Beiträge von HaraldAnton

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure Antworten.

    Von Grundsatz her bestätigt Ihr meine Meinung.

    Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, und wie geschrieben versucht er seit dem dritten Semester den Fachwechsel durch zu bekommen, was aber bisher daran scheitert, dass die Abi Durchschnittsnote wohl angeblich zu schlecht ist, und er somit auf einen freien Platz warten muss.

    Ich kenne mich leider damit überhaupt nicht aus, um dies nachvollziehen zu können.

    Studium findet übrigens an der Uni Koblenz / Landau in Koblenz statt.

    Ich denke, ich werde ihn jetzt nochmals anschreiben, und um Aufklärung bitten, wann er denn gedenkt, fertig sein zu wollen, und notfalls muss ich wohl den Weg über einen Anwalt nehmen.

    Danke und schönes Wochenende

    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    mein Problem stellt sich wie folgt dar. Mein 23 jähriger Sohn studiert seit April 2018 auf Lehramt Grundschule Fachrichtung evang. Theologie und Englisch. Ich bin geschieden, mein Sohn wohnt bei der Mutter und ich zahle Unterhalt, u.a. auch, da eine Jugendamtsurkunde besteht. Der Kontakt findet nur auf elektronischem Weg immer zum Beginn des neuen Semesters statt, da ich dann, meist nach Aufforderung, über den Fortschritt des Studiums unterrichtet werde.
    Bereits zum Wechsel ins dritte Semester wurde mir, auch da erst auf Nachfrage, mitgeteilt, dass ihm das Fach Englisch nicht liegen würde, und er versuchen würde einen Fachwechsel zu Deutsch zu beantragen.

    Mittlerweile geht es ins sechste Semester, und der Fachwechsel ist immer noch nicht durch. Im September wurde mir mitgeteilt, dass neuerlich ein Antrag gestellt wurde, und ich informiert würde.
    Bisher habe ich nichts gehört, und bevor ich jetzt die Nachfrage starte, wüsste ich gerne, ob ein nicht genehmigter Fachwechsel im Zeitraum von vier bis fünf Semestern, noch als zielorientierte Ausbildung gelten kann, oder ob ich die Unterhaltszahlung solange aussetzen kann, bis der Fachwechsel stattgefunden hat ?

    Vielleicht hat hier ja jemand einen Tipp bzw. Ratschlag, wie ich hier weiter verfahren soll.

    Vielen Dank im voraus.


    PS Es ist für mich nicht das Problem meiner Verpflichtung des Zahlens von Unterhalt nachzukommen, sondern u.U. für etwas zu zahlen, was meinem Sohn in dieser Form nicht zusteht.

    Gruß
    Harald