Ich habe durch einen Anwalt bereits mitteilen lassen, dass zu einer Verjährung der Unterhaltspflicht gekommen ist - darauf erhielt ich die Antwort vom Sozialamt, dass dies nur für die vergangenen Zahlungen, nicht jedoch für die Zukunft gilt. Und es wurde weiterhin eine Offenlegung meiner Vermögensverhältnisse verlangt , von einem Abbruch einer möglichen Unterhaltskette habe ich durch meinen Anwalt nicht erfahren, er sagte, dass grundsätzlich lebenslang Unterhalt gefordert werden kann.
Ich habe mit meinem Mann drei leibliche Kinder, die bereits vor über fünf Jahren, noch während des Scheidungsverfahren, eine Rechtswahrungsanzeige erhalten haben. Sie müssen aber nicht bezahlen, da mein Sohn noch promoviert, wodurch er sehr hohe absetzbare berufsbedingte Kosten hat, und meine beiden Töchter in Elternzeit sind bzw. vor fünf Jahren auch noch am studieren waren. Nach der ersten Rechtswahrungsanzeige während der Scheidung hörten sie auch über die ganzen Jahre nie wieder etwas vom Amt bis vor vier Wochen etwa. Zu diesem Zeitpunkt erhielt auch ich die Rechtswahrungsanzeige erstmalig mit der Begründung, es wurde vorher "vergessen".
Ob seine beiden Kinder aus erster Ehe zahlen müssen weiß ich nicht, da ich diese nicht kenne.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass mein Mann zeitnah nach der Trennung auf Sozialhilfe angewiesen war bzw. in einem Heim untergebracht wurde. Er hat eine psychische Erkrankung und ein Zusammenleben war einfach nicht mehr möglich, es war schon immer sehr sehr schwierig, aber irgendwie habe ich es erst geschafft mich zu trennen, als meine Kinder erwachsen waren und sie mich in diesem Vorhaben unterstützen. Mein Mann ist während der Ehe nie richtig arbeiten gegangen, nur die ersten zwei oder drei Jahre und bekommt daher auch nur eine kleine Rente (ich schätze 800 Euro). Unterhalt für die Kinder hat er nie gezahlt, im Gegenteil ich konnte selbst jahrelang nicht arbeiten gehen, da sich jemand um die Kinder kümmern musste. Eigentlich wäre er bereits zum Zeitpunkt der Scheidung sozialhilfebedürftig gewesen und ich glaube, er ist auch zeitnah nach der Trennung, wenigstens vorübergehend in ein Heim gekommen...dann wurde festgestellt, dass er doch nicht pflegebedürftig ist und er wurde entlassen...die Scheidung zog sich länger als normal hin, weil er dieser nicht zustimmte, letztendlich wurde diese auch ohne seine Zustimmung geschieden. Bei der Scheidung wurde kein nachehelicher Unterhalt geregelt (ich war ja nicht leistungsfähig, erhielt sogar Prozesskostenhilfe) und ich habe auch nie etwas vom Sozialamt gehört, bis vor vier Wochen.
Gesetzlich beruft sich das Sozialamt auf § 1571 BGB - altersbedingter Unterhalt. Hätten Sie diesen nicht bereits zum Zeitpunkt der Scheidung einfordern müssen? bzw. zeitnah nach seiner Hilfebedürftigkeit? Gelten die Verjährungsfristen tatsächlich nur für die Vergangenheit?
Das ist die kurze Zusammenfassung meines Falls. Besteht durch die jahrelange Untätigkeit ein Abbruch der Unterhaltskette? Besteht ein Abbruch, wenn mein Mann zwischendurch als Pflegefall ein gestuft wurden ist, dies kurzfristig aufgehoben wurde und er danach wieder zum Pflegefall wurde.
Wird tatsächlich Unterhalt aufgrund seines Alters gefordert? Oder aufgrund von Krankheit und Gebrechen (weil er ja ein Pflegefall ist).
Ich finde hier ist ein großer Unterschied, da ein Pflegefall sehr viel teurer ist, als ein Rentner der in seiner eigenen Wohnung lebt.
Ich danke Euch vielmals für Eure Hilfe...ich werde meinen Anwalt auf die Dinge die ihr angesprochen habt hinweisen, damit er sie in seinem Schreiben aufnehmen kann. Oder kann ich auch selbst einen Brief hinschicken, ohne Anwalt?