Beiträge von BesorgteOma

    Danke euch allen. Zur Vorgeschichte gibts nur das zu sagen, das die Oma schon immer sehr von sich aus präsent war. Sie hat meine Tochter solange bearbeitet, bis sie zugestimmt hat, das sie die kleine bekommt. Als es ihr zuviel wurde und sagte, das sie das nicht möchte, das die kleine fast jedes Wochenende bei der Oma ist, lief sie zum Anwalt...auch machte sie Kontrollbesuche...um das gerichtlich zu klären. Aber mit Geld kann man keine Liebe erkaufen. Sie überhäuft die kleine mit Geschenken, meine Tochter hat dann hinterher Mühe, das die kleine kein Theater macht wenn sie etwas nicht bekommt...sie ist auch nur die Oma und nicht die Mama...

    Vielen Dank erstmal, dann weiß ich bescheid, wir warten mal was unsere Anwältin noch sagt/ macht.

    Ersatztermine waren gerichtlich nicht festgelegt worden, auch nicht die Telefontermine, die die andere Oma einfordert. Meine Tochter ist im Schichtdienst und kann daher nicht immer ans Telefon gehen. Der kleinen waren die Telefonate auch schon zuviel,war nur ausfragerei und so lange kann sie sich garnicht konzentrieren...

    Guten Abend

    Ich habe hier ein Problem und würde mich über eine oder mehrere Antworten freuen.

    Nach einem Gerichtsurteil wurde der Umgang mit der anderen Oma, ( Ex-Schwiegermutter meiner Tochter) festgelegt.

    Wenn nun das Kind ( 4 Jahre) krank ist oder wie beim letzten geplanten Umgang wegen Corona in behördlich angeordneter Quarantäne war, schickt meine Tochter das Kind nicht zum Umgang zur Ex- Schwiegermutter.

    Nun war sie erneut beim Anwalt und verlangt Ersatztermine am Wochenende,auch dann, wenn der Papa oder ich , unser Umgangsrecht wahrnemen möchten und droht über Anwalt, nun ein Ordnungsgeld verhängen zu lassen.

    Was kann man denn noch machen, um der Ex- Schwiegermutter Grenzen zu setzen.Meine Tochter leidet und die kleine bekommt auch einiges mit, obwohl wir möglichst versuchen, den Ärger von ihr fernzuhalten.

    Eine Aufhebung des Umgangsrechtes ist schwierig sagte unsere Anwältin.

    Ich selber habe mein Umgangsrecht nicht eingeklagt, ich habe ein tolles Verhältnis zu meiner Tochter, wir regeln das untereinander, so wie sie Unterstützung braucht. Wäre es denn sinnvoll, das ich auch noch mein Umgangsrecht einklage, einfach nur um die Umgangszeiten mit der anderen Oma etwas zu entzerren, um etwas Druck rauszunehmen? Was meint ihr?


    Danke schön