Beiträge von TMK

    Sehr gerne bin ich daran interessiert .


    MIr stellt sich gerade die Frage noch:

    Wielange müsste ich denn nun tatsächlich noch Unterhalt zahlen? Bis ende des BAB Bewilligungszeitraumes / Ausbildung ?

    Wie würde sich die Unterhaltszahlung verhalten wenn der Jung die Maßnahme abbricht und nichts macht ?

    Und wie würde sich die unterhaltszahlung verhalten wenn er abbricht und einfach was anderes machen will?


    wäre ich dann weiterhin verpflichtet zu zahlen?

    Guten Morgen Timekeeper


    Vielen Dank für deine Kurze Rückmeldung.


    Weigeren möchte ich mich ungerne da es nicht meine Art ist "Je nachdem um was es natürlich geht ;-)"


    Mir war es halt nur sehr aufgefallen das der eigentliche Bewilligungszeitraum schon deutlich länger zurück liegt.


    Ja der Jung ist einer Einrichtung der HL untergebracht.


    Auf telefonischer nachfrage beim Jugendamt sagte man mir das keine Auswirkung auf meiner Unterhaltszahlung haben wird...Ob nun im guten oder nicht guten sinne weiss ich gerade nicht so



    Edit:


    MIr stellt sich gerade die Frage noch:


    Wielange müsste ich denn nun tatsächlich noch Unterhalt zahlen? Bis ende des BAB Bewilligungszeitraumes / Ausbildung ?

    Wie würde sich die Unterhaltszahlung verhalten wenn der Jung die Maßnahme abbricht und nichts macht ?

    Und wie würde sich die unterhaltszahlung verhalten wenn er abbricht und einfach was anderes machen will?


    wäre ich dann weiterhin verpflichtet zu zahlen?

    Hallöchen zusammen


    Ich habe eine Nachfrage bezüglich meines zu Zahlenden Unterhalt:


    Ich habe einen noch minderjährigen Sohn der im Dezember 2021 18 Jahre alt wird. Ich zahle an die Hansestadt Lübeck einen Kostenbeitrag für die Vollstationäre Unterkunft meines Sohnes und wurde zu den Kosten herangezogen. Dieser wird auch stehts pünktlich per Dauerauftrag gezahlt

    Vom Jugendamt bekam ich nun letzte Woche ein Schriftstück mit einen BAB Antrag der BA Kiel. Dieser Bewilligungszeitraum der im BAB Antrag angegeben ist ist vom 1.11.2020..


    Meine erste Frage hierzu ist:


    Bin ich noch dazu Verpflichtet diesen Antrag zu Unterzeichnen wenn mir dieser sehr Verspätet zugesandt wird vom Jugendamt?


    DIe Zweite Frage wäre:


    Wie wirkt sich solch ein BAB Antrag für meinen Sohn auf meinen zahlenden Unterhalt aus?


    Ich danke euch für eine kurze hilfestellung bzw erklärung


    Gruß


    TMK