Beiträge von Clarabella

    Guten Abend!


    Folgender Fall:

    Das 18 jährige Kind wohnt nunmehr aufgrund des Zerwürfnisses mit der Mutter seit 2 Jahren bei der Oma.

    Bisher wurde dementsprechend anteilig von der Mutter und dem Vater Barunterhalt an das Konto der Oma überwiesen.

    Mittlerweile ist das Kind 18 Jahre alt, hat dieses Jahr Abitur gemacht und hat somit das volle Kindergeld zur Verfügung und absolviert ein freiwilliges soziales Jahr, für das es 380 Euro Taschengeld erhält.

    Besteht in diesem Fall noch irgendein Anspruch auf Leistung von Unterhalt durch die Eltern?

    Also ich sehe es so, dass das Kind sich nicht genügend bemüht hat, in eine Ausbildung zu kommen. Weiterhin hätte es ja weiterhin bei der Mutter wohnen bleiben können, um ggfls Kosten zu sparen.

    Letztendlich verfügt das Kind nun über ein Einkommen von 584 Euro, welches es komplett für sich zur freien Verfügung hat. Eine Bedürftigkeit kann ich hier nicht erkennen.

    Die Zahlung wurde daher vorerst eingestellt.

    Habe ich richtig gehandelt oder hat das Kind möglicherweise doch Anspruch auf Unterhalt? Wo steht denn eigentlich festgeschrieben, wieviel Geld einem volljährigen Kind ohne eigene Wohnung, welches keine Ausbildung / Studium macht, zusteht??!

    Ich bitte um Ratschläge und Einschätzungen, gerne auch unter Angabe der entsprechenden Rechtsnormen. Vorab recht herzlichen Dank!


    Einen schönen Abend noch.

    VG