Beiträge von Marcel683

    Hi,


    Erstmal vielen Dank für die Antwort.

    Hab nur Texte im Netz gefunden z. B nichteheliche Eltern, nicht erwerbstätig 1160€.


    Desweiteren bin ich eigentlich der Meinung das die die Forderungen neu berechnen müssten, da ich ja erheblich weniger Einkünfte habe.


    Da muss man erstmal durchblicken.


    Ich danke dir

    Hallo meine lieben,


    Stelle mich kurz vor.

    Marcel 37 aus NRW

    Bin Vater einer 2 Tochter, Mutter und ich waren weder verheiratet noch haben wir zusammen gelebt.


    Kurz die Geschichte


    Letzes Jahr gearbeitet, Unterhalt wurde auf 305€ für die kurze berechnet und auch beurkundet.

    Bin nun im Februar arbeitslos geworden (unverschuldet)

    Beziehe jetzt Alg1 1278€ soll allerdings weiter die 305€ Unterhalt zahlen, was die auch jeden Monat direkt vom Alg1 abziehen.

    Mir bleiben ca 970€.

    Hatte das Jugendamt gebeten meine Unterhaltszahlungen anzupassen, mehrfach. Die weigern sich aber.

    Nun meine Frage, wie hoch ist mein Selbstbehalt??

    1160€? Oder 960€?? Die Gesetzestexte sind sehr schwammig.


    Ich danke euch schonmal für eure Hilfe ☺️