Beiträge von Bonnie

    Ich bekomme von meinen Eltern ihr Haus geschenkt (Schenkung / vorgezogenes Erbe). Meine Eltern behalten in der Einliegerwohnung des Hauses das lebenslange Wohnrecht, wir (2 Erwachsene mit 2 Kinder) ziehen auch in das Haus. Wir sind nicht verheiratet.


    Da ich noch eine Schwester habe muss ich diese ausbezahlen. Es sind 130000 €. Dies übernimmt mein Partner (etwas Eigenkapital und einen Bankkredit von 100000 €. Ich kann da aber momentan nichts leisten, da ich in elternzeit bin, danach werde ich halbtags arbeiten). Sollten wir den Bankkredit zusammen aufnehmen oder nur er?

    Kann man auch meinen "Job" als Mutter / Hausfrau, also meine Leistungen zu Hause (kochen, putzen, Kindererziehung...) irgendwie aufwiegen?


    Im Grundbuch werde nach der Schenkung nur ich stehen, da wir keine Schenkungssteuer zahlen wollen.

    Somit trägt mein Partner ja das volle Risiko. Er hat nun verständlicherweise die Befürchtung, dass im Falle einer Trennung er ohne was da steht und er nur der "Goldesel" für mich war. Das Haus würde ja mit gehören, da nur ich im Grundbuch stehe.


    Wir würden gerne einen Partnerschaftsvertrag machen, was die Regelung im Falle einer Trennung betrifft. Was, wie und wieviel ich ihm z. B. dann auszahlen müsste.

    Wie macht man das? :

    Nimmt man da eine fiktive Miete an, die je nach Zeitpunkt der Trennung dann anteilig abgezogen wird? Oder was?

    Oder schreibt man jetzt einfach auf, was jeder in das Haus einbringt? (er sein EK, Kreditbetrag + Zinsen und ich bringe ja dann das mir geschenkte Haus mit ein)


    Wäre z. B. die Trennung in 15 Jahren, ist es ja auch nicht richtig ihm den vollen Betrag zurückzahlen zu müssen, welcher er eingebracht hat. Er hat ja schließlich auch einen Teil schon "abgewohnt" . Oder sehe ich das falsch?

    Was bedeutet dieses "abgewohnt"?

    Aber ganz ohne soll er dann ja auch nicht da stehen.


    Ach ja, im Schenkungvertrag meiner Eltern gibt es eine Rückfallklausel, falls das von Bedeutung ist.


    Wäre es besser wenn wir heiraten? Bleibe ich dann trotzdem alleine im Grundbuch oder soll er dann mit im Grundbuch stehen, wenn ja zu welchem Anteil jeweils?


    Ich kann es leider nicht besser erklären, hoffe aber dennoch auf Hilfe.

    Danke schon mal für eine Antwort.