...ist die Tochter wenigstens verpflichtet uns ihre Schulnachweise vorzulegen. Oder kann man da auch einen Text mit rein nehmen " bis zur Beendung der rein schulischen Weiterbildung ". Weil sie ist, sofern die Noten es hergeben, mit ihrer Fachschule dann fertig.
Beiträge von E.Anne
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Wir wollen ihn befristen lassen und zwar bis zum Ende dieses Schuljahres. Darüber hinaus haben wir keine Informationen über den weiteren Werdegang. Können wir das so machen?
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Die Titulierung wird jetzt zeitnah vom Kindsvater in Auftrag gegeben. Die Frist von dem Anwalt ist auf den 09.04. gesetzt. Ich halte das für eine sehr kurze Zeitspanne wenn man die Ostertage mit betrachtet. Morgen werden wir erstmal bei Jugendamt anfragen ob es dort möglich.
Vielen Dank für den Tipp...
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Das Problem ist hier auch eine Mutter die größeren Einfluss auf die Tochter hat als es gut für sie ist. Aber das ist jetzt ein anderes Thema. Das letzte Zeugnis wurde uns auch zugesendet, das ist jetzt aber nicht so gut wie man sich das wünschen würde. Eine Ausbildung wurde von ihr zuvor auch schon abgebrochen.
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Er zahl, seit dem Schreiben vom Anwalt, unterhakt in geforderter Höhe. Das Ganze unter Vorbehalt bis zur Neuberechnung. Das hat jetzt, wohl bemerkt 5 Monate später, laut Anwalt genau das Gleiche Ergebnis geliefert. Weil er keine Lust hat in einen noch größeren Streit zu geraten, akzeptiert er das und ist jetzt auch bereit einen Titel zu unterschreiben. Den werden wir jetzt auch in Auftrag geben. Der Verzug kommt, laut Anwalt der Tochter, von dem zu wenig gezahlten Unterhalt durch die Erhöhung Anfang des Jahres. Darüber wurden wir allerdings nicht informiert und es liegt ja auch aktuell kein Titel vor.
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Die Mutter ist aufgrund ihres geringen Einkommens nicht unterhaltsfähig. Das Kindergeld wurde in voller Höhe abgezogen und die Tochter geht zu einer weiterführenden Schule. Bei der Berechnung ist auch noch nicht Alkes so ganz korrekt aber damit haben wir uns schon abgefunden. Wir wollen die Sache jetzt einfach vom Tisch haben. Schlimm genug dass jetzt schon Anwaltskosten in Höhe von 600 Euro zu zahlen sind. Das hätte Sie sich auch sparen können indem Sie das Gespräch mit Ihrem Vater aufgesucht hätte.
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Das kann man ja durchaus auch selber tragen. Aber kann Sie das verlangen und vor allem auch die Zahlung Ihrer Anwaltskosten?
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Hallo,
die volljährige Tochter meines Partners ist zu einem Anwalt gegangen um den Unterhalt ihres Vater anzufordern. ( Wäre nicht nötig gewesen, denn er zahlt freiwillig und sie hätte auch einfach zu ihm gehen können). Die erste Unterhaltsberechnung war falsch, es wurde aber auch gleichzeitig nach einer Titulierung verlangt. Wir haben auf die Fehler in der Berechnung hingewiesen und geschrieben, dass er auch ohne Titel bereit ist den Unterhalt regelmäßig zahlen. Wenn sie jedoch einen verlangt darf sie diesen nach Korrektur der Berechnung gerne in Auftrag geben. Jetzt, 5 Monate später!, hat er wieder eine Aufforderung erhalten den Titel einzureichen und Aufgrund des Verzugs die Kosten für den Anwalt seiner Tochter zu zahlen. Währenddessen hat sich auch der Unterhslt erhöht, den muss er selbstverständlich auch nachzahlen. Das macht er natürlich, aber die Kosten für den Anwalt tragen und sich selbst um die Titulierung kümmern? Ist das rechtens was von ihm verlangt wird?
MfG Anne