Beiträge von luke_Br

    Ok, hälftig bekomme ich dasKindergeld bzw. es wird von dem zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen.

    Gut.

    Dennoch bleibt ein Teil, der jeden Monat auf ihr Konto überwiesen wird.

    a) Bekomme ich den irgendwie abgesetzt?

    b) Hat das irgendwas mit dem Kinderfreibetrag überhaupt zu tun?

    Danke.


    Meine Exfrau ist selbstständig und verdient so wenig, dass sie die Kleinunternehmerklausel in Anspruch nimmt.

    Sie hat also keine Steuerklasse (bei Einzelveranlagung, was bei uns der Fall ist.


    Betreuungskosten gehen logischerweise auf mich. Da sie keine Steuern bezahlt, wirken sich bei ihr auch keine Betreuungskosten aus.


    frase :


    Wenn mir ein halber Kinderfreibetrag zusteht, muss einer der oben genannten Punkte erfüllt sein:

    • der andere Elternteil hat seine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% erfüllt oder ist mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig
    • Sie haben Ihre Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% erfüllt oder sind mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig
    • Übertragung der Freibeträge auf Stief- oder Großeltern
    • das Kind war bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet
    • das Kind war nicht bei Ihnen gemeldet

    Bei mir/uns trifft keine der Kriterien zu: Die letzten 3 Kriterien klar, erklären sich selbst. Die ersten beiden sind verwirrend. Was heißt denn, dass jemand seine Pflicht nicht erfüllt. Ich komme mit der Kindesunterhaltszahlung ja nach und sie ist ja gar nicht verpflichtet. ?????

    Nochmal zur Klärung:

    Ab Aug. 2019 lebten meine Ex-Frau und ich zwar getrennt, aber in einer Wohnung.

    Ab Okt. 2019 bekamm haben wir uns dann auch räumlich getrennt.

    Ab Okt. 2019 bekam sie das ganze Kindergeld.

    Ab Okt. 2019 zahlte ich an sie Unterhalt für das Kind.


    Außerdem gibt es noch diese schwammige Definition von dem, was Anspruch auf Freibetrag heißt:


    Kinderfreibeträge können in diesen Situationen übertragen werden:

    • der andere Elternteil hat seine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% erfüllt oder ist mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig
    • Sie haben Ihre Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% erfüllt oder sind mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig
    • Übertragung der Freibeträge auf Stief- oder Großeltern
    • das Kind war bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet
    • das Kind war nicht bei Ihnen gemeldet

    Spielt der Freibetrag überhaupt eine Rolle für mich?

    Hallo liebes Familienrecht Forum


    Ich habe kürzlich über Smart Steuer eine Zusammenveranlagung für das Jahr 2019 proforma ausgefüllt und

    versuche den Kindesunterhalt, den ich ab Oktober zahle abzusetzen.

    Der Kindesunterhalt zählt als eine außergewöhnliche Belastung unter Sonderausgaben.

    Wo kann ich den Kindesunterhalt grundlegend bei der Zusammenveranlagung absetzen?

    Vielleicht ist hier jemand im Forum, der bestimmt sich in der gleichen Situation befindet und mir vielleicht in der Sachlage helfen kann.

    Jeder Ratschlag hilft 8o