Beiträge von VaterM

    Hi TK,


    wir haben aktuell eine Umgangsvereinbarung. Zukünftig möchte ich das Wechselmodell so wie von edy beschrieben.

    Zur verdeutlichung in Prozentzahlen mein Kind ist aktuell ca. 30% bei mir und ca. 70% bei der KM. Zukünftig möchte ich 50/50 zu gleichen Teilen.


    mfg

    Hallo zusammen,

    ich bin ein Vater eines dreijährigen Sohnes. Die KM hatte sich ein Jahr nach der Geburt getrennt.

    Sie verfechtet die strikte Meinung, dass nur Sie gut für das Kind ist. Nach Mediationsgesprächen beim Jugendamt und Caritas endete alles vor Gericht. Wo mir eine Übernachtung unter der Woche und eine Übernachtung am Wochenende zugesprochen wurde. Mit entsprechenden Umgangszeiten, geteilte Ferien sowie alternierende Feiertage und Geburtstage. Eigentlich wünschte ich mir das geteilte Umgangsrecht was mir relativ schnell vom Jugendamt und Anwältin abgeraten wurde, da ich dieses sowieso nicht zugesprochen bekommen würde. Durch dieses kleinhalten war dieses Urteil für mich gefühlt wie ein 100% Sieg. Sie konnte nun nicht mehr einfach mir die Umgangszeiten diktieren oder nach Belieben verweigern.


    Ich habe ein wunderbares Verhältnis mit meinem Sohn und möchte einfach mehr Zeit mit Ihm verbringen. Mehrfaches nachfragen nach mehr Umgang wird immer abgelehnt. Außer wenn die KM etwas anderes geplant hat, dann bietet Sie zusätzliche „Stunden“ an. Die aktuelle Elternberatung schafft es ebenfalls nicht die KM zum kleinsten Einlenken zu bewegen.

    Was mich wiederum dazu bewegt das hälftige Umgangsrecht gerichtlich zu beantragen.

    Nach meiner Überzeugung benötigt jedes Kind beide Eltern zu gleichen Teilen.

    Mich erschüttert es zutiefst wie die gängige Rechtsaufassung und somit auch die Rechtsprechung ist.

    Daher hoffe ich hier von Vätern zu hören die das geteilte Umgangsrecht trotz Gegenwehr der KM erreicht haben.

    Oder von einem Vereinen, die einem solchen Vorhaben aktive Unterstützung anbieten oder auch daran arbeiten die Rechtslage den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Dass den Vätern, die sich um Ihr Kind kümmern wirklich die gleichen Rechte eingeräumt werden wie den Müttern.


    Mit freundlichen Grüßen

    M