Beiträge von Niko

    das Nettoeinkommen des Vaters wissen wir nicht, zumal es ja auch wegen der Selbstständigkeit schwankt , deshalb wurde der Unterhalt auch über 2 Jahre mittels einkommensteuer berechnet.

    Ich habe mal gelesen, dass der Sohn von seinen Azubi Nettogehskt einen Mehrbedarf von 90 Euro abziehen darf und davon dann die Hälfte kann der Vater kann der Vater den Unterhalt kürzen. Oder darf er ganz einstellen?

    Der Vater ist selbstständig, er hatte einen Unterhaltstitel von 287,50 Euro Monatlich bis zum 18. Geburtstag, danach wurde vom jobcenter eine neue Unterhaltsprüfung veranlasst und auf Grund geringer Einkünfte wurde dann der Unterhalt auf 329 festgelegt . Genaue Einkünfte des Vaters aktuell sind nicht bekannt.

    Jetzt zahlt er nichts mehr weil der Sohn ein Nettoeinkommen von 487 Euro hat. Darf der Vater einfach so die Zahlung einstellen?

    Hallo zusammen

    Folgender Sachverhalt liegt vor:

    Sohn 25 beginnt aus gesundheitlichen Gründen erst jetzt eine Ausbildung, verdient 610 brutto , Netto ca 487 und lebt bei der Mutter. Vater zahlt 329 Euro Unterhalt, da mehr nicht möglich ist. Mutter bezieht ALG2 , Kindergeld gibt es nicht mehr . Darf der Vater den ganzen Unterhalt einstellen oder nur die Hälfte des Nettolohnes des Sohnes , da eigentlich beide Eltern unterhaltspflichtig sind.

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe