Beiträge von widerspruchfromhell

    verstehe ich deine Aussage so richtig, der Unterhaltspflichtige ist mehr das "Opfer" in einem "bösen Spiel"?

    Nö. Aber es ist schwer einen guten Anwalt zufinden der einen Prozess durchzieht weil er mit viel weniger Arbeit eine fette Vergleichsgebühr haben kann. Die Richter haben oft auch wenig Lust ein Urteil zu schreiben weil Sie überlastet sind oder eben nicht motiviert sind. Das ist mir (abseits vom EU) in von mir geführten (zivil) Prozessen mal so aufgefallen.

    Und das die Behörden gerne mal zuviel EU verlangt haben und sich dann vergleichen wollten passt doch dazu.

    Nebenbei muss der Staat sich dann auch nicht wundern, wenn er sich so ein Heer an verirrten und frustrierten eine Partei-Deppen züchtet...

    Es hat nur leider keiner den Mut gehabt, das mal bis zum Ende durchzuklagen oder wir wissen es nicht und es gab Anzeichen, das es schon Versuche gab, die dann durch die Ämter oder faule Vergleiche verhindert wurden. Mit zunehmender Zahl der Betroffenen, musste ja mal etwas vom Gesetzgeber getan werden, das war bei der Einführung der GS nicht anders.


    VG frase

    Ich denke auch weder Anwälte noch Behörden hatten jemals ein Interesse an "aufklärenden" Urteilen. Warum sollten die selbst ihre Geschäftsgrundlage riskieren...

    Vergleichsgebühren und der eigene Anwalt sind für mich tatsächlich das größte Prozessrisiko auch bei eigentlich guten Erfolgsaussichten?.

    nach meinem Wissensstand haftet nur der Unterhaltspflichtige, habe ich da etwas übersehen?

    Klar so ist es. Indirekt haftet der Ehepartner aber mit weil unterstellt wird dass der Ehepartner dem unterhaltspflichtigen-Partner selbst Unterhalt zahlt. Der unterhaltspflichtige Partner hat deshalb dann auch keinen oder nur sehr eingeschränkten Vermögenschutz, er ist ja quasi durch den Ehepartner versorgt.

    Jetzt kann man natürlich sagen wo ist das Problem? Für mich ist das eine "verdeckte" Ehepartner-Haftung für Schwiegereltern.


    diese Aussage gilt nur für Unterhaltspflichtige, deren Einkünfte unter 100.000 € liegen


    im übrigen, Gesetze machen Politiker, und darauf beruht jede Rechtsprechung, ansonsten würden Richter eigenes Recht kreieren, das wäre ein Verstoß gegen die Verfassung

    Ab 01.01.2020 gilt dies erst ab 100.000.

    Es gibt Richterecht bzw. legen die Gerichte die Gesetze nach dem Willen des Gesetzgebers aus. Der Gesetzgeber hat meiner Ansicht nach aber nie gewollt das Ehepartner für Schwiegereltern haften. Insofern hat die Judikative hier m. M. nach in ihrer Kontrollfunktion gegenüber Exikutive und Legislative schlicht versagt.


    Auch von hier Cheers (Riesling, Feinherb, Mosel)! ??

    Hallo Leute,

    ich möchte mich bei Euch für den Einsatz bedanken.
    Es ist unglaublich was dieser Staat sich dabei gedacht hat den EU solange aufrecht zu erhalten.

    Ich frage mich da wirklich was in den Köpfen der Politiker los ist...


    ABER es ist vorbei und ich glaube das liegt vor allem an Euch!

    Ich wünsche den "noch" Betroffenen alles Gute und das diese sich von diesem staatlichen "Eingriff" vollständig und gut erholen!

    Mir hatte meine narzisstische Mutter schon in Aussicht gestellt wie es einmal für mich ausgehen könnte...
    Mir bleibt das nun erspart.
    Habt einen genialen Tag ihr habt es euch verdient!:thumbup:


    LG