Danke.
Meine Exfrau ist selbstständig und verdient so wenig, dass sie die Kleinunternehmerklausel in Anspruch nimmt.
Sie hat also keine Steuerklasse (bei Einzelveranlagung, was bei uns der Fall ist.
Betreuungskosten gehen logischerweise auf mich. Da sie keine Steuern bezahlt, wirken sich bei ihr auch keine Betreuungskosten aus.
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Wenn mir ein halber Kinderfreibetrag zusteht, muss einer der oben genannten Punkte erfüllt sein:
- der andere Elternteil hat seine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% erfüllt oder ist mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig
- Sie haben Ihre Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% erfüllt oder sind mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig
- Übertragung der Freibeträge auf Stief- oder Großeltern
- das Kind war bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet
- das Kind war nicht bei Ihnen gemeldet
Bei mir/uns trifft keine der Kriterien zu: Die letzten 3 Kriterien klar, erklären sich selbst. Die ersten beiden sind verwirrend. Was heißt denn, dass jemand seine Pflicht nicht erfüllt. Ich komme mit der Kindesunterhaltszahlung ja nach und sie ist ja gar nicht verpflichtet. ?????