Beiträge von sussi1

    Hallo Zusammen,

    ich habe dem SHT unter Berufung auf §94 Abs.4 SGB XII " Für die Vergangenheit kann der Träger der Sozialhilfe den übergegangenen Unterhalt außer unter den Voraussetzungen des Bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an fordern, zu welcher er dem Unterhaltspflichtigen die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt hat." geantwortet und gefragt warum ich dann den Erhebungsbogen ausfüllen soll. Die ursprüngliche Wahrungsanzeige hab ich mal außen vor gelassen, da sie ja noch nichts von einer tatsächlichen Erbringung der Leistungen sondern nur von einer einer Prüfung der beantragten Leistung gesagt hat.


    Gruß

    sussi

    Hallo Meg,

    das lag daran, daß das Sozialamt alle Nase lang wieder irgendeinen neuen Beleg von meinem Schwiegervater haben wollte und die Kosten ja durch komplettes aufbrauchen der Rente erstmal gedeckt waren. Irgendjemand hat uns dann mal gesagt wir hätten die Rechnungen des Pflegeheimes nicht zahlen sollen, dann wäre es schneller gegangen.


    Gruß

    sussi

    Hallo Meg,

    das Haus wurde vorab schon 2003 als Erbe überschrieben, meine Frau und ihre Schwester erhielten jeweils ein Grundstück.


    Die 20.000 Euro wurden meinem Schwager überwiesen, da er aufgrund der Tatsache das die fehlenden Kosten aus der Rente meiner Schwiegereltern bezahlt wurden und mein Schwiegervater kein Geld mehr für den Lebensunterhalt hatte, den Vater mit unterstützt hat.


    Wann das Schreiben genau gekommen ist weis ich leider nicht, müßte ich nachsehen.


    Gruß

    sussi

    Hallo frase,

    nein, es müßte nach meinen Berechnungen der Gesamtbetrag sein (ca. 25 Euro pro Monat).


    Das Haus gehört meinem Schwager schon seit über 10 Jahren, allerdings haben die Schwiegereltern ein Wohnrecht, wobei aber die Miete für das Zimmer im Pflegeheim weiterhin von meinem Schwager bzw. Schwiegervater gezahlt wird. Der SHT bezahlt lediglich die nicht gedeckten Pflegekosten.


    Eine Nachfrage bzw. Auskunft hatte meine Frau in den letzten 12 Monaten nicht, allerdings kam irgendwann ein Schreiben, daß sie noch in der Prüfung für den Leistungsantrag der Schwiegermutter sind und gegebenenfalls nach Entscheid auf meine Frau zukämen.


    Gruß

    sussi

    Hallo frase,

    danke erstmal für Deine Antwort.


    Die Zahlung (also die ganze Summe von 04.18 bis zum Bescheid ca. 20.000 Euro) ging ans Pflegeheim und wurde von denen dann auf das Konto des Schwiegervaters überwiesen (da dieser die letzten beiden Jahre unter dem Existenzminimum lag bzw. gar kein Geld mehr hatte aufgrund der Zahlungen ans Pflegeheim). Seit 10.20 wird vom SHT direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet.

    Der SHT hat zur Leistungsfeststellung immer wieder Belege von meinem Schwiegervater angefordert, da dieser ja in erster Linie UHP ist.

    Mein Schwiegervater hat aber auch wegen beginnender Demenz eine Pflegestufe, er wohnt allerdings noch im ursprünglichen Haus.


    Rein rechnerisch (unter Einbeziehung unseres Selbstbehaltes verheiratet, 1 Kind, Eigenheim in Finanzierung, beide berufstätig) lägen wir für die 20 Monate um die es geht bei ca. 600 Euro Rückzahlung. Die beiden Geschwister müßten nichts zahlen (Bruder Bäcker alleinstehend, Nettoeinkunft ohne irgendwelche Anrechnungen 1800 Euro, die Schwester verheiratet 2 Kinder geringfügig beschäftigt, Eigenheim in Finanzierung).


    Mir geht es eigentlich darum das ich wenig Lust habe diese ganzen Belege die der SHT fordert zusammenzusammeln wenn dann doch keine Zahlungspflicht besteht.


    Gruß

    sussi

    Hallo Zusammen,

    bin neu hier im Forum und habe auch schon eine Frage, bzw. Problem


    Meine Schwiegermutter lebt seit 04.18 im Pflegeheim. Da sie nur eine Minirente von 350 Euro hat und auch die Rente vom Schwiegervater nur 1200 Euro beträgt wurde von meiner Frau und ihren Geschwistern in 04.18 Sozialhilfe bzw. Übernahme der nicht gedeckten Kosten vom Pflegeheim beantragt. Die nicht gedeckten Kosten des Heimes hat mein Schwager seitdem aus der Rente der Schwiegereltern bezahlt, wodurch meinem Schwiegervater nicht mal die Grundversorgung übrigblieb (teilweise mußte mein Schwager noch ein paar Euro drauflegen). Ende 04.18 kam eine Wahrungsanzeige vom SHT allerdings ohne Auskunftsverlangen zu den Vermögensverhältnissen meiner Frau (die Geschwister haben diese auch erhalten). Im Oktober diesen Jahres kam der Bescheid der Übernahme der Kosten vom SHT mit einer Rückzahlung der Kosten seit 04.18. Letzten Monat kam dann die Anzeige nach §94 Abs.4 Satz 1 SGB XII und Anhörung nach §24 Abs.1 SGB X mit dem Fragebogen zur Vermögenslage allerdings nur für die Jahre 2018 und 2019.

    Meine Fragen wären nun, ist meine Frau jetzt UHP und wenn ja ab wann bzw. muß sie die Auskunft noch an den SHT erteilen ?


    Ab diesem Jahr wäre sie es nicht mehr, da ihr Einkommen keine 100.000 Euro beträgt.


    Danke schon mal für die Antworten.