Beiträge von JRoger

    Hallo nochmal!


    Was mir gerade aufgefallen ist und sich meiner Logik nicht ganz erschließt:

    Die damaligen Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag bezogen sich nicht auf zahnmedizinische Befunde, trotzdem will man auch den damaligen Zahnarzt wissen!

    Man hat damals u.a. nach Krebserkrankungen gefragt. Vielleicht gibt es Krebsformen im Mund-/Kieferbereich, die ein Zahnarzt diagnostiziert und behandelt, von denen dann aber nicht zwangsläufig der Hausarzt weiß?


    Übrigens: Der damalige (2006 bis 2011) Hausarzt und der damalige Zahnarzt praktizieren gar nicht mehr und ob es da noch Patientenakten gibt, wird sich zeigen, wobei die nachfolgende Hausärztin meiner Mutter die Praxis des vorherigen Arztes übernommen hat.

    Hallo zusammen,


    ich habe für meine Mutter 2011 eine private Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen, um die bei eventueller Pflegebedürftigkeit entstehende Finanzierungslücke abzufedern.

    Erstmal eine Versicherung zu finden, war nicht einfach, da meine Mutter da schon 70 alt war und seit Jahren schon an Altersdiabetes litt.

    Entsprechend hoch waren denn auch die Beiträge.

    Nun ist sie seit Januar 2021 pflegebedürftig mit dem Grad 3 (bis dahin gab es keine Einstufung).

    Telefonisch teilte die Versicherung mit, dass ich folgende Unterlagen einreichen müsse:

    1) Pflegegutachten vom MDK

    2) Anerkennungsschreiben der Pflegekasse mit Angabe des Pflegegrades


    Dieser Aufforderung bin ich natürlich nachgekommen, erhielt dann aber nach fast 2 Wochen einen Brief mit der Bitte folgendes nachzureichen:

    3) Anerkennungsschreiben der Pflegepflichtversicherung über die Pflegeleistungen

    und jetzt kommt es (!):

    4) Angabe der Ärzte der letzten 5 Jahre vor Versicherungsbeginn (einschließlich Angabe der Krankheiten) und Entbindung dieser Ärzte von der Schweigepflicht


    Ist dies, besonders Punkt 4, ein übliches Vorgehen? Die Versicherung möchte damit bestimmt prüfen, ob die damals beim Versicherungsantrag gestellten Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden, oder?

    Ihr damaliger Hausarzt von 2006 bis 2011 praktiziert nicht mehr; ob die nachfolgende Ärztin (gleiche Praxis) diese Unterlagen noch hat, muss ich in Erfahrung bringen.

    Wenn diese Unterlagen nicht mehr existieren, was dann?

    Das Gleiche gilt für ihren Zahnarzt.

    Wir können uns auch nicht mehr an alle Ärzte von damals erinnern. Was nun? Was soll ich da schreiben?

    Und was wäre hypothetisch, wenn damals von uns tatsächlich aus Unwissenheit eine Gesundheitsfrage falsch beantwortet worden wäre, diese Krankheit dann aber tatsächlich nichts mit der nun bestehenden Pflegebedürftigkeit nichts zu tun hat?


    Danke im voraus für mögliche Kommentare!

    Roger

    Hallo zusammen,

     

    bzgl. der Ermittlung des Einkommens eines UHP gegenüber seiner jetzt im Pflegeheim wohnenden Mutter, stellt sich mir eine Frage, die ich seltsamerweise nicht über die Suchfunktion thematisiert finde:

     

    Ich bin zwar kein Frugalist, habe aber immer recht sparsam gelebt mit dem Ziel, mir die Option offenzuhalten, ein paar Jahre früher aus dem Berufsleben auszuscheiden.

    So bespare ich seit vielen Jahren Aktien- und Mischfonds, welche im steuerlichen Sinne Jahr für Jahr sehr unterschiedliche Kapitalerträge abwerfen.

    Diese Erträge werden auch stets wieder auf Fondsebene angelegt.

     

    Auch in guten Jahren werde ich wohl in absehbarer Zeit summa summarum unter 100K liegen, doch wer weiß, was da noch für Überraschungen auf mich warten (so war mir zunächst der sog. Wohnvorteil bei einer selbst genutzten Immobilie als Einkommensart unbekannt).

    Prüft der SHT dann jährlich mein Einkommen, da diese Einkünfte stark schwanken?

     

    Zählen solche Kapitalerträge überhaupt zum Einkommen (ich befürche schon) und was ist gar mit nicht realisierten Kursgewinnen etwa am Jahresende?

    Der SHT sagt dann noch nicht:

    „HÄTTEN Sie diese Fondsanteile zum Zeitpunkt X verkauft, dann HÄTTEN Sie ein schönes Sümmchen gemacht. Haben Sie nicht, aber wir tun jetzt mal so!“

    Letzteres erscheint mir absurd, aber so zufrieden und froh ich bin, dass wir in einem Rechtsstaat leben, so gibt es doch manche Bestimmungen, die einen (Laien wie mich) nur den Kopf schütteln lassen.

     

    Ich hoffe, ich war nicht allzu weitschweifig und sage jetzt schon danke für Kommentare und Antworten!

    Hallo,


    nein, frase, ganz so ist es nicht.

    Mit dem Pflegetagegeld könnte durchaus je nach Kosten des Pflegeheimes noch etwas davon übrig bleiben.

    Nun soll für meine Mutter, die zur Zeit seit gut zwei Wochen im Krankenhaus liegt, ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden.

    Wenn dem so ist und wenn meine Mutter der rechtmäßige Bezugsberechtigte des Pflegetagegeldes ist, dann verbliebe ein möglicher Rest in seiner Verfügungsgewalt. Sollte ich der rechtmäßig Bevollmächtigte sein, dann verbliebe ein möglicher Rest doch in meiner Verfügungsgewalt, oder?

    Außerdem habe ich die Versicherung ja freiwillig abgeschlossen und nicht geringe Beiträge gezahlt, da bei Vertragsabschluss meine Mutter nicht mehr die jüngste war und Vorerkrankungen aufwies.

    Andere Menschen, die es sich vielleicht noch eher hätten leisten können, haben dies nicht getan und profitieren jetzt bei Bedarf ja auch von der Sozialhilfe, wenn sie unter 100K liegen.


    Gruß

    JRoger

    Der Anruf beim Versicherer ist natürlich naheliegend, weswegen ich da auch direkt heute Nachmittag angerufen habe; die zuständigen Sachbearbeiter waren aber beschäftigt und ein "zeitnah" versprochener Rückruf ist bis jetzt nicht erfolgt.


    Sowohl im Versicherungsschein als auch im Versicherungsantrag gibt es den Punkt "Bezugsberechtigter" nicht.

    Dort und in den anderen Schreiben werde ich immer nur als Versicherungsnehmer und meine Mutter als zu versichernde Person bezeichnet.

    Außerdem bin ich Versicherungsantrag als Antragsteller aufgeführt.

    Hallo,

    vielleicht kann mir ja jemand helfen?


    ich habe als Sohn (Versicherungsnehmer und gleichzeitig Beitragszahler) 2011 eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen mit meiner Mutter als versicherte Person.

    Nun ist leider der Pflegefall eingetreten (Pflegestufe 3). Auf Anraten des Arztes soll sie in ein Pflegeheim.

    Ihre Einkünfte, das Geld der gesetzlichen Pflegekasse und ihr "Vermögen" reichen bei Weitem nicht zur Finanzierung aus.

    Wer bekommt gegebenenfalls das Pflegetagegeld, sie oder ich?

    Falls ich es erhalte: Würde es zu meinem Einkommen angerechnet, wenn das Sozialamt für meine Mutter Hilfe zur Pflege gewährt, wobei ich selbst damit noch deutlich unter einem Jahreseinkommen von 100.000€ läge?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    Liebe Grüße

    JRoger