Beiträge von A.R.

    Guten Abend zusammen,


    ich lese seit einiger Zeit mit.

    Super Forum.

    Ich habe viele nützliche Informationen erhalten.

    Es ist doch so, dass man erst ab Erhalt der RWA zahlen müsste.


    Mein Problem ist, dass ich nie eine Rechtswahrungsanzeige erhalten habe, sondern das dies mein erstes Schreiben vom Sozialamt überhaupt ist.


    @ Unikat,


    müsste eigentlich das Sozialamt beweisen, dass es eine RWA geschickt hat und diese auch zugestellt wurde, z.B. Einschreiben, Rückschein o.ä.?


    Ersetzt diese "Zahlungsaufforderung" die RWA?


    Wenn der UHP jetzt Auskunft gibt, ist das nicht indirekt eine Bestätigung, dass er die RWA erhalten hat?

    Würde diese Zahlungsaufforderung rechtlich gleichzusetzen sein mit einer RWA?