Guten Morgen,
sofort ab zum Anwalt. Das wird denke ich kostentechnisch besser ausfallen, als das, was im schlimmsten Fall sonst noch auf deine Schwester zukommen kann.
Ich bin alleinerziehende Mutter und habe unter anderem genau wegen sowas (nur andersrum) heute einen Anwaltstermin um mich beraten zu lassen und mein Testament zu schreiben.
Und ja, der nächste Erbe/Angehörige des Verstorbenen der Sohn ist. Da er noch nicht volljährig ist, ist dann deine Schwester zuständig und Ansprechpartner. Es spielt dabei keine Rolle wie das Verhältnis war und ob es überhaupt Eines gegeben hat.
LG