Beiträge von TERRY

    Danke für Eure Antworten.


    Wenn ich es richtig verstehen, sind also die absoluten Vermögenswerte nicht relevant. Sondern nur die daraus resultierenden Jahresbrutto Einkünfte:


    Fiktives Beispiel:


    Kind arbeiter nur auf geringf. Beschäftigung, also 5400€/Jahr

    Hat Festgelder in Höhe von 25000€ --> Zinsen ca. 250€/Jahr

    Aktiendepot 100000€ --> Kein Verkauf, evt. Dividende --> 500€/Jahr

    Pachterträge --> 1500€/Jahr

    Wald --> kein Ertrag nur selbstgenutzte Holzentnahme --> 0€/Jahr

    Immobilien selbstgenutzt --> 0€/Jahr


    Somit Jahresbrutto ca. 7.650€ -> Nicht unterhaltspflichtig!


    Jahresbrutto Ehegatte: 70.000€ -> Nicht unterhaltspflichtig!


    Sehe ich das alles richtig?


    DANKE für Eure Hilfe!

    Hallo,

    da ich neu hier im Forum bin, zuerst ein herzliches HALLO an Alle.


    Hier meine Frage:


    Es wurde ja ab 2020 die Einkommensgrenze von 100000€ geschaffen.


    Was ich allerdings noch nicht weiß, wie verhält es sich mit Vermögenswerten des unterhaltpflichtigen Kindes:


    *Selbst genutze Immobilie

    *verpachtete landw. Flächen (Pachteinkünfte --> gehört wahrscheinlich zum Jahreseinkommen)

    *selbst genutzer Wald (5ha)

    *Tagesgeldkonten / Festgelder für Konsum, Alternsvorsorge, Reparaturen)

    *Depot für Altersvorsorge

    *Traktor/Auto

    *Vermögenswerte des Ehegatten


    Was wird hiervon zur Unterhaltsberechnung herangezogen oder ist das unterhaltspflichte Kind, welches unter 100000€ verdienst hierzu nicht auskunftverpflichtend?


    Danke für Eure Hilfe!