Hallo!
Du hast da einen groben Denkfehler, oder eher ein Informationsdefizit:
Die Ausbildungsvergütung gilt als Erwerbseinkommen und wird - abgesehen von den von dir bereits berücksichtigten 90€ - voll angerechnet.
Somit besteht bei Töchterlein keine Bedürftigkeit mehr, und somit kein UH-Anspruch.
Hallo
erstmal Danke für die Antwort.
Dass die Ausbildungsvergütung voll angerechnet wird habe ich auch gelesenen. Bisher stand aber in allen Texten als Einschränkung, dass die Vergütung hälftig je einem Elternteil angerechnet wird, daher meine Aussage und die ca. Berechnung im ersten Post. Bin nun weiter etwas verunsichert.
Du hast natürlich schon recht, klar habe ich ein Informationsdefizit sonst würde ich ja auch nicht fragen;-) herzlichen Dank.
LG