Hallo Lara
Da bin ich wieder, Du schreibst: Ein Berufsvorbereitungsjahr gehört nicht dazu. Gehört also die Volljährige nicht mehr zu den Priviligierten? Wo kann man das nachlesen, dass man 100% sicher ist und auch etwas vorlegen kann, wenn das Jugendamt das Gegenteil behauptet.
Bist Du Anwältin oder ist hier jemand, der mir es bestätigen kann? Ev. Gerichtsentscheide oder in dieser Richtung. Soll kein Misstrauen deinerseits sein.
Gruss Ciara