Alles anzeigenHallo frase,
vielen Dank für deine ausführliche Schilderung.
Ich muss dazu sagen, dass derzeit noch kein Pflegefall besteht und dies hoffentlich auch noch lange so sein wird. Aber die Gedanken kreisen immer mal wieder um dieses Thema, wenn im näheren Umfeld ein solcher Fall auftritt.
Eine letzte Verständnisfrage hätte ich aufbauend zum vorangegangenen Beispiel allerdings noch:
Sollte ein Pflegefall zum Beispiel im Juli 2021 auftreten, wären dann die Gehaltszahlen aus 2020 hinfällig bzw. man wurde dann die bisherigen Gehaltszahlen Jan-Jun 2021 auf das Gesamtjahr 2021 hochrechnen oder würden hier einfach die letzten 12 Monate, sprich Jul 2020 - Jun 2021 herangezogen.
Beste Grüße und einen schönen Abend
Kurzer Nachtrag:
Diese Information - ob korrekt, kann ich nicht beurteilen - habe ich auf einer Anwaltsseite im Netz gefunden, daher meine Ausführung:
Auszug: ... Es kommt nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur auf das Jahreseinkommen an und nicht auf das Einkommen der letzten 12 Monate. Und auch nach Vollendung des Kalenderjahres muss erst noch die steuerrechtliche Aufarbeitung erfolgen, um den Begriff der Gesamteinkünfte mit Zahlen zu füllen ...
Quelle: https://www.erstberatung-familienrecht.de/elternunterhalt