Beiträge von Gusi

    Hi edy, nein, gegengeprüft wurde noch nicht.

    Bereinigt wurde es allerdings. Es wurden auch Schulden berücksichtigt, die ich noch für die Kindsmutter tilge. Deswegen bin ich (bis jetzt) auch davon ausgegangen, dass die Berechnung richtig ist. Ich muss nun wohl doch eine Anwalt draufgucken lassen.


    Es geht mir um 2 Punkte.

    Um den Titulierungszwang zum 15.01. (Ich will erst im März titulieren lassen, wenn ich einen Festvertrag in der Tasche habe)


    Und um die Festsetzung der Rückzahlung. Die Raten sind sehr hoch, wenn ich es innerhalb eines Jahres abzahlen muss. JA besteht auf Titulierung der Tilgung (muss bis Ende 2020 bezahlt sein)

    Moin edi, auch danke für deine Antwort.

    Laufender Unterhalt momentan 374€. In dem Schreiben kündigt JA allerdings an, das dieser sich zum 1.1.20 auf 395€ erhöht. Ohne jede Begründung. Mein Sohn wird im Dezember 14 Jahre alt.

    Gruß GU


    Noch erganzend: Bis zur Neuberechnung habe ich 172€ Unterhalt bezahlt. Durch Eheschließung ist mein Einkommen natürlich gestiegen und so bin ich nachträglich hochgestuft worden. Nun auf 375€. Die Differenz (Bearbeitungszeit der Neuberechnung Mai19-Nov19) ist eine Differenz von 1424€entstanden, die ich innerhalb eines Jahres begleichen soll.

    Moin TK, weil meine jetzige Ehefrau (aus gesundheitlichen Gründen) kein eigenes Einkommen hat. Sie ist in der Berechnung nach der 3/7 Methode berücksichtigt. Sollte ich arbeitslos werden, beläuft sich mein Alg auf ca 1300€ /1400€. Davon dann 395€ laufender Unterhalt und 120€ Rückzahlung bleiben im besten Fall 885€, womit ich ja noch mit 5€ über dem Selbstbehalt für Erwerbslose bin. Aber wovon lebt dann meine Ehefrau?

    Deshalb habe ich Angst vor einer Titulierung, solange ich nicht sicher bin, ob ich einen Festvertrag bekomme.

    Gruß GU

    Ja, danke für den Tipp. Das hat das JA auch geschrieben. Wenn es länger als ein halbes Jahr anhalten sollte. Das kann dann natürlich sehr heikel werde, wenn man 1300€ Alg bekommt, davon über 500€ titulierten Unterhalt (incl Rückzahlung) berappen und von dem Rest zu zweit leben muss. Nur deshalb habe ich Angst vor einer Titulierung, vor März. Wenn man das kurzfristig abändern lassen könnte, wäre es ja alles kein Problem. Denke ich werde doch einen Anwalt auf das ganze gucken lassen. Kostet zwar auch ne Menge, aber wohl letztendlich weniger als ein verlorener Prozeß. Gruß GU

    Danke timekeeper,

    aber darum geht es mir gar nicht. Von der Berechnung her ist m. E. alles okay und das will ich auch so bezahlen und titulieren lassen. Vorausgesetzt ich kann es und das entscheidet sich eben erst im März 20.


    Mir geht es zum einen darum, ob das JA mich zur Titulierung zum 15.01. zwingen kann, wenn ich erst im März absehen kann ob ich mir diese Titulierung leisten kann. Es geht nur um den Zeitpunkt der Titulierung, nicht um die Zahlung. Der komme ich natürlich regelmäßig nach.


    Und zum Zweiten geht es um die Rückzahlung. Ich würde das mit 50€ abzahlen und somit wäre das in gut 2 Jahren durch. Das JA besteht aber darauf, den Betrag bis Ende 2020 bezahlt zu haben. Hierbei geht es mir darum, ob das JA einfach so die Ratenhöhe ( bei 12 Monaten wären das ja über 100€ Raten) bestimmen darf und dann auch darauf bestehen, dass genau dieser Tilgungszeitraum tituliert wird.

    Hallo Forumsmitglieder,

    im Mai 19 habe ich meine Verdienstbescheinigungen beim Jugendamt, zur Neuberechnung des titulierten Unterhalts für meinen 13 jährigen Sohn eingereicht. Erst jetzt erhalte ich die neue Berechnung und nun wurde der Unterhalt auf 374€ festgesetzt. Ab Januar (mein Sohn wird 14) dann 395€. Diesen soll ich bist 15.01. titulierten lassen.

    Durch die Bearbeitungszeit ist ein Unterhaltsrückstand von rund 1400 € entstanden und die soll ich bis Ende 2020 beglichen haben.

    Auch das soll ich titulierten lassen.

    Ich habe einen Arbeitsvertrag auf Zeit (Bau) und dieser endet im April 20. Ich erfahre erst im März, ob ich danach fest angestellt werde. Ich bin 56 Jahre alt und es kann sein, dass ich dann in die Arbeitslosigkeit falle oder eben einen weitaus schlechter bezahlten Job annehmen muss. Meine jetzige Frau (aus Gesundheitsgründen erwerbslos) und ich, leben allein von meinem Verdienst und ich habe Angst um unsere Existenz.

    Dieses habe ich dem Jugendamt mitgeteilt und um Aufschub der Titulierung gebeten und auch darum, mir eine geringere Ratenzahlung für den Rückstand einzuräumen.

    Beides lehnt die Dame ab. Wenn ich nicht bis 15.01. die 395€ Unterhalt und Rückzahlung bis Dezember 2020 von 1424€ titulierten lasse, verklagt sie mich... So ihre Drohung. Darf sie das?

    Ich hoffe mir kann hier Jemand helfen. Ich bin wirklich verzweifelt.

    Hallo TK,

    ist damit gemeint, ob eine Titulierung erfolgt ist? Nein, ist nicht. Es wurde nur berechnet und gefordert und daraufhin hab ich dann immer bezahlt.

    Hallo,

    habe eine Forderung der Unterhaltsvorschusskasse erhalten. Die Dame schreibt, dass sie bei Durchsicht der Akten entdeckt hätte, dass ihr ein Unterhaltsrückstand von knapp 300€ aus dem Jahr 2007 (für meine inzwischen erwachsene Tochter) aufgefallen wäre. Im Jahr 2012 hätte ich nochmal eine Rate von 40€ bezahlt und dann nicht mehr. Nun soll ich diesen Betrag bitte sofort begleichen.

    Leider habe ich überhaupt keine Unterlagen mehr dazu. Diese habe ich vor 3 Jahren entsorgt.

    Hat hier jemand eine Ahnung, wie lange das Jugendamt sowas fordern darf?

    Zum besseren Verständnis. Ich war für 3 Kinder unterhaltpflichtig. Durch jährliche Winterarbeitslosigkeit (Handwerk) musste ständig neu berechnet werden und es ist dadurch immer wieder zu Rückständen des Unterhalts, wie aber auch zu zu viel geleisteten Unterhaltszahlungen gekommen. Oft wurden die laufenden Unterhaltsforderungen aufgestockt, bis der Rückstand beglichen war und dann dementsprechend reduziert.

    Ich hoffe ich konnte das ein bisschen anschaulich erklären.