Beiträge von Kittycat

    Okay, verstehe ich das richtig: Die zeitliche Verwirkung ist in dem obigen Fall nicht eingetroffen, weil er gezahlt hat? Hätte er nicht gezahlt, hätte es sich um zeitliche Verwirkung gehandelt?


    Du schreibst oben noch, dass es sich um zeitliche Verwirkung handelt, wenn das SA sich nicht meldet. Wenn das Amt einen Prozess androht, sagen wir 11 Monate nach der Berechnung des Unterhalts, dann zählt das als "sie haben sich gemeldet"? Oder muss innerhalb der 12 Monate nach der Unterhsltsforderung ein Prozess gestartet werden?

    Hallo ihr alle. Ich bin seit über 1 Jahr stille Mitleserin und habe mich nun doch hier angemeldet, weil ich nach Unikats Aussage zur zeitlichen Verwirkung doch nochmal etwas fragen wollte (im von frase geöffneten Thread).

    Ich bin als Nicht-Ehefrau (danke Gesetzeslage) indirekt (aber stark) betroffen durch meinen Partner, der regelmäßig durchleuchtet wird. Seine Mutter ist ein Pflegefall seit er 16 ist. Familie gibt es, ansonsten nicht. Vielleicht könnt ihr euch vorstellen, wie das läuft. Schulabbruch, kostenpflichtige Ausbildung (selbst hart erarbeitet), Studium (auch selbst hart erarbeitet) und nun, da er finanziell auf eigenen Beinen steht, wird er drangsaliert. Wir haben nun unser erstes Kind bekommen. Die Schwangerschaft war von Prozessandrohungen überschattet. Aber ich brauche hier nichts erzählen. Jeder hier weiß, was für ein Mist da auf einen zukommen kann.


    Ich habe ebenfalls, dank eurer unaufhörlichen Aufrufe, an zig BR Mitglieder gesund an die Petitionsstelle. Eure Aufrufe waren also nicht umsonst. Das wollte ich euch mitteilen. Und sicher bin ich nicht die einzige Stille hier, die mitliest und mitschreibt. Dieses Forum hat mich im letzten Jahr so manches Mal echt über Wasser gehalten. Ich danke euch dafür.