Beiträge von Luna321

    Entschuldigung.

    Aber wenn die Mutter überhaupt keine Vollmachten hat in schriftlicher Form, und beide sollten verstorben sein, dann sind ihr doch die Hände gebunden, und der Staat oder ähnliches springt ein, oder nicht.


    Keiner würde doch an Konten oder ähnliches kommen, denke ich als Laie mal.

    Vielen Dank, super erklärt.


    Also Fall 1: sie lebt getrennt aber nicht in Scheidung ist die Mutter auch Erbin wenn der Mann noch lebt


    Fall 2: der Mann ist tot, erbt sie und ihre Tochter jeweils 50%


    Also erbt die Mutter in beiden Fällen. In Fall 1 wenn sie noch verheiratet ist


    in Fall 2: wenn der Mann tot ist erbt sie 50% und die Tochter auch

    Vielen Dank schon mal für grobe Infos.


    Im Fall 2 würde kein Testament existieren, also wäre es strittig ob das Kind UND die Mutter jeweils 50% bekämen ?

    Die Mutter ging nämlich davon aus, dass das einzige Kind allein 100% erben würde und die Mutter nichts. Also ist es strittig ohne Testament ?

    Hallo,


    angenommen ein Mann erbt das Haus seiner Mutter und er will sich von seiner Frau scheiden lassen, hat diese Frau dann auch Anspruch auf das Erbe des Mannes ? Es wurde keine Gütertrennung und nicht weiteres vereinbart.


    Anderer Fall, der Mann erbt das Haus, lässst sich nicht scheiden aber verstirbt dann. Hat dann nur die Tochter des Mannes Anspruch auf das komplette Erbe, oder auch die noch lebende Ehefrau ?

    Danke an alle für die Antworten.


    Mir fallen bestimmt noch mehr ein, aber nun kann die fiktive Frau ja schon die Sache etwas einschätzen,


    Vielleicht wird die Frau demnächst vorsoglich mal ein Anwaltstermin machen weil die Frau hat den Eindruck, dass sie der Mann vernichten will, wenn man es so theratlisch aussagen kann

    Mit gewähren lassen meinte ich, das ich jetzt erstmal die Füsse still halte, bis von ihm erste "Tatsachen" kommen. Ich glaube der Mann blufft. Der Mann hat Leberzyrhose und ist nach Ansicht der Frau auch einer Scheidungsschlacht nicht gewachsen.


    Nur wenn es sinnvoller wäre, das die Frau sich schon jetzt anwaltlich einer Auskunft einholt, würde es die Frau wohl auch machen.


    Nur bisher sieht es nach heisser Luft aus.


    Die Frage ist, sollte die Frau sich im Vorfeld schon schlau machen, oder erstmal abwarten bis Tatsachen von seiten des Mannes geschaffen werden.

    Ja, der Mann stellt es sich so einfach vor, die Frau nicht.


    Die Frau will sich nicht scheiden lassen. Sollte sie sich trotzdem vorher anwaltlich beraten lassen ? Die Frau will den Mann eigentlich gewähren lassen, da sie es für grossen Blödsinn hält, das der Mann sich einfach so eine Wohnung suchen möchte.


    Wenn der Mann z.B. nächsten Monat sagt, ich eröffne ein eigenes Konto und lasse mir das Gehalt dahin überweisen, was kann die Frau dann tun, da sie mit ihrem Gehalt die Kosten nicht bestreiten kann. Kann der Mann der Frau einfach sich sein Gehalt auf ein eigenes Konto überweisen lassen ?

    Hallo,


    folgender fiktiver Falls.

    Ehepaar ist seit 22 Jahren verheiratet ohne Ehevertrag. Hat ein Kind 16 Jahre. Ein gemeinsames Haus, auf dem noch 100.000 Euro Belastung liegen.


    Die Frau arbeitet Teilzeit, netto 1000 Euro, der Mann Vollzeit netto 2900. Gemeinsames Sparguthaben ca. 60.000 Euro.


    Muss der Mann der Frau Unterhalt zahlen oder nur den Versorgungsausgleich bis die Ehe geschieden ist ? Der Mann sagt, ich hole mir eine so teure Wohnung, habe auch noch Anschaffungen wie neue Möbel etc. zu tätigen, da bleibt nicht mehr viel übrig was er der Frau zahlen kann.


    Kann der Mann verlangen, das die Frau wieder Vollzeit arbeitet ? Die Frau möchte das Haus gerne halten, weiss aber nicht ob sie es kann, da sie den Mann ja wohl ausbezahlen muss, da beide im Grundbuch stehen.


    Der Mann stellt sich alles so einfach vor. Wie steht die Frau finanziell da, wenn der Mann sich trennt ? Wie lange und wieviel muss er ihr circa an Unterhalt zahlen, bzw. wieviel dem Kind ?


    Kann jemand hierzu evtl. eine Aussage machen. Noch befinden sich beide auch nicht im Trennungsjahr, allerdings beabsichtigt der Mann auszuziehen.