Beiträge von Ossi

    Hallo!


    Du hast da einen groben Denkfehler, oder eher ein Informationsdefizit:

    Die Ausbildungsvergütung gilt als Erwerbseinkommen und wird - abgesehen von den von dir bereits berücksichtigten 90€ - voll angerechnet.

    Somit besteht bei Töchterlein keine Bedürftigkeit mehr, und somit kein UH-Anspruch.

    Hallo

    erstmal Danke für die Antwort.


    Dass die Ausbildungsvergütung voll angerechnet wird habe ich auch gelesenen. Bisher stand aber in allen Texten als Einschränkung, dass die Vergütung hälftig je einem Elternteil angerechnet wird, daher meine Aussage und die ca. Berechnung im ersten Post. Bin nun weiter etwas verunsichert.

    Du hast natürlich schon recht, klar habe ich ein Informationsdefizit sonst würde ich ja auch nicht fragen;-) herzlichen Dank.


    LG

    Hallo,


    ich war genauso verwundert, aber das ist schon korrekt. Sie hat ein Bruttogehalt von 1140 laut Tarifvertrag. In der Pflege werden auch bei der Ausbildung schon hohe Ausbildungsgehälter gezahlt, das hängt auch damit zusammen, dass von vornherein schwere Arbeit geleistet werden muss. Im Anhang der Nachweis.


    Grüße

    Bilder

    • 1566485266129_0_IMG-20190819-WA0002.jpg

    Hallo Zusammen,


    bin hier ganz neu angemeldet und hoffe hier eine klare Antwort auf mein Anliegen zu erhalten.


    Ich bin noch immer nicht ganz sicher ob ich den Unterhalt für meine Tochter, sie beginnt im September eine Ausbildung, korrekt berechne oder völlig auf dem Holzweg bin.


    Meine Tochter ist 16 Jahre alt und wohnt bei Ihrer Mutter. Sie wird in Ihrer Ausbildung zur Altenpflegerin eine Nettogehalt von etwa 900,00 € erhalten.

    Bisher zahle ich auf Basis der Düsseldorfer Tabelle einen Unterhalt von 470,00 € (Stufe 5 = 572 € - anteiliges Kindergeld 102,00 €). Wenn ich die Aussagen hier im Forum und im Internet richtig verstanden habe, wird vom Gehalt meiner Tocher eine Pauschale von 90,00 € abgezogen, bleiben 810,00 € über.

    Ist es richtig, dass dieser Betrag hälftig auf den zu zahlenden Unterhalt von 470,00 € angerechent wird? Also 405,00 € ?


    Meine Rechnung ist wie folgt:


    Bisherrige Unterhaltszahlung 470,00 €

    abzüglich hälftiges einkommen meiner Tocher 405,00 €

    zu zahlen habe ich ab September noch 65,00 €


    Ist das so korrekt oder habe ich einen großen Denkfehler?


    Vorab herzlichen Dank für Eure Informationen.


    Ossi