Beiträge von Blumentopf

    "Mensch einigt euch einfach und gut ist. :)"


    Ja, das steht außer Frage, es hätte ja sein können dass es einen rechtlichen Passus gibt, den wir nicht kennen. Verhandlungssache im Sinne eines gesunden Menschenverstandes ist mir persönlich auch sehr viel mehr recht, wir werden uns daran halten.


    Danke für deine Antwort.


    Beste Grüße

    Guten Abend,

    Ich hatte vor geraumer Zeit bereits einmal eine kurze Frage hier im Forum gestellt, wurde kompetent und nett beraten und versuche daher erneut mein Glück.


    Kurz zur Situation:


    Wir haben eine gemeinsame 3-jährige Tochter, wir haben das geteilte Sorgerecht und teilen die Betreuungszeiten in der Woche flexibel ein- Stichwort "flexibles Wechselmodell" - das Verhältnis hält sich seit 2 Jahre ziemlich genau bei 1/3 bei mir, 2/3 bei der Mutter, der Lebensmittelpunkt ist also bei ihr und das soll auch so bleiben.


    Nettoverdienst meinerseits 3500€ Netto, Kindesmutter 2800€ Netto, Kindergeld geht an die Mutter.


    Unterhaltsrechner werfen uns nun Zahlen aus aber meist ohne die Miteinbeziehung unseres "flexiblen Wechselmodells" - dies wollen wir aber berücksichtigen.


    Beispiel smart rechner.de : 371€ monatlich von mir zu zahlen


    Unsere Frage: Kann man diesen Wert nun mit unserer 1/3 und 2/3 Aufenthaltsregelung berechnen?


    Sprich: 371 (vorgegebene Unterhaltssumme) * 0,66 (2/3 der Zeit bei der Mutter) = 244,86€


    Damit würde berücksichtigt, dass meine Tochter 1/3 der Zeit im Monat bei mir ist.

    Da wir absolut nicht aufs streiten aus sind, sollen kleine Nuancen hier nicht eine Rolle spielen - dafür lieben wir unsere Tochter zu sehr und würden ihr nie einen Streit bzgl. ihrer Person zumuten.


    In der Hoffnung, erneut gute Tipps wie das letzte Mal zu erhalten, verabschiede ich mich. Danke fürs lesen.


    H.

    Hallo,

    vielen Dank für die differenzierten Antworten!


    Kindesunterhalt (KU) und Betreuungsunterhalt (BU) scheinen an dieser Stelle die anstehenden Posten zu sein. BU aufgrund der Altersgrenze von 3 dann nur noch für diesen Zeitraum, KU folgend in den nächsten Jahren.


    KU dann mit Blick auf die 1/3 bzw. 2/3 Aufenthaltsdauer unseres flexiblen Wechselmodells und unserer Einkommen. Damit müssten wir alles im Blick haben.

    Guten Abend,

    ich bin zwar belesen und habe mich so gut es nun mal geht informiert, nichtsdestotrotz habe ich keinen vollständigen Durchblick und wollte es daher mit diesem Forumspost probieren.


    Kurz zur Situation:


    Wir, meine Partnerin und ich, nicht verheiratet, trennen uns. Wir haben eine 2,5 Jahre alte Tochter und das gemeinsame Sorgerecht. In den letzten 1,5 Jahren haben wir bereits eine Trennung auf Zeit geführt, uns dabei flexibel beim betreuen unser Tochter abgewechselt (meist im Verhältnis 1/3 bei mir 2/3 bei im Monat.). Das volle Kindergeld erhält meine Partnerin (sie ist auch über sie versichert). Ich komme nur für den Lebensunterhalt auf, wenn sich meine Tochter bei mir aufhält, größere Anschaffungen tätigt meine Ex-Partnerin. Unsere Tochter hat jeweils ein Kinderzimmer bei uns.

    Wir sind beide berufstätig, verdienen im jeweils im Monat 3400€ Netto (ich) bzw. 2800€ (Ex-Partnerin).


    Wir streben eine friedliche und verträgliche Lösung an, die vor allem unserer Tochter gerecht wird.


    Ich habe nun auf diversen Homepages Artikel und Posts in Kopplung mit der Düsseldorfer Tabelle gelesen. Mal wird zwischen Bedarfsunterhalt und Kindsunterhalt unterschieden, mal die Altersgrenze von 3 Jahren und darüber angeführt.


    Da wir bei einer rechtlichen Klärung keine unnötige Zeit und Geld investieren wollen, und uns darüberhinaus absolut nichts an einem Streit liegt, wollte ich mich einmal dazu fragend äußern.


    Beachten wir etwas Entscheidendes nicht? Spielen noch andere Werte (außer den Einkommen) eine Rolle? Inwiefern hat das gemeinsame Sorgerecht damit zu tun?


    Ich bedanke mich vorab für die Antworten.