Danke für die Info, frase!
Beiträge von TERRY
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Perfekt, danke für Eure Hilfe!
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Danke für Eure Antworten.
Wenn ich es richtig verstehen, sind also die absoluten Vermögenswerte nicht relevant. Sondern nur die daraus resultierenden Jahresbrutto Einkünfte:
Fiktives Beispiel:
Kind arbeiter nur auf geringf. Beschäftigung, also 5400€/Jahr
Hat Festgelder in Höhe von 25000€ --> Zinsen ca. 250€/Jahr
Aktiendepot 100000€ --> Kein Verkauf, evt. Dividende --> 500€/Jahr
Pachterträge --> 1500€/Jahr
Wald --> kein Ertrag nur selbstgenutzte Holzentnahme --> 0€/Jahr
Immobilien selbstgenutzt --> 0€/Jahr
Somit Jahresbrutto ca. 7.650€ -> Nicht unterhaltspflichtig!
Jahresbrutto Ehegatte: 70.000€ -> Nicht unterhaltspflichtig!
Sehe ich das alles richtig?
DANKE für Eure Hilfe!
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Hallo,
da ich neu hier im Forum bin, zuerst ein herzliches HALLO an Alle.
Hier meine Frage:
Es wurde ja ab 2020 die Einkommensgrenze von 100000€ geschaffen.
Was ich allerdings noch nicht weiß, wie verhält es sich mit Vermögenswerten des unterhaltpflichtigen Kindes:
*Selbst genutze Immobilie
*verpachtete landw. Flächen (Pachteinkünfte --> gehört wahrscheinlich zum Jahreseinkommen)
*selbst genutzer Wald (5ha)
*Tagesgeldkonten / Festgelder für Konsum, Alternsvorsorge, Reparaturen)
*Depot für Altersvorsorge
*Traktor/Auto
*Vermögenswerte des Ehegatten
Was wird hiervon zur Unterhaltsberechnung herangezogen oder ist das unterhaltspflichte Kind, welches unter 100000€ verdienst hierzu nicht auskunftverpflichtend?
Danke für Eure Hilfe!