Beiträge von RASperling

    Die Wertsteigerung, die Deine Immobilie im Zeitraum vom Tag der Heirat bis zur Einreichung des Scheidungsantrags erfährt, gehört zum ausgleichspflichtigen Zugewinn. Diese Wertsteigerung ist aber nicht identisch mit den Raten, die Du während der Zeit gezahlt hast. Die Immobilie kann auch aus anderen Gründen wertvoller geworden sein, z.B. einfach durch das Steigen der Grundstückspreise.

    Wie gesagt ist die Wertsteigerung der Immobilie nur ein Teil Deines Zugewinns. Hinzu kommt etwaiger sonstiger Zugewinn. Abgezogen werden müssen die Schulden.

    Sodann ist Dein Zugewinn mit dem Zugewinn Deiner Frau zu vergleichen. Derjenige Ehegatte, der den höheren Zugewinn hat,muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehegatten auszahlen.