Beiträge von Moritz

    Hallo Forum,


    vorab: ich schreibe aus der Perspektive des Unterhaltspflichtigen. Mit meiner Ex-Partnerin laufen Absprachen gut und sie weiß, dass ich gewissenhaft zahle und zahlungsbereit bin sofern möglich. Alles sehr freundschaftlich. Nun hat sich eine Situation ergeben bei der wir Rat suchen. Da ich annehme, dass "das Amt" prinzipiell eine gute Arbeit leistet, mir das aber trotzdem komisch vorkommt...


    Partner ist nicht leistungsfähig (geringverdienender Student).

    Partnerin bezieht Unterhaltsvorschuss von 174€/monatlich.

    Tag X: Partner bezieht neues Einkommen, ist leistungsfähig, reicht alle Unterlagen selbstständig und rechtzeitig bei dem zuständigen Sachbearbeiter ein (Eingangsbestätigung).

    Das Amt reagiert nicht, die zweite Coronawelle (Herbst) läuft auch Hochtouren, Nachfragen bleiben unbeantwortet, telefonische Nachfrage nicht erwünscht.

    Partner und Partnerin einigen sich darauf, dass mit der Unterhaltszahlung gewartet wird und dann (nachdem sich das Amt melden würde) Rückwirkend die Summe begleichen wird.

    Unterhaltsvorschuss läuft weiter.

    - Nachfrage etwa 3 Monate später ("ja das haben wir auf dem Tisch").

    - weitere 4 Monate später (ohne Reaktion vom Amt): Partner entscheidet sich den vollen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 303€ fortlaufend zu zahlen und informiert den Sachbearbeiter. (303 = DT Stufe 2 abzüglich Hälfte Kindergeld)



    Nun geht alles schnell. Innerhalb weniger Tage kam die Berechnung des durchschn. Erwerbseinkommens und die daraus resultierende Unterhaltspflicht von 303€, die an die Partnerin zu überweisen wäre. So weit so okay.



    Jetzt ist es aber so, dass der Partner aufgefordert wird

    1.) die UV Leistungen durch das Amt für die letzten 8 Monate (seit Leistungsfähigkeit) zurück fordert: 174*8 €.

    2.) Partner dazu aufgefordert wird, den Unterhalt von 303€*8 rückwirkend an Partnerin zu zahlen.


    Die Frage: Wenn Partner 303€ (an Partnerin) + 174€ (an Amt) zahlt, hat er doch monatlich 477€ rückwirkend erbracht, obwohl die Unterhaltspflicht 303€ wäre?


    Was ist da der Fehler?



    Das Amt zahlt monatlich 174€ Vorschuss. Bedeutet, der Partner müsste doch (rückwirkend) 129/monatlich an die Partnerin und (rückwirkend) 174 an das Amt (zurück)zahlen. Das ergibt in der Summe die 303€, die der Partner dann monatlich gezahlt hätte (und die Partnerin monatlich empfangen hätte).

    ODER

    Partner zahlt 303*8€ rückwirkend an Partnerin und Amt holt sich von Partnerin 174*8€ zurück.



    Ich hoffe ich konnte das einigermaßen klar formulieren.

    Danke für Eure Antworten.


    Ps: ist es normal, dass solche Rückforderungen auch 7 Monate später noch akurat sind? Man hat so das Gefühl, dass es nicht die eigene Schuld ist und dann ist das natürlich viel Geld auf einmal.


    *pps: ich weiß, dass sich seit dem 01/2021 Werte geändert haben. Für das Beispiel bleibe ich der Einfachheit halber beim Stand 2021

    Hallo Forum, gut dass ich Euch gefunden habe, denn meine Fragen sind leider so grundlegend, dass ich es mich "real life" gar nicht traue. Und das ist kein Witz. Also habt nachsehen mit jemanden, mit einer ausgeprägten Bürokratie-Phobie und keiner Ahnung von irgendwas.



    Mein Kind ist 4 Jahre alt. Ich war seit der Geburt wirtschaftlich nicht in der Lage Unterhalt zu leisten (Minijob). Also hat meine (damals) Freundin den Vorschuss beantragt. Ich bekam die Aufforderung meine wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen (getan) und sie bekam/bekommt den Vorschuss seit Geburt.


    Nun hat sich mein Einkommen geändert und ich bin in der Lage (und mehr als gewillt) Unterhalt zu zahlen. Ich bin mit 2 Jobs nun bei etwa 2800€ brutto. Der Selbsterhaltungsbetrag sollte hier bequem überschritten sein.


    Und jetzt kommen die blöden Fragen:

    Mach ich das einfach? Äh also ich überweise jeden Monat gemäß Düsseldorfer Tabelle? Oder läuft der Unterhalt in irgendeiner Form über das Jugendamt? Ich wollte mich auch an anderen finanziellen Aufwendungen (Miete) beteiligen, das wird mal so (Sport) mal so (Mietzuschuss) laufen und in schlechten Monaten gehts dann halt mal nicht.


    Die Kernfrage ist also: kann ich mit meiner Exfreundin vereinbaren was ich/wir möchte/n? Solange sie keinen Unterhaltsvorschuss vom Sozialamt kassiert und so lange sie mich nicht juristisch zur Zahlung zwingen möchte, sind wir frei in der Regelung?

    Oder muss(!) die Unterhaltszahlung "über" das Amt laufen?


    Naiv gesagt: ich würde dem Sozialamt schriftlich melden, dass ich ab xx.xx.2020 Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle zahle (und brauche keine Nachweise über meine wirtschaftlichen Verhältnisse erbringen). Sie würde dann vom Sozialamt informiert, dass der Unterhaltsvorschuss nicht mehr gezahlt wird, da der Vater eine Unterhaltszahlung angemeldet hat. Ich überweise monatlich xyz € auf das Konto meiner Exfreundin. Das Amt (welches auch immer) interessiert sich bis auf weiteres nicht mehr für die Zahlung. Änderung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse müssen nicht mehr gemeldet werden, solange wir das Amt nicht aktiv einschalten.

    (???)


    Dann lese ich oft, dass das Jugendamt die Höhe des Unterhaltes berechnet oder berechnen kann. Heißt das (das ähnelt der Frage oben) ... dass ich auf jeden Fall verpflichtet bin eine Berechnung durch das Jugendamt durchführen zu lassen? Die legen die Höhe des Unterhaltes damit fest. Ist dieser Schritt verpflichtend?


    (das zuständige Jugendamt ist telefonisch nicht zu erreichen)


    Bitte nicht schlagen, ich bin in der Hinsicht irgendwie einfach grade planloser Anfänger.

    Danke für jede Hilfe