Beiträge von Annuschka

    Hallo zusammen,


    Mein Anliegen wäre,

    Ich ziehe demnächst mit meinem Lebensgefährten zusammen. Beide haben wir Kinder aus vorangegangenen Beziehungen und müssen Kindesunterhalt zahlen. Er für seine 15 Jahre alte Tochter und seines 9 jährigen Sohnes und ich für meine 16 Jahre alte Tochter. Wenn wir zusammen ziehen ( getrennte Konten bleiben) ändert sich dann in der Rechtslage hinbezüglich gemeinsames Einkommen, Selbstbehalt usw etwas?

    Sie fängt dieses Jahr mit der Ausbildung an und wird dann 17 Jahre alt. Werde wohl dann über das JA gehen müssen um bescheid zu wissen ob eigene Einkünfte bei ihr dann vorliegen. Das Jahr bis sie 18 ist werde ich auch noch überstehen. Dann bedanke ich mich erstmal für eure Unterstützung. Gibt es eigentlich noch andere Institute außer JA und Anwalt wo man sich Rat suchen kann?

    Hallo edy,


    Könntest du mir sagen ob das JA auch an meine Abfindung geht? Ende nächstes Jahr schließt meine Firma. Da ich nicht den vollen Unterhalt für meine Tochter zahlen kann kann dann das JA meine Abfindung dafür ranziehen? Und noch eine Frage ? sollte meine Tochter dann eine Ausbildung machen ab welcher Höhe zählt dann ihre Vergütung zum Einkommen? Leider tut mein Exmann alles dafür das sie keinen Kontakt mehr zu mir haben möchte. Ich habe schon viel über dieses Thema gegoogelt aber so richtiges habe ich nicht erfahren können. Vielen Dank im voraus


    LG Annuschka

    Ja ich habe eine Erklärung unterschrieben über einen feststehenden Betrag ( statischer Unterhalt) in Höhe von 352€. Hab ich da überhaupt eine Chance weniger zu zahlen wenn der Selbstbehalt gestiegen ist? Da ich noch Miete von 400€ warm zu zahlen habe und noch die Scheidungskosten allein tragen muss bleiben mir zum Leben noch knapp 400€.

    Hallo zusammen. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin seit vorrigem Jahr geschieden und muß für meine Tochter ( 16) Unterhalt zahlen da sie bei ihrem Vater geblieben ist. So weit so gut. Nun meine Frage : das JA hat den Unterhalt so berechnet das mir der Selbstbehalt von 1080 Euro bleibt. Das war im letzten Jahr. Aber da der Selbstbehalt auf 1160 Euro gestiegen ist muss dann das Amt den Unterhalt neu berechnen?