Danke für die schnelle Antwort edy
Der Fall ist ein bisschen blöd und ehrlich gesagt weiß ich manchmal nicht, ob die Anwältin das alles so richtig gemacht hat.
Nachdem unser gemeinsames Kind geboren wurde, hat seine Anwältin eine Mangelfallberechnung eingereicht, da nach der Bereinigung des Nettoeinkommens weniger als der Grundbetrag zur Verfügung stand. Die Gegenseite war natürlich nicht einverstanden und somit hat die Anwältin Klage vor Gericht eingereicht. Diese wurde abgeschmettert, da ihm ein 450€ Job zuzumuten ist (sein Arbeitgeber verbietet das jedoch und alle 14 Tage hat er am Wochenende seine Tochter). Naja ok, haben wir hingenommen. Blieb uns ja nicht anderes übrig und im Grunde komme ich ja nun aktuell für alles auf.
Die Anwältin der Ex-Frau lässt halbjährlich erfragen, ob wir bereits verheiratet sind, da dann in ihren Augen der Unterhalt steigen würde. Deswegen waren wir immer verunsichert und haben das Thema "Heirat" aufgeschoben, bis seine Tochter irgendwann eine abgeschlossene Berufsausbildung hat (was natürlich noch Jahre dauern wird). Ich frag mich nur, warum die Anwältin der Gegenseite immer wieder anfragt ob wir verheiratet sind. Könnte es sonst sein, dass seine EX-Frau ggfs. noch Unterhaltsansprüche geltend machen könnte? Generell könnte mein Gehalt dafür aber doch auch nicht angerechnet werden oder?
Seine Ex-Frau hat das Arbeiten nicht unbedingt erfunden und versucht natürlich immer an Geld zu kommen. Das war übrigens damals der Trennungsgrund der beiden.
Danke für die Hilfe