Beiträge von tomine

    Danke für den Hinweis, aber mir geht es rein nur um die Berechnung bzgl. der 100.000 Euro-Grenze. Ich denke aber, dass ich schlauer sein werde, wenn ich den von MF3 vorgeschlagenen Link durchgelesen hab.

    Tut mir leid, wenn ich jetzt in eurer Diskussion nochmal mit einem Thema dazwischen fahr, das hier am Wochenende schon mal angesprochen wurde und das sich zufälligerweise mit einer Frage deckt, die bei mir am Wochenende auch aufgekommen ist: Was ist das zugrunde liegende Bruttoeinkommen ? Ist es das Gesamtbrutto lt. Einkommensnachweis oder das steuerpflichtige Bruttoeinkommen lt. Einkommensnachweis bzw. Steuererklärung. Ich dachte nämlich immer es geht um das steuerpflichtige Brutto (u.a. weil ja Werbungskosten abgezogen werden, die es ja nur bei der Steuerberechnung gibt). Jetzt bin ich mir aber da nicht mehr so sicher, nachdem ich die Beiträge des Wochenendes gelesen habe. Zur Verdeutlichung ein konkretes Beispiel:

    Man verdient 7000 Gehalt. 250 Euro gehen lt. Vertrag (also zwangsweise, nicht, weil man es jetzt so will) in eine Alterversorgungskasse des Arbeitgebers. Diese 250 Euro werden vom Gehalt abgezogen. Ferner sind sie steuerfrei. Jetzt steht also in der Gehaltsabrechnung:

    Gehalt 7000

    - Alterversorgungskasse (steuerfrei) 250

    --> Gesamtbrutto: 7000

    Steuerbrutto : 6750

    In den steuerlich relevanten Vorgängen/Unterlagen wird jetzt natürlich immer 6750 Euro stehen. Besteht die Gefahr, dass doch die 7000 zu Berechnung der Grenze herangezogen werden ? Ich hätte gesagt: Nein. Aber so ganz sicher bin ich mir da jetzt auch nicht mehr. Was ist eure Meinung ?

    Hallo,


    dies ist mein erster Beitrag in dem Forum, obwohl ich hier schon seit ca. 1 Jahr mitlese. Erstmal Danke an alle, die sich bei dem Thema Elternunterhalt und der neu eingeführten Grenze von 100.000 Euro eingesetzt bzw. hier aktiv Wissenswertes geschrieben haben.

    Da ich ein vorsichtiger Mensch bin, fühl ich mich besser, wenn ich bei einem Thema ganz sicher bin, dass ich was nicht falsch verstanden. Und bei dem Thema 100.000-Grenze/Kapitalerträge bin ich mir nicht ganz sicher, obwohl ich versucht habe, meinee Unklarheiten in dem Forum zu beseitigen. Wahrscheinlich reicht es mir schon, wenn jemand bzgl. meiner nachfolgenden Behauptung schreibt 'ja, alles richtig':

    1) Gewinne durch Aktienverkäufe zählen zu den Kapitalerträgen und erhöhen damit das für die 100.000 Euro-Grenze relevante Einkommen

    2) Wenn 1) richtig ist, dann müssten also Verluste durch Aktienverkäufe das relevante Einkommen senken.

    3) Gewinne und Verluste werden gegengerechnet, also z.B. 5000 Gewinn und 4000 Verlust --> 1.000 werden zum Einkommen dazu gezählt. Gab es noch 500 Euro Dividenden, dann + 1.500 Euro.

    4) Berücksichtige ich jetzt noch den Sparerfreibetrag von 801 Euro, dann ergibt 3) eine Erhöhung von 699 Euro.


    Sofern meine Annahmen alle richtig sind, man kurz vor Jahresschluss befürchtet, dass man die 100.000 Grenze reicht und noch eine Aktie im Depot hat, die man mit genügend Verlust vor dem Jahresende verkaufen kann, dann könnte man die Gefahr so umgehen, oder ?


    MfG,

    Tomine