das Nettoeinkommen des Vaters wissen wir nicht, zumal es ja auch wegen der Selbstständigkeit schwankt , deshalb wurde der Unterhalt auch über 2 Jahre mittels einkommensteuer berechnet.
Ich habe mal gelesen, dass der Sohn von seinen Azubi Nettogehskt einen Mehrbedarf von 90 Euro abziehen darf und davon dann die Hälfte kann der Vater kann der Vater den Unterhalt kürzen. Oder darf er ganz einstellen?