Beiträge von Chaplin

    Gerade bei der Forderung von nachehelichen Unterhalt oder Elternunterhalt müssen Angehörige für den "Mist" einstehen, den sie nicht verursacht haben.


    Ich und meine Kinder sind abgesichert, gehen arbeiten und können für unseren Lebensunterhalt aufkommen. Es gibt Angehörige die werden zu Unterhaltsleistungen herangezogen von Personen die sie nicht einmal kennen. Das haben sie nicht selbst zu verantworten!!!!Auch hat eine Ex-Frau keine Verantwortung für das Leben ihres Ex-Mannes, sondern nur für das eigene und vlt das der Kinder.

    Ich halt Euch weiter auf dem laufenden. Ich kann von meinen Einkünften her sowieso nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Aber es geht dich ums Prinzip, muss man sich als Bürger so von Beamten schikanieren lassen? Ich Frage mich wirklich, wie soetwas möglich sein darf und warum solche Mitarbeiter, Beamten der Länder, schamlos so tun und walten dürfen.


    Ich habe mich in letzter Zeit viel mit dem Thema auseinander gesetzt, ständig hört und liest man von Betroffenen, ungerechtfertigten Forderungen etc. . Familien und Existenzen die durch Forderungen zerstört werden. Hier muss die Politik im Allgemeinen etwas unternehmen, diese Vorgehensweise kommt nicht nur im Elternunterhalt vor.


    Die psychische Belastung bei mir ist enorm, ich bin durch diesen Mann jahrelang misshandelt wurden, wusste oder konnte mir nicht helfen...endlich habe ich mir mit Hilfe meiner drei Kinder, die ich immer schützen wollte, mein Leben zurückgeholt und dann wird man durch solche Aufforderungen wieder in dieses Loch geschoben. Die ersten Tage war ich nur am zittern, konnte nicht schlafen, da ich einfach wieder mit dieser Situation konfrontiert wurde.

    Das Sozialamt ist im Moment ja richtig schnell, ich habe am Montag ein Fax hingeschickt und schon Antwort erhalten.


    Der Sachbearbeiter sagt nun, dass Unterhalt aufgrund von Krankheit gefordert wird, im vorherigen Brief war die Anspruchsgrundlage noch Paragraph 1571 - wegen Alter. Mittlerweile seit er nicht nur als, sodern auch ein Pflegefall. Als ich mich getrennt habe war er noch kein Pflegefall.


    Ich schicke gleich meine Lohnabrechnung hin, sowie die anderen geforderten Einkünfte, dann wird er sehen, dass ich nicht zahlen kann und mich hoffentlich in Ruhe lassen.


    Mein Mann war zum Zeitpunkt der Scheidung 67 und jetzt ist er 73, also im Rentenalter war er sowieso nicht.


    Mein Anwalt ist sich sicher, dass ich nicht zu Unterhaltsleistungen herangezogen wird, da das eheprägenden Verhältnisse herangezogen werden. Mein Vermögen von über 100.000 Euro habe ich erst nach der Ehe geerbt, da kann das Sozialamt nicht dran.


    Es bleibt weiter spannend, ich hoffe nur, dass auch dieses neue Gesetz kommt und mein Sohn, sowie meine beiden Töchter in Zukunft "frei" sind. Das kann ja noch Jahre so weiter gehen ...

    Vielen Dank für Eure Hilfe und die Unterstützung, dass ganze frisst mich gerade auf.


    Ist es also so, dass alleine durch den nicht geregelten Unterhalt die Unterhaltskette abgebrochen wurde, auch wenn mein Mann bei der Scheidung schon altersbedingt bedürftig war.



    Die Untätigkeit über Jahre hinweg (meine Kinder erhielten bereits vor mehr als 5 Jahren ihre RWA) begründet laut meinem Anwalt eine Verjährung. Er hat sich auf folgendes Gesetz beruften:


    Paragraph 199 BGB:

    (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

    1.

    der Anspruch entstanden ist und

    2.

    der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.



    Das Sozialamt sagt, die Verjährungs- und Verwirkugsfrist gilt nur für die Vergangenheit, zukünftig könnten Sie weiterhin Unterhalt verlangen und fördern mich abermals auf den Bogen auszufüllen, ansonst würden Sie den Unterhalt auf Schätzungen festlegen und geltend machen. Zeit habe ich bis zum 18.10. . Wenn ich nun abermals auf die Verwirkung und zusätzlich auf den Abbruch der Unterhaltskette hinweise oder nachfrage ob mein Ex-Mann überhaupt hilfebedürftig ist und den Bogen nicht ausfülle, können sie mit dann einfach eine Rechnung schicken?


    Ist es nicht so, dass du sich Beamte an Gesetze halten müssen? Dürfen Sie weil ein neues Gesetz kommt Forderungen stellen, die nicht rechtens sind? Bzw. Auskünfte verlangen, obwohl es evtl. keine Unterhaltspflicht mehr gibt? Müsste dieser Punkt nicht erst geklärt werden bevor das Sozialamt mir den Bogen schickt und den Unterhalt berechnet.

    Nach meiner Auffassung ist eine Auskunft hinfällig und ich müsste meine finanzielle Situation überhaupt nicht offen legen, wenn die Unterhaltskette durchbrochen würde oder die Forderungen verjährt sind.

    Ich habe durch einen Anwalt bereits mitteilen lassen, dass zu einer Verjährung der Unterhaltspflicht gekommen ist - darauf erhielt ich die Antwort vom Sozialamt, dass dies nur für die vergangenen Zahlungen, nicht jedoch für die Zukunft gilt. Und es wurde weiterhin eine Offenlegung meiner Vermögensverhältnisse verlangt , von einem Abbruch einer möglichen Unterhaltskette habe ich durch meinen Anwalt nicht erfahren, er sagte, dass grundsätzlich lebenslang Unterhalt gefordert werden kann.


    Ich habe mit meinem Mann drei leibliche Kinder, die bereits vor über fünf Jahren, noch während des Scheidungsverfahren, eine Rechtswahrungsanzeige erhalten haben. Sie müssen aber nicht bezahlen, da mein Sohn noch promoviert, wodurch er sehr hohe absetzbare berufsbedingte Kosten hat, und meine beiden Töchter in Elternzeit sind bzw. vor fünf Jahren auch noch am studieren waren. Nach der ersten Rechtswahrungsanzeige während der Scheidung hörten sie auch über die ganzen Jahre nie wieder etwas vom Amt bis vor vier Wochen etwa. Zu diesem Zeitpunkt erhielt auch ich die Rechtswahrungsanzeige erstmalig mit der Begründung, es wurde vorher "vergessen".

    Ob seine beiden Kinder aus erster Ehe zahlen müssen weiß ich nicht, da ich diese nicht kenne.


    Zusammenfassend kann man also sagen, dass mein Mann zeitnah nach der Trennung auf Sozialhilfe angewiesen war bzw. in einem Heim untergebracht wurde. Er hat eine psychische Erkrankung und ein Zusammenleben war einfach nicht mehr möglich, es war schon immer sehr sehr schwierig, aber irgendwie habe ich es erst geschafft mich zu trennen, als meine Kinder erwachsen waren und sie mich in diesem Vorhaben unterstützen. Mein Mann ist während der Ehe nie richtig arbeiten gegangen, nur die ersten zwei oder drei Jahre und bekommt daher auch nur eine kleine Rente (ich schätze 800 Euro). Unterhalt für die Kinder hat er nie gezahlt, im Gegenteil ich konnte selbst jahrelang nicht arbeiten gehen, da sich jemand um die Kinder kümmern musste. Eigentlich wäre er bereits zum Zeitpunkt der Scheidung sozialhilfebedürftig gewesen und ich glaube, er ist auch zeitnah nach der Trennung, wenigstens vorübergehend in ein Heim gekommen...dann wurde festgestellt, dass er doch nicht pflegebedürftig ist und er wurde entlassen...die Scheidung zog sich länger als normal hin, weil er dieser nicht zustimmte, letztendlich wurde diese auch ohne seine Zustimmung geschieden. Bei der Scheidung wurde kein nachehelicher Unterhalt geregelt (ich war ja nicht leistungsfähig, erhielt sogar Prozesskostenhilfe) und ich habe auch nie etwas vom Sozialamt gehört, bis vor vier Wochen.


    Gesetzlich beruft sich das Sozialamt auf § 1571 BGB - altersbedingter Unterhalt. Hätten Sie diesen nicht bereits zum Zeitpunkt der Scheidung einfordern müssen? bzw. zeitnah nach seiner Hilfebedürftigkeit? Gelten die Verjährungsfristen tatsächlich nur für die Vergangenheit?


    Das ist die kurze Zusammenfassung meines Falls. Besteht durch die jahrelange Untätigkeit ein Abbruch der Unterhaltskette? Besteht ein Abbruch, wenn mein Mann zwischendurch als Pflegefall ein gestuft wurden ist, dies kurzfristig aufgehoben wurde und er danach wieder zum Pflegefall wurde.


    Wird tatsächlich Unterhalt aufgrund seines Alters gefordert? Oder aufgrund von Krankheit und Gebrechen (weil er ja ein Pflegefall ist).

    Ich finde hier ist ein großer Unterschied, da ein Pflegefall sehr viel teurer ist, als ein Rentner der in seiner eigenen Wohnung lebt.


    Ich danke Euch vielmals für Eure Hilfe...ich werde meinen Anwalt auf die Dinge die ihr angesprochen habt hinweisen, damit er sie in seinem Schreiben aufnehmen kann. Oder kann ich auch selbst einen Brief hinschicken, ohne Anwalt?

    Noch eine Anmerkung, ich lebe in Niedersachsen. Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern? Wo mein Ex-Mann lebt weiß ich nicht, letztmalig war er in Baden-Württemberg gemeldet.


    Mein PKW hat einen Wert von 23.000€, muss ich diesen verkaufen und mir einen günstigeres Fahrzeug kaufen?


    Kann das Sozialamt verlangen, dass ich mein Haus verkaufe und in eine billigere Wohnung ziehe?


    Ich habe noch einen Renovierungskredit laufen (380€) monatlich. Kann ich diese Kosten absetzen, auch wenn ich ihn erst nach der Ehe aufgenommen habe.

    Muss ich rückwirkend Unterhalt bezahlen? Wenn ja für die letzten 5 Jahre?

    Zitat:


    Ein Amt kann geschlossene Verträge nicht aufheben, es sei denn diese sind sittenwiedrig.

    Was hier aber eine Rolle spielen könnte ist die Möglichkeit, das ein Teil der vereinbarten Zahlungen (Vertrag in der Ehezeit geschlossen) nun auch sein Einkommen wird. Eine sehr komplizierte Sachlage.



    Wie kann ich das verstehen? Inwiefern kann dies sein Einkommen werden? Wir hatten Gütertrennung vereinbart und den Hausteil habe ich von meinen Eltern geerbt

    Vielen Dank für die Hilfe.


    Ich habe mit meinem Sohn einen Vertrag auf Rentenbasis beschlossen, sobald ich in Rente gehe soll er mit 350€ zu meiner kleinen Rente von 600€ zahlen. Mein Sohn ist auch der leibliche Sohn meines Ex-Ehemannes. Würde ich damit nicht ohnehin unter dem Selbstbehalt liegen?


    Mein Vermögen, welches ich in der Ehe geerbt hatte (Haus) war von vornherein als Rentenaufstockung geplant.


    Kann das Sozialamt dies auch fiktiv mit meinem nach der Ehe geerbten Vermögen tun? Diesen Teil habe ich nicht richtig verstanden.


    Ändert sich etwas am Selbstbehalt wenn ich in Rente gehe?


    Gibt es keine Verjährung in nachehelichem Unterhalt? Wie viele Jahre kann das Sozialamt nach einer Scheidung noch Unterhalt fordern?

    Hallo,


    ich bin neu hier und habe ein paar Fragen.


    Ich habe mich im Januar 2013 von meinem Mann getrennt und im November 2014 wurden wir rechtskräftig geschieden.


    Vor ein paar Wochen erhielt ich einen Brief vom Sozialamt ich solle meine Einkünfte offen legen. Mein Mann ist seit über 5 Jahren in einem Altenheim und es geht um die

    Übernahme der ungedeckten Heimkosten. Zum Zeitpunkt der Trennung war mein Mann psychisch sehr labil und misshandelte mich und auch meine Kinder, er kam zwischenzeitlich in eine Psychiatrie und dann wohl in ein Altenheim. Das Sozialamt hat sich in der ganzen Zeit nie gemeldet, mit der Begründung, sie haben es versäumt eine mögliche Unterhaltspflicht zu prüfen. Können Sie dies so ohne weitern nach über 5 Jahren tun? Gibt es hier Verjährungsfristen?


    Zum Zeitpunkt der Scheidung habe ich ca. 1000 Euro als Teilzeitkraft verdient, mittlerweile verdiene ich etwa 1100 Euro. Vor ca. einem halben Jahr habe ich eine Summe von 100.000 Euro von meiner Tante geerbt, außerdem besitze ich ein selbstbewohntes Einfamilienhaus (vollständig bezahlt), sowie anteilig ein weiteres Einfamilienhaus (Wert bei Scheidung etwa 40.000; Wert zum jetzigen Zeitpunkt ca. 75.000 Euro - es gab in dem Ort in den letzten 5 Jahren eine extreme Wertsteigerung.


    Der anteilige Besitz an der zweiten Immobilie hatte ich als meine Altersvorsorge vorgesehen, da ich mit dem großen Erbe nicht rechnen konnte. Es kam nur Zustand weil eine weitere Tante die Erbschaft ablehnte und ich nachrückte. Ich gehe in 2 Jahren in Rente und bekomme selbst nur 600 Euro Rente.


    Kann das Sozialamt mir mein Erbe wegnehmen? Hat es Zugriff auf mein Elternhaus (anteilige Zweitimmobilie)? Es gibt zur Zeitimmobilie einen Vorvertrag mit meinem Sohn, der seit über 10 Jahren in dieser lebt, dass er mit meinem Renteneintritt beginnt, dass Haus in monatlichen Raten zur Aufstockung meiner Rente abzuzahlen beginnt. Dieser Vertrag ist schon vor der Scheidung abgeschlossen wurden.


    Ich habee große Angst, dass mein Sohn aus dem Haus muss, in dem er seit 10 Jahren, mittlerweile mit seiner Frau und seinen beiden Kindern lebt. Er könnte die Kaufsumme nicht auf einmal zurückzahlen, da dies nicht eingeplant war.


    Ich fasse meine wesentlichen Fragen nochmal zusammen:


    Hat das Sozialamt Zugriff auf nachträglich geerbtes Vermögen des Ex-Ehepartners des Hilfebedürftigen?


    Kann das Sozialamt auf den Anteil an der Zweitimmobilie zugreifen und die vorvertragliche Vereinbarung (Kauf auf Rentenbasis) als nichtig anerkennen? Dieser wurde vor der Scheidung abgeschlossen.


    Vielen Dank