Beiträge von Stratmann

    Sorry, sorry...

    ja, ich wurde 2014 geprüft und nach der damaligen Rechtsprechung war ich zum Unterhalt verpflichtet (Einkommen/Vermögensgründe).


    Daher habe ich auch immer, seit der Prüfung vom Sozialamt, die Rechnungen (offene Restsumme, nach Abzug der übergeleiteten Rente usw,) von den "städt. Seniorenheime" erhalten und diese auch per Überweisung Monat für Monat beglichen.


    Ich habe also, wie frase schon geschrieben hat, 4 Monate EU zu viel gezahlt, da ich erst Mitte-Ende April von der neuen Rechtslage erfahren habe.


    Erst von der Rechnungsabteilung der "städt. Seniorenheime" habe ich eine Info erhalten und sofort bei dem Sozialamt-Anspruchsrecht angerufen.

    Die sagten mir, sie bräuchten nur die aktuelle Einkommensteuererklärung, dann ginge das ganz fix.

    Gesagt getaen und nach ca. 1 Woche hatte ich die Bestätigung, dass ich unter 100.000 € liege, in meinem Briefkasten.

    Ich bekam von dort noch Info, dass ich die aktuell anstehende Rechnung (für Mai) nicht überweisen solle.

    Aber ich möchte doch die Rechnungsabteilung der "städt. Seniorenheime" informieren.

    Auch das erledigt.

    Dort (Rechnungsabteilung der "städt. Seniorenheime") die Info erhalten, dass ich wieder einen "Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimunterbringungskosten" für meine Mutter beim Sozialamt stellen solle, mit der Aufforderung die schon zu viel gezahlten Beträge Rückwirkend zum 01.01.2020 Erstatten zu lassen.


    Ich hoffe es ist jetzt klarer?

    Hallo,


    leider habe ich erst Ende April 2020 von dem neuen Gesetz (was ja seit dem 01.01.2020) Gültigkeit hat erfahren.


    Daher wurden 4 Monate Heimkosten (Jan-Apr 2020) von mir unwissentlich zum Heim überwiesen.

    Jetzt habe ich am 29.04.2020 die Nachricht vom Sozialamt (nach vorheriger telefonischer Anfrage und Abgabe der Steuererkärung) erhalten, dass ich nicht zahlen muss, da die Einkommensgrenze nachweislich unter 100.000,- € liegt.


    Wie kann ich die 4 zuviel geleisteten Überweisungen (Jan-Apr 2020) zurückfordern, da ich ja erst jetzt Kenntnis davon erhalten habe?


    Jemand sagte mir, dass das Sozialamt dazu angehalten (in die Pflicht genommen) wäre alle Selbst-/Direktzahler zu informieren (bzw. Anfragen wie hoch das Einkommen ist), so dass keine zu viel geleisteten Zahlungen auftreten können.

    Die ist nicht geschehen, daher meine Anfrage zur Rückforderung der 4 bereits von mir getätigten Überweisungen.


    Jürgen