Beiträge von Paps45

    So, der Termin beim Anwalt steht fest. Es wird eine Abänderungsklage mit Titelaufhebung beantragt und es soll eine Vollstreckung über das Amtsgericht verhindert werden. Ausserdem soll paralllel dazu auf das Aufenthaltbestimmungsrecht geklagt werden.Das sollte der richtige Weg sein. Ich dachte Unterhaltsvorschuß bekommt man nur wenn man nicht für das Kind aus eigenen Mitteln sorgen kann. So wie ich euch verstanden habe spielt in diesem Fall mein Einkommen keine Rolle, sondern die Unterhaltspflicht der Mutter, auch wenn sie von Hartz 4 lebt. Ich denke der Anwalt wird mir alles weiteren Schritte erklären, trotzdem bedanke ich mich herzlichst für eure Unterstützung und Engagement.

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Laut anwaltlichem Rat soll ich auf keinen Fall weiterhin Unterhalt an sie zahlen, da das Kind bei mir wohnt. Wir werden sehen welche weiteren Schritte wir unternehmen werden. Der tatsächliche Aufenthalt des Kindes ist ausschlaggebend, damit bist du im Recht, eine Mail an die Familenkasse zwecks Zuweisung zum Kindergeld und noch eine an das Einwohnermeldeamt mit der Bitte um Anmeldung damit auch Kindergeld beantragt werden kann habe ich schon gesendet.Unterhaltsvorschusskasse wofür? Sie ist doch sowiso nicht leistungsfähig. Und wer zahlt dann wann den Vorschuss zurück wenn sie es niemals kann? Wenn ich es bin, dann brauche ich es gar nicht erst beantragen.

    Meinst du auch das Verfahren für das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ? Ist das nötig, wenn das Kind nicht bei ihr Leben möchte? Sie ist ja 15. Und wenn das Kind bei mir gemeldet in dem Fall wäre, könnte man sich ja die Titelaufhebung ja sparen weil sie ja dann nicht vollstrecken könnte? Ich möchte nicht gleich zwei Verfahren machen, ds würden denke ich paar Hundert Euro dann nicht reichen. Hatte vor 11 Jahren ein Verfahren zwecks Umgangsrecht, was ich gewonnen hatte, nur 2200 Euro ärmer trotzdem geworden bin. Sie lebt sowiso von Hartz 4. Ich muss den Anwalt bezahlen.

    Vielen Dank für die Info, kostet mich wieder rausgeschmissenes Geld. Wollte es für meine Tochter lieber investieren. Das ihr das Geld gegeben wird obwohl sie wissen, daß das Kind bei mir lebt ist mir unverständlich. Der Spass mit der Titelaufhebung kostet ja bestimmt nicht wenig. Freiwillig herausgeben wird sie den Titel nie, sie wollte ja schon der Kleinen sogar ein von mir gekauftes Handy entnehmen.

    Hallo, habe folgendes Problem. Meine Tochter (15) ist seit einer Woche aus dem Haushalt der Mutter ausgezogen und wohnt jetzt bei mir. Die Mutter will keine Einverständniserklärung für die Meldebehörde unterschreiben, damit das Kind bei mir angemeldet werden kann. Es besteht ein Unterhaltstitel und ich bin nicht bereit der Mutter den Unterhalt für den nächsten Monat zu geben, da das Kind ja bei mir lebt. Das Geld würden wir nie wieder sehen.Kann sie aber trotzdem mit Titel vollstrecken, auch wenn meine Tochter ausgezogen ist? Und wenn ja, wie kann man das verhindern? Jugendamt und Schule wissen Bescheid, das meine Tochter sich bei mir befindet. Unterhaltstitel wurde damals beim Jugendamt gemacht.