Beiträge von mihil

    Der Brief ist geschrieben. Drei Ausschuss- bzw. Bundesratsmitglieder sind als Empfänger identifiziert.


    Jetzt überkommen mich jedoch Zweifel inwieweit ein solcher Brief bzw. dessen Inhalte an das Sozialamt weitergegeben werden könnten. Das wäre in meiner Situation sehr nachteilig.


    Wie ist da eure Einschätzung bzw. sogar Erfahrung?

    Delius, da musst du dir keine Gedanken machen. Es würde gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen, wenn die Empfänger deine E-Mails an das Sozialamt weiterleiten würden. Das wäre nur mit deiner Zustimmung möglich. Oder für Ermittlungsbehörden im Falle einer Straftat. Dafür müsste aber erst mal ein Ermittlungsverfahren vorhanden sein, was hier sicherlich nicht der Fall ist. Ansonsten dürfen deine Daten nur zur Beantwortung deiner Anfrage verwendet werden.

    Habe eben die beiden rheinland-pfälzischen Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Integration und Soziales der Bundesrates angeschrieben und sie um Unterstützung des Gesetzesvorhabens gebeten.

    Habe bis heute nur mitgelesen, und danke Euch allen für Euer Engagement. Für mich ist dieses Gesetzgebungsverfahren nervenaufreibend, aber dieses Forum mit seinem hoffentlich berechtigten Optimismus hat mir oft geholfen.