Beiträge von Alaaf

    ..oups ich wollte eigentlich gar keinen neuen thread aufmachen... sondern mich an die Düsseldorfer Tabellen Disukssion 2021anhängen...:/


    Also, mein Anwalt schrieb dem Sozialamt, dass meine Zahlungen eingestellt würden bis schliesslich Klarheit über die Selbstbehalte (ab 2020) besteht.
    Dann schrieb er dem Sozialamt noch, es könne mich ja verklagen wenn es mit diesem Vorgehen nicht einverstaden ist.

    Ich tue mich schwer mit der Vorstellung das "mein" Anwalt dem Sozialamt schreibt "dann verklagen Sie doch meinen Mandanten"... und
    setzten mich als Prozessbevollmächtigeten ein.


    Meine Frage ist nun, insbesondere im Lichte der Entwicklungen der Düsseldorfer Tabelle 2021, ob "ich mich verklagen lassen muss" um evtl.
    von höheren Selbstbahlten zu profitieren ?


    Danke + Gruß


    Alaaf

    Hallo zusammen, ich verfolge schon länger das Geschehen hier... und bin nun auch angemeldet.
    Ich zahle seit mehrern Jahren Elternunterhalt und verdiene (leider oder glücklicherweise) über 100.000€.

    Meinen Anwalt ist recht "klagewütig" und macht mir ein wenig Angst...

    Ich habe im Prinzip keine Lust auf Gerichte... wer weiß wie lange meine Mutter im Heim noch lebt.. und das Verfahren zieht sich

    über Jahre und Instanzen... und der Anwalt freut sich...


    Wie wirkt sich Eurer Meinung nach die Düsseldorfer Tabelle 2021 für Leute wie mich aus ? Muss da jeder Klagen oder nur einer und

    die anderen Pflichtigen können sich dann auf das Urteil beziehen... bin leider ein Juristischer Laie.


    Danke für ein Einschätzung


    Gruss

    Alaaf.