Beiträge von felline

    Hallo Lara,



    Danke ich denke, das kann mir weiter helfen. Zumindest im Zusammenhang mit der Urteilsbegründung. ich werde das mal durcharbeiten und schauen, was ich davon verstehe.


    Grüßle aus'm Badischen


    felline

    genau so sehe ich das auch. Aber nichtsdestotrotz gilt ja in D noch das Prinzip der Einzelfallentscheidung. Also bevor man hier wild herumlamentiert: die Buchstaben des Gesetzes sagen mal wieder nichts absolut zuverlässiges aus. Aber eine gewisse Tendenz ist nicht zu übersehen.:eek:

    ich hatte am 28.4.10 mal wieder einen Gerichtstermin, an dem ich von irgendeinem neuen BGH-Urteil zum Unterhalt für den Ex-Partner gehört habe. Leider habe ich es versäumt, mir das AZ zu notieren. Aber das Urteil ist brandneu. So weit ich mich erinnere vom 24.03.2010. Irgendwie geht es dabei um während der Ehezeit entstandene Nachteile wegen was weis ich was. und deren Nachweis. Offenbar muss der Unterhaltefordernde nun den Beweis antreten. Wer weis da was genaueres drüber? Eventuell auch den kompletten Wortlaut dieses Urteils und alles, was so dazu geschrieben wurde.


    Danke im Voraus


    felline:)