Hallo Meg,
jetzt hat alles etwas länger gedauert....
Der Ausgang des Verfahrens war, dass der Erbschein meiner Bekannten eingezogen wurde und sie die Schulden los ist.... bzw. die Schulden an die nächsten "Erben" geht... aber das ist nicht mehr ihr Problem...
Wie ich es mitbekommen habe, spielten die Fristen bei der Erbausschlagung eine sehr wichtige Rolle...
Man muss ab Kenntnis der Schulden innerhalb von 6 Wochen das Erbe anfechten, ansonsten geht auf diesem Weg nix mehr...
Sie hat sich den relevanten Schriftsatz von einem Anwalt für Erbrecht aufsetzen und von einem Notar beglaubigen lassen. Dann ab ans Nachlassgericht, welches den Erbschein ausgestellt hat ...
Begründung der positiven Ausschlagung für Interessierte:
" Ein beachtlicher Irrtum im Sinne des §119 Abs. 2 BGB , nämlich ein Irrtum über eine verkehrswesentilche Eigenschaft des Nachlasses, liegt vor, da die Verbindlichkeit dem Erben erst NACH der Erbschaftsannahme bekannt wurde und er sich damit über einen wertbildenden Faktor des Nachlasses irrte."
Kostenfaktor: Anwalt rund 600 Euro (München)
Notar: 50 Euro für die Beglaubigung (München)
VG Davies