Der Brief ist geschrieben. Drei Ausschuss- bzw. Bundesratsmitglieder sind als Empfänger identifiziert.
Jetzt überkommen mich jedoch Zweifel inwieweit ein solcher Brief bzw. dessen Inhalte an das Sozialamt weitergegeben werden könnten. Das wäre in meiner Situation sehr nachteilig.
Wie ist da eure Einschätzung bzw. sogar Erfahrung?
Delius, da musst du dir keine Gedanken machen. Es würde gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen, wenn die Empfänger deine E-Mails an das Sozialamt weiterleiten würden. Das wäre nur mit deiner Zustimmung möglich. Oder für Ermittlungsbehörden im Falle einer Straftat. Dafür müsste aber erst mal ein Ermittlungsverfahren vorhanden sein, was hier sicherlich nicht der Fall ist. Ansonsten dürfen deine Daten nur zur Beantwortung deiner Anfrage verwendet werden.