Beiträge von Davies

    Hallo Meg,


    jetzt hat alles etwas länger gedauert....


    Der Ausgang des Verfahrens war, dass der Erbschein meiner Bekannten eingezogen wurde und sie die Schulden los ist.... bzw. die Schulden an die nächsten "Erben" geht... aber das ist nicht mehr ihr Problem...


    Wie ich es mitbekommen habe, spielten die Fristen bei der Erbausschlagung eine sehr wichtige Rolle...

    Man muss ab Kenntnis der Schulden innerhalb von 6 Wochen das Erbe anfechten, ansonsten geht auf diesem Weg nix mehr...

    Sie hat sich den relevanten Schriftsatz von einem Anwalt für Erbrecht aufsetzen und von einem Notar beglaubigen lassen. Dann ab ans Nachlassgericht, welches den Erbschein ausgestellt hat ...


    Begründung der positiven Ausschlagung für Interessierte:


    " Ein beachtlicher Irrtum im Sinne des §119 Abs. 2 BGB , nämlich ein Irrtum über eine verkehrswesentilche Eigenschaft des Nachlasses, liegt vor, da die Verbindlichkeit dem Erben erst NACH der Erbschaftsannahme bekannt wurde und er sich damit über einen wertbildenden Faktor des Nachlasses irrte."


    Kostenfaktor: Anwalt rund 600 Euro (München)

    Notar: 50 Euro für die Beglaubigung (München)


    VG Davies

    Hallo Frase,


    nein, er war am Schluss nicht mehr geschäftsfähig und wir wollten die Betreuung nicht übernehmen..... das hat eine Anwältin alles erledigt..... aber soweit wir wissen, wurde alles, was im Vorfeld angefallen ist, von ihr abgewickelt... Mein Schwiegervater war selbständig und viel im Ausland unterwegs...wir hatten kaum Kontakt.. der hat sich erst im Lauf der Zeit wieder zum positiven entwickelt, als er im Heim war.... wir wussten nicht genau, was da auf uns zu kommen könnte... deshalb dieser Schritt, den wir auch nie bereut haben...


    Hallo Meg,


    genau, das dachten wir eben auch....


    VG Davies

    Guten Morgen und erstmal vielen Dank für Eure schnellen und guten Antworten !!


    Wir hatten ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Schwiegervater.... haben auch ohne Murren bezahlt.... und ihm ein würdevolles Begräbnis mit vielen Freunden (noch vor Corona) bieten können.


    Erst hinterher haben wir von den ca. 2500 Euro erfahren, als das Amtgericht uns anschrieb..... wir haben noch keinen Erbschein, warten noch auf den Termin beim AG, denn ohne den gibt es auch das Geld nicht. Uns gehts nur darum, dass wir dem SA das Geld einfach nicht mehr geben wollen... lieber würde ich es spenden.... auch wenn das jetzt blöd klingt...


    Also Ihr würdet mir jetzt raten, dem Amt alles offen zu legen (wie gehabt) und abwarten.... oder?


    .... unsere Sorge war halt auch noch, dass da noch irgendwelche Restforderungen kommen könnten.... habe da von einem Fall aus dem Bekanntenkreis gehört, wo der Vater 150.000 Euro Kredit aufgenommen hat und die Bank nach dessen Tod nun die Restschuld i.H.v. 100.000 Euro von der Tochter will... (sie wusste davon nichts und hat das Erbe in Unkenntnis angenommen.... sie fechtet das Ganze zwar gerade an, aber das kostet Nerven....)....

    Aber gut, das ist wohl eine andere Baustelle...


    Also nochmals vielen Dank für Eure kompetente Hilfe und ich wünche Euch einen schönen Tag


    VG Davies

    Hallo liebes Forum,


    ich hab gerade ein ähnliches "Problem" und möchte das hier kurz vorstellen.

    Nach rund sechs Jahren im Heim mit regelmäßiger Überprüfung durch das Amt ist mein Schwiegervater im Januar verstorben. Jetze hab ich ebenfalls ein Schreiben vom Amt bekommen, wo ich aufgefordert werde, Auskunft zum Erbe (Sparkonten/Girokonten u.a.) Versicherungen und unseren Bestattungskosten zu geben.

    Erbe ist i.H.v. ca. 2500 Euro vorhanden und setzt sich auch restlichem Taschengeld im Heim und jährlichem Pflegegeld vom Staat zusammen; sonst gibt es da nichts.... Unsere Bestattungskosten lagen bei rund 4500 Euro (Grastein noch nicht dabei).

    Ich habe da jetzt grundsätzlich kein Problem dem Amt Auskunft darüber zu erteilen...

    Wir dachten aber eigentlich, dass wir die 2500 für die Bestattungskosten nehmen könnten und sind jetzt verunsichert, ob das Amt uns das Geld auch noch nimmt.... (wir haben die letzten Jahre einiges bezahlen müssen, sind jetzt aber unter der 100.000 Euro Grenze)...

    Kann da noch mehr auf uns zukommen? Z.B. restliche Sozialhilfekosten o.ä.?


    Für eine Antwort bedanke ich mich schon jetzt


    VG Davies