Beiträge von Kokolores

    Kurzer Nachtrag:

    Diese Information - ob korrekt, kann ich nicht beurteilen - habe ich auf einer Anwaltsseite im Netz gefunden, daher meine Ausführung:


    Auszug: ... Es kommt nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur auf das Jahreseinkommen an und nicht auf das Einkommen der letzten 12 Monate. Und auch nach Vollendung des Kalenderjahres muss erst noch die steuerrechtliche Aufarbeitung erfolgen, um den Begriff der Gesamteinkünfte mit Zahlen zu füllen ...


    Quelle: https://www.erstberatung-familienrecht.de/elternunterhalt

    Hallo frase,


    vielen Dank für deine ausführliche Schilderung.


    Ich muss dazu sagen, dass derzeit noch kein Pflegefall besteht und dies hoffentlich auch noch lange so sein wird. Aber die Gedanken kreisen immer mal wieder um dieses Thema, wenn im näheren Umfeld ein solcher Fall auftritt.

    Eine letzte Verständnisfrage hätte ich aufbauend zum vorangegangenen Beispiel allerdings noch:


    Sollte ein Pflegefall zum Beispiel im Juli 2021 auftreten, wären dann die Gehaltszahlen aus 2020 hinfällig bzw. man wurde dann die bisherigen Gehaltszahlen Jan-Jun 2021 auf das Gesamtjahr 2021 hochrechnen oder würden hier einfach die letzten 12 Monate, sprich Jul 2020 - Jun 2021 herangezogen.


    Beste Grüße und einen schönen Abend

    Guten Abend zusammen,


    zu allererst ein großes Lob an dieses Forum, wirklich ein toller Informationspool.


    Es gibt jedoch eine Frage, welche mir derzeit im Kopf herumgeistert, deren Beantwortung ich aus den von mir bisher gelesenen Beiträgen nicht genau herausfiltern konnte.


    Folgendes Beispiel:

    - Angestellter im Vertrieb.

    - Die letzten drei Jahre nie über 100k€ Jahresbrutto.

    - Im Jahr 2020 voraussichtlich über 100k€ Jahresbrutto dank einer üppigen Provisionszahlung, welche im Berufsleben allerdings ziemlich einmalig sein dürfte.
    - Im Jahr 2021 dann wiederum deutlich unter 100k€


    Wie genau würde eurer Meinung nach diese Thematik des schwankenden Einkommens gewertet?


    Wird auf das Jahreseinkommen des Jahres in dem der Pflegefall eintritt geschaut oder gilt das Bruttogehalt der letzten 12 Monate.


    Vorab vielen Dank für eure Mühen und bleibt gesund

    Beste Grüße und schönes Restwochenende