Beiträge von Elsbeth

    Hallo Unikat,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Dies war mir so nicht klar! Ich zahle also Unterhalt und wenn dieser nicht ausreicht, muss sich das Sozialamt für die Zukunft bemühen mehr Unterhalt von mir zu bekommen. Die Vergangenheit ist erledigt. Verstehe ich das richtig?

    Guten Tag liebe Forenmitglieder,


    ich bitte euch um eure Einschätzung zu folgender Sachlage


    • Mein Vater war seit Sommer 2017 im Pflegeheim und ist zu Beginn 2019 verstorben
    • Es wurde Hilfe zur Pflege beantragt und gewährt
    • nur ich war unterhaltspflichtig und leistungsfähig
    • meine Leistungsfähigkeit betrugt 520 Euro / Monat, ab Oktober 2017 zu zahlen
    • Aufgrund der finanzielle Situation meines Vaters reichte es jedoch aus, für meinen Vater "nur" 380 Euro EU monatlich zahlen um alle Kosten zu decken. (vom Sozialamt so festgelegt)
    • Die Kostensätze des Pflegeheims sind jedoch zu Beginn des Jahres 2018 deutlich gestiegen, so dass die von mir gezahlten 380 Euro nicht mehr kostendeckend waren.

    Da meine Leistungsfähigkeit in 2018 größer als meine Zahlungen waren, stellen sich mir folgende Fragen:


    1. Hat das Sozialamt die rechtliche Möglichkeit, sich hier das Geld für 2018 von mir zurückzuholen?
      Also nach dem Motto: Wir haben gezahlt in 2018
      Hilfe zur Pflege 6000 Euro
      ihr EU 4560 Euro (aber Leistungsfähigkeit 12x520 Euro = 6240 Euro)
      bitte überweisen sie 1440 Euro
    2. Falls das Sozialamt die Möglichkeit hat hier Geld von mit zu fordern, bis wann muss diese Forderung erfolgt sein. (Mein Vater ist ja schon seit Beginn des Jahres Tod)

    Bisher habe ich diese "Schlussrechnung" nicht bekommen und ich will aus verständlichen Gründen auch nicht danach fragen.


    Ich freue, auf eure Meinungen / Erfahrungen zu dieser Thematik und sage schon mal danke für Lesen.


    Liebe Grüße