread“ zum Thema AEG gestellt, aber ich mache das gerne noch einmal in einem separaten Thread:


    Denken wir mal positiv und gehen davon aus, dass das AEG Realität wird.

    In dem Moment bin ich ja mit meinem Bruttoeinkommen unter TEUR ein „freier Mensch“.


    Was macht ihr? Stellt ihr kommentarlos die Zahlung ein? Wendet ihr euch nochmal schriftlich ans Amt?


    Das Amt kennt meine Bezüge (etwas komplexer, da Selbständig) zu Genüge. Das Brutto liegt nicht nah an TEUR 100. Kann ich einfach darauf verweisen oder muss ich denen jetzt erstmal noch alles offen legen? Ich bin ganz ehrlich: Diese Offenlegung empfand ich als entwürdigend. Klar muss ich auch alles für die Steuer offen legen, aber da gibt es klare Gesetze und Spielregeln und auch Steuerberater, die sich damit auskennen. Mir ist in dem Fall viel Willkür und persönliche Meinung meines Sachbearbeiters aufgefallen. Ich möchte also nicht noch einmal durch diese „Mühle“.

    Was ist also der richtige Weg? Zahlung einstellen oder Brief schreiben?


    Und eine weitere Frage: Muss ich nun damit rechnen, dass ich dem Amt regelmäßig „beweisen“ muss, dass ich unter TEUR 100 liege, oder geht man - nachdem man bei mir nun schon seit vielen Jahren ähnliche Einkommen „gesehen“ hat davon aus, dass ich zu den Bürgern gehöre, die es vermutlich nie in diese Einkommensregion „schaffen“ werden.

    Ich freue mich über eine in eine bessere Zukunft gerichtete Diskussion. Und „fun fact“: Meine monatliche Zahlung hält sich in Grenzen und ich würde auch weiter zahlen, weil ich es als fair empfinde, einen Beitrag zu leisten, aber als Bürger, der brav seine Steuern zahlt und niemandem etwas getan hat, plötzlich eine so entwürdigende Offenlegung mit solchen persönlichen Freiheiten eines einzelnen Sachbearbeiters zu erleben, war für mich ein echter Schock.


    Liebe Grüße


    Kai

    Hallo!


    Die Frage wurde hier schon einmal gestellt, aber ist ein wenig verloren gegangen.

    Wir gehen Mal vom „guten“ Fall aus, dass das AEG durchkommt. Wie verhaltet ihr euch? Werdet ihr einfach die Zahlung einstellen? Werde ihr noch ein Schreiben an den Leistungsempfänger richten?


    Geht ihr davon aus, dass es dann zu einer erneuten Prüfung kommt, in der das dann festgestellt werden muss? Ich habe die Prüfung vor ein paar Monaten hinter mir, bei mir ist eine (geringe) Zahlungspflicht, der ich auch nachkomme, festgestellt worden. Trotzdem empfand ich den Vorgang als absolut entwürdigend, dem Sachbearbeiter dort einmal meine ganzen Finanzen offen zu legen. Am liebsten möchte ich denen gar nichts mehr zeigen und die Sache einfach hinter mich bringen.


    Wie werdet ihr vorgehen? Schreiben oder einfach die Zahlung einstellen und schauen, was kommt?


    Eine erneute Offenlegung der Einkünfte und WK und die „persönliche“ Meinung des Sachbearbeiters zu meinen Werbungskosten will ich mir nicht nochmal antun.


    Zudem: Glaubt ihr, dass wir nun über die hoffentlich noch sehr lange Lebenszeit unserer Angehörigen regelmäßig neu offen legen müssen?


    Mag komisch klingen, aber für mich ist dieser Vorgang der Offenlegung schlimmer als die Zahlung als Solche, zudem ich auch einen sehr eigenen Sachbearbeiter habe, der mir latent immer irgendwie unterstellt, ich würde etwas verbergen, obwohl ich immer sehr offen und ehrlich bin und war.