Beiträge von Resi

    Moin!

    Ich habe nichts und hatte auch nichts, er hatte nichts und er hatte zumindest bei unserer Trennung ein nettes Sümmchen angespart.

    Was er jetzt auf dem Konto hat, weiß ich natürlich nicht.

    Ich stelle mir nur die Frage, ob es sinnvoll ist bei sogesehen SEINEM Anwalt das ganze anzusprechen, denn wenn ich dann offiziell noch keinen Antrag auf Zugewinnausgleich stellen kann, kann er ja (wenn er das tun würde..) sein Geld zur Seite schaffen.


    Viele Grüße

    Resi

    Mein Mann und ich haben uns an sich im guten getrennt, weshalb ich keinen Unterhalt von ihm haben wollte. Allerdings ist vor der Ehe einiges an Geld geflossen, damit die Ehe überhaupt möglich wurde, weshalb ich den Zugewinnausgleich gerne dennoch hätte. Gerne eben auch mit der Regelung über die KV Beiträge, damit es für ihn eher eine angenehmere Art ist.

    Wir waren 4 Jahre verheiratet, danach habe ich mich getrennt. Das Trennung Jahr endet Ende Februar, sodass wir bis zur Scheidung 5 Jahre verheiratet sind.


    Da mein Mann den Termin gemacht hat, wird der Anwalt erstmal ihn vertreten.

    Die Frage ist, ob es überhaupt möglich ist eine Regelung wie die mit den KV Beiträgen zu klären, wenn der Anwalt bspw. Nur ihn vertritt.


    Viele Grüße

    Resi

    Hallo Zusammen!


    Ich habe mich vor bald einem Jahr von meinem Mann getrennt und auch auf den Unterhalt von ihm verzichtet.

    Da ich momentan studiere und meine Eltern mir das Studium finanzieren stellt sich mir schon die erste Frage: zählt das Geld, welches meine Eltern mir monatlich überweisen als richtiges Einkommen? Nein, oder? :/


    Mein Mann und ich haben demnächst einen gemeinsamen Termin beim Anwalt, da wir Kosten sparen möchten... Ich habe keinerlei Rücklagen (Studium und der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung haben alles Erspart vernichtet) und kann eigentlich nicht wirklich was bezahlen. Nun ist die Frage, ob ich Prozesskostenhilfe bekommen könnte?


    Und da ich bereits auf den Unterhalt verzichtet habe, möchte ich einen Zugewinnausgleich beim Anwalt ansprechen und würde mich mit meinem Mann (von meiner Seite aus.. Es wäre etwas weniger als der Wert des Zugewinnausgleiches) gerne einigen, dass er in meiner Regelstudienzeit meine Krankenversicherung bezahlt... Wie schaut das rechtlich aus? Wenn wir es vertraglich festhalten beim Notar, sollte das ja kein Problem sein. Die Summe des Zugewinnausgleiches spielt bei den Scheidungskosten mit rein, oder?


    Vielen lieben Dank erstmal fürs lesen, ich hoffe bald etwas schlauer zu sein und beim Termin mit dem Anwalt etwas "gewappnet" zu sein.


    Viele Grüße

    Resi :)