Hallo verehrte Foristen,
zum Beitrag von "Isotop" eine Frage:
Ja, das gestattete AVV ist ein Witz. Zumal die wenigsten wissen, dass sie ihr Geld für die Altersvorsorge bereits im Vorfeld getrennt vom "normalen" Vermögen verwalten müssen, damit es als solches vom Amt anerkannt wird.
...ein für mich völlig neuer Aspekt. Dachte ich doch bisher, dass das individuell errechnete AVV ähnlich eines Freibetrages verschont bliebe (siehe auch "Schonvermögen").
Ist dem definitiv nicht so und ich muss das gesondert anlegen? Woher weiss ich denn die Höhe desselben?
Dank und Grüße vom r.gebnis