..oups ich wollte eigentlich gar keinen neuen thread aufmachen... sondern mich an die Düsseldorfer Tabellen Disukssion 2021anhängen...
Also, mein Anwalt schrieb dem Sozialamt, dass meine Zahlungen eingestellt würden bis schliesslich Klarheit über die Selbstbehalte (ab 2020) besteht.
Dann schrieb er dem Sozialamt noch, es könne mich ja verklagen wenn es mit diesem Vorgehen nicht einverstaden ist.
Ich tue mich schwer mit der Vorstellung das "mein" Anwalt dem Sozialamt schreibt "dann verklagen Sie doch meinen Mandanten"... und
setzten mich als Prozessbevollmächtigeten ein.
Meine Frage ist nun, insbesondere im Lichte der Entwicklungen der Düsseldorfer Tabelle 2021, ob "ich mich verklagen lassen muss" um evtl.
von höheren Selbstbahlten zu profitieren ?
Danke + Gruß
Alaaf