Beiträge von Sad_Dad

    Hallo zusammen,

    ich glaube die meisten verstehen die Ansätze hier ganz gut. Aber wie schon erwähnt ist es immer von einzelnen Situationen abhängig. Wie gesagt, bei mir ist die ex Partnerin selbst Erzieherin und könnte sogar das Kind in ihre Einrichtung mitnehmen. Aktuell weiß sie auch laut Aussage ihres Anwaltes noch noch nicht wie lange sie arbeiten geht, weil die Kita sich wohl im Umzug befindet. Scheinbar wechselt sie also den Standort und geht nicht zu ihrer alten Einrichtung zurück. Ebenso hat er jetzt (obwohl noch keine 2 Jahre um sind) neue gehaltszettel verlangt. Wenn diese nicht eingereicht werden hat er schon wieder mit Klage gedroht. Für mich ist das einfach nur noch ein nervlicher Krimi und ich kann viele Väter in einigen Situationen verstehen. Das kann nicht nur ich sondern auch meine Partnerin die selbst Mutter seit 6 Monaten ist. Ob die Aufstockung weniger sein wird ist auch mal dahin gestellt. Angenommen sie hat vorher 2.000€ verdient und jetzt nur noch 1.000€ dann muss ich also das aufstocken. Wow 150€ gespart das nenne ich Gerechtigkeit, dass sie so viel hat wie vorher und der Vater nicht. Dann sollen se doch lieber beide Elternteile auf 75% Gehalt rechnen, was dann auch fair wäre.

    SD

    Hi,

    hier geht es nicht um Stammtischparolen sondern um Fakten.

    Ich möchte hier nur meine Erlebnisse teilen. Es ist auch Fakt, das kein neuer Kredit aufgenommen werden darf genauso wie in Elternzeit gehen. Da man in dieser Zeit kein Einkommen hat, ist es nicht erlaubt. Ebenso könnte ich keinen anderen Job wahrnehmen in dem ich weniger verdiene. Sprich einen Traumjob ausüben. Klar könnte ich es machen aber der zahlbare Betrag bleibt der selbe. Zu dem Thema Karriere ist der Zahler genauso der A…. Hier besteht nicht die Möglichkeit, dass ich jetzt nochmal studieren gehe. Un warum soll ein Ex Partner davon profitieren, dass ich mich weiter bilde.

    Wie schon erwähnt ist hier jede Situation Einzel zu betrachten und nicht alle über einen Kamm scheren. Am liebsten wäre mir die kleine wäre dauerhaft bei mir und das Geld wollte ich garnicht von meiner Ex da es hier auch in gewissermaßen um eigenstolz geht.
    schöne Grüße

    SD

    Hi,

    im Grunde ist es aber wie „Ichbins“ gesagt hat. Hat sie vorher 2000€ verdient wird es auch wieder darauf aufgestockt. Sie wird es bei mir auch am Ende sein. Bei mir wird sich da nicht viel ändern. Da mein Einkommen gestiegen ist und die Eigentumswohnung als Einkommen gesehen wird.

    Hier ist ja meiner Meinung nach die Ungerechtigkeit des deutschen Staates. Die Mutter hat Anspruch auf „Schadensersatz“ und hat im Grunde das selbe Gehalt wie vorher. Der Unterhaltszahler hat im Gegenzug extreme Einbußen da auch die Eigentumswohnung unterhalten werden muss und die fiktive Miete nicht vorhanden ist. Bei dem Mietspiegel ist das gut und gerne 1000€ was man Netto oben drauf geschlagen bekommt obwohl das Geld nicht vorhanden ist.

    Ich schätze die Aussagen von timekeeper bin mir aber hier nicht ganz so sicher ob es objektiv betrachtet ist. Für mich liest es sich die armen Alleinerziehenden. In manchen Fällen wurde es bewusst so ausgesucht und die Männer bekommen ein Kind untergeschoben müssen aber ihr Leben lang dafür büßen. Nicht immer geht es hier rosig aus. In vielen Fällen ist es leider wie bei mir. Da gehört meiner Meinung nach ein Riegel davor geschoben.

    Schönes Wochenende

    SD

    Moin,

    der Unterhalt für Mutter und Kind wurde von Gericht so festgesetzt.

    Neu berechnet wird es jetzt schon.

    Wir waren der Meinung, dass ab Oktober der Betreuungsunterhalt von 1150€ komplett wegfällt da die Tochter 3 Jahre alt wird. Wir sind hier immer noch vom guten der Mutter ausgegangen, da ich auch regelmäßig Elterngespräche bei einer unabhängigen Zweitstelle hatte. Dort wurde auch der begleitete Umgang für 1. Jahr durchgeführt. Das war alles Teil der Gerichtsverhandlung.

    Bei den Gesprächen war das Arbeiten auch immer Thema und sie sagte das sie dann wieder voll arbeiten geht.

    Aus diesem Grund haben wir im Februar nichts neue berechnen lassen, als unser Sohn auf die Welt kam.

    Naja was soll man sagen? Man wollte hier im Grunde seinen frieden und hätte aber richtig Geld sparen können.


    In gewisser weiße wird der Urlaub schon vom Unterhalt finanziert, da sie sonst kein Einkünfte hat.

    Zu der Berechnung kann ich nur sagen, das dein Netto Jahresgehalt (inkl. Urlaubs-, Weihnachtsgeld + Sonderzahlung) durch 12 geteilt wird dann Steuerrückzahlung oben drauf, Eigentumswohnung voll angerechnet (800€), Aktien falls vorhanden.

    Damit ergibt sich dann einen Durchschnittswert von knapp 4000€. (Egal ob du die wirklich hast oder nicht)

    Denke aber timekeeper hat das schon in ein paar Themen beschrieben.

    Hi,

    ich möchte hier kein Troll sein.

    Nein das steht natürlich nirgends und Armutsgrenze sei mal dahin gestellt.

    Sie lebt in einem 1. Familienhaus mit 150qm Wohnfläche und 400qm Garten. Die Eltern wohnen daneben und haben regelmäßig die Kleine.

    Ich hingegen wohne in einer Hochhauswohnung (immerhin 100qm). Durfte die kleine erst nach 9Monaten sehen und meine Mutter (andere Oma) hat sie bisher 3x gesehen.

    Ich sage nicht das es einfach ist aber man könnte ja den Vater mit einbeziehen wenn Mutter das wollte.

    Es gibt genügend die keine Interesse an ihrem Kind haben und damit klar kommen. Hier ist es allerdings komplett umgekehrt und von der Aufteilung einfach nicht fair und richtig.

    Vielleicht solltest auch du nochmal über deine Ansicht nachdenken und vielleicht auch das "Weltbild" überdenken.

    Es ist hier nicht pauschal zu sagen das alle Alleinerziehende "arme Schweine" (sorry für den Ausdruck) sind.

    Hier gibt es mehr als genug Beispiele wo die Männer von ihren Ex Partnerinnen regelrecht ausgenommen wurden und sich der Aufbau eines neuen Lebens nur mit extremen Einschränkungen bewältigen lässt.

    Ich kann mir nämlich nicht 2x Jahr 2 1/2 Wochen Portugal leisten, wie meine Expartnerin das dieses Jahr schon gemacht hat. Bei uns heißt es höchstens Campingplatz, was natürlich nicht schlecht ist. Hier passt aber meiner Meinung nach das sogenannte "Weltbild" nicht und es wird den Alleinerziehenden einfach zu viel Macht zugesprochen.

    Es sollte hier Fair und richtig ablaufen und nicht einer lebt wie vorher und der andere muss sich komplett einschränken.


    SD

    Moin,

    es kann ja sein das das bei einigen zu trifft mit der Armutsgrenze. Aber nicht in allen Fällen und besonders nicht in meinem.

    Das ich Unterhalt für die Kinderbezahle ist auch völlig in Ordnung auch wenn ich meine Tochter nicht wirklich sehe.

    Wenn sie bei mir war und alles super geklappt hat ist sie komischerweise dann immer 1-2Wochen krank. Ist ja auch egal, da es hier um um den Unterhalt für die Mutter gibt. Ich finde es einfach Traurig das die Untehaltszahler bis an ihren Selbstbehalt gestuft werden dürfen und die (meistens) Mütter anspruch auf "Schadensersatz" haben.

    Es ist nicht gerechtfertigt, dass sie das haben dürfen was sie vorher hatten aber die "Zahler" nicht. Hier ist immer der Einzelfall zu betrachten. Wenn ich meine Tochter abhole hab ich immer einen Fahrweg von 100Km ebenso für sie ein Kinderzimmer usw. Dies berechnet dir keiner und wird so verlangt.


    Grüße

    SD

    Hi,

    vielen Dank für deine Rückmeldung.

    Ja der Sohn ist aus der neuen Beziehung. Es war nicht hinsichtlich auf seine Schwester bezogen sondern auf das finanzielle.

    Im Grunde hätten wir ihm einiges bieten können, wenn meine Partnerin wieder arbeiten geht.

    Allerdings sitzt sie jetzt weinend zu Hause, da sie angst hat nicht mal 2. Jahre zuhause bleiben zu können, da das Geld nicht reicht.

    Ich habe jetzt die letzten 3.Jahre 1550€ bezahlt und mir selbst ist in nicht so guten Monaten 1400€ geblieben.

    Damit konnte ich mich alleine nicht finanzieren, Auto, Wohnung, Nebenkosten usw. Wie das bei den meisten Unterhaltzahler so ist.

    Wenn ich mir die ganzen Fälle vom OLG usw. durch lese dann wird es einem echt schlecht.

    Ebenso musst du ja auch nach dem 18. Geburtstag zahlen und die Mutter wird alles ausnutzen und nur höchstens halbtags Arbeiten.


    SD

    Hallo Timekeeper,


    vielen Dank für diese Zusammenfassung.

    Aktuell bin ich genau in der Situation, dass meine Tochter aus erster Beziehung am 29.10.2023 3. Jahre alt wird.

    Die Meinungen der Anwälte gehen hier auseinander mein Anwalt ist der Meinung ich muss nichts mehr zahlen.

    Habe mir jetzt eine 2. Meinung eingeholt da hieß es das ich weiter zahlen muss wenn sie die oben genannten Gründe angibt.

    Mittlerweile habe ist ein 2. Unterhaltsberechtigtes Kind (5.Monate) dazu gekommen inkl. Unterhalt für die Mutter.

    Hier ist grundsätzlich alles top nur leider sind wir psychisch am Ende, was die Rechtslage in Deutschland angeht.

    Wir sind extrem traurig darüber, dass unser Sohn unter der finanziellen Situation sein leben lang leiden muss.

    Also liebe Väter Augen auf bei der Partnerwahl, da die Frauen alles in der Hand haben und einem das Leben zerstören können.


    Momentan sind wir an einem Punkt wo wir nicht wissen was wir machen sollen. Ob neuer RA oder alter. Manchmal frage ich mich ob man hier nur die Wahl zwischen Pest und Cholera hat. Es ist unfassbar wieviel Geld man hier versenkt.


    Gerne nehmen wir hier Tipps und Tricks an.

    Vielleicht können wir auch dem einen oder anderem Helfen wenn wir unsere Geschichte teilen.

    Grüße an alle

    Hallo,

    vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Klar bleibt mir hier nichts anderes übrig als nochmal Geld in die Hand zu nehmen und zu einem Anwalt zu gehen.

    Es dreht sich hier auch nicht um den KU sondern hauptsächlich um den BU und ich leider von meiner Tochter nichts habe.

    Meiner Meinung nach haben die Väter/Mütter, welche das Kind nicht betreuen oder nicht betreuen dürfen, weil zu 95% immer noch die Mutter die Hauptbezugsperson ist, zu wenig Rechte und zu viele Pflichten.

    Die Ausgewogenheit passt hier einfach nicht.

    Mit dem bisherigen Geld hätte man viele schöne Dinge mit seinem Kind erleben können und das über Jahre.

    So traurig wie es ist, bin ich froh nicht der Einzige zu sein.


    Grüße

    SD

    Hallo Frase,


    hier die Auflistung wer zur Abgabe verpflichtet ist (Ich bin/war nicht verheiratet und habe Steuerklasse I):


    Im § 46 EStG wird geregelten in welchen Fällen man zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet ist:

    • Sie haben im Laufe des Jahres Nebeneinkünfte von über 410,00 € erzielt, welche nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen
    • Sie haben Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen
    • Sie haben Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen. Hier handelt es sich z. B. um Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung, welche nochmals überprüft werden sollen.
      -> Handelt es sich um einen Behinderten-Pauschbetrag, einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag oder die Zahl der Kinderfreibeträge wird erhöht sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet
    • Sie und Ihr Ehepartner beziehen beide Arbeitslohn und einer von Ihnen hat Steuerklasse V oder VI oder bei Steuerklasse IV ist der Faktor eingetragen worden
    • Sie haben im Laufe des Jahres Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld über 410,00 € bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen
    • Sie haben von einem (früheren) Arbeitgeber eine Abfindung oder Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit erhalten, für welche beim Lohnsteuerabzug bereits die günstige Fünftelregelung angewendet wurde
    • Geschiedene oder dauern getrennt lebende Eltern (oder bei Eltern nicht ehelicher Kinder beide Elternteile) haben eine andere Aufteilung des „Ausbildungsfreibetrag“ oder des Behindertenpauschbetrags in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragt
    • Sie haben Sonderzahlungen erhalten und im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt und Ihr neuer Arbeitgeber hat bei der Lohnsteuerberechnung die Werte des vorherigen Arbeitgebers nicht berücksichtigt
    • Ihre Ehe wurde im Lauf des Jahres geschieden oder Ihr Partner ist verstorben und einer der Ehegatten heiratet im selben Jahr wieder
    • Sie haben einen beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner, welcher im EU-/EWR-Ausland lebt auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen
    • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland und haben in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt


    Grüße

    Hallo TK,


    vielen Dank für deine Rückmeldung.

    Leider wusste ich nicht, wie ich den Doppelpost löschen konnte.

    Vielen Dank hierfür.

    Meiner Meinung nach ist es ja aber bei der Steuerrückerstattung extrem unfair, da ich das ja mache, weil ich ja besondere Aufwendungen hatte.

    Ich bin ja auch nicht verpflichtet meine Steuer zu machen, was ich ja für 2020 noch nicht gemacht habe.

    Ich werde hier definitiv nochmal mit einem Anwalt sprechen.

    Leider wie schon beschrieben habe ich schon 6.000€ für einen bezahlt, wo nicht sonderlich hilfreich war.

    Vielleicht kannst du ja noch die anderen Fragen von mir beantworten.

    Wie sieht es auch bei dem Titel aus?

    Wenn ich diesen nicht beim JA machen, kann sie den dann auch einklagen, obwohl ich den Unterhalt ja zahle?


    Grüße

    Guten Morgen,


    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

    Wie sieht es aber dann aus mit dem Betreuungsunterhalt für die KM?

    Wenn der KM auch rückwirkend gezahlt werden muss, ist er dann aber nicht zu errechnen mit den Gehaltsabrechnungen ab Geburt?

    Das würde in meinem Fall nämlich auch was ausmachen, da ich nach der Weiterbildung mehr Gehalt bekommen habe.

    Für mich stellt sich aber die Frage, warum die Wohnung beim mir berücksichtigt wird aber bei der Mutter egal ist.

    Wenn ich das wirklich alles so zahlen muss wie oben angegeben, kann ich bei dem begleiteten Umgang nicht anwesend sein, weil mir das Geld nicht reicht.


    LG

    Herzliches Hallo an die Community,


    ich gehöre seit Oktober 2020 in den Kreis der Väter.


    Kurze Auflistung voran:

    - Tochter bis Dezember 2020 nur 5x gesehen

    - KM (Kindsmutter) hat Kontakt abgebrochen

    - Vaterschaftsanerkennung vor- und nach Geburt wollte KM nicht gemeinschaftlich klären

    - bei der Geburt wurde kein Vater angegeben (Geburtsurkunde ohne Vater)

    - Ab Aug. 2020 - Juni 2021 meinerseits Kontakt mit JA, Beratungsstellen, pro familia...... (JA leider nicht pro Vater und somit keine wirkliche Unterstützung)

    - KM nach Umzug in neuen Landkreis Hilfe beim JA gesucht

    - Kontakt mit neuem JA aufgenommen in Absprache und auf Empfehlung der Dame Vaterschaftstest beantragt

    - Bestätigung des Vaterschaftstest durch KM hat sich gezogen sowie Durchführung der KM, weil JA ihre neue Adresse nicht herausgeben durfte

    - Mai 2021 zu 99,9999% der Vater des Kindes

    - 2. Juni 2021 Vaterschaftsanerkennung meinerseits beim Standesamt meines Wohnortes (da JA erst Termin am 21.06.21 hatte)

    - 18.06.21 Unterhaltsaufforderung für Tochter vom JA erhalten (Mindestunterhalt sofort ab Juni bezahlt, obwohl Vaterschaft durch KM noch nicht anerkannt war)

    - ende Juli Vaterschaftsanerkennung der KM

    - 26.07.21 Gerichtstermin bzgl. Umgangsrecht + Sorgerecht (Sorgerecht für 6.Monate stillgelegt / Umgang findet nur begleitet statt, weil KM psychisch nicht in der Lage ist / erster kennen lern Termin 21.09.21 in 40km Entfernung meines Wohnortes)

    - 27.07.21 Aufforderung Gehalt RA für EX-Partner offen zu legen für Berechnung vom Betreuungsunterhalt (BU) + Kindesunterhalt (KU)

    - 03.08.21 RA von Ex-Partnerin mitgeteilt, dass er alle Unterlagen vom JA bekommt und Steuer für 2020 noch nicht gemacht wurde

    - 06.08.21 auf drängen des RA Steuer von 2019 eingereicht (sehr hohe Rückzahlung da Weiterbildung abgesetzt wurde)


    Ihr RA wusste, dass ich vom 16.08.21 - 05-09.2021 in Urlaub bin und hat mir per Mail am 16.08.21 die Berechnung für BU + KU geschickt.

    Dieser beträgt laut seiner Berechnung BU 707€ + KU 365,50€. In seinem Schreiben stand dann auch noch, dass ich die Rückstände seit Geburt von 8.619,64€ bis spätestens zum 03.09.2021 überweisen soll + einen Unterhaltstitel beim JA abgeben soll.


    Ich habe ihm dann daruaf geantwortet, dass er weiß das ich im Urlaub bin und nach meinem Urlaub die Unterlagen überprüfen werde.

    Ebenso habe ich in dem Schreiben erwähnt, dass ich den neuen KU für September überweise sowie den Rückstand seit Juni.


    Am nächsten Tag kam eine neue Mail, mit einer Neuberechnung, da ich ja in einer Eigentumswohnung wohne, welche bezahlt ist, hat sich ein neuer Unterhalt ergeben.

    Ich sollte somit BU 1.074,00€ + KU 425,00€ zahlen. Als Rückstand hat er angegeben 12.222,77€ bis spätestens 03.09.2021 zu bezahlen anderenfalls geht er vor Gericht.


    Meine Fragen:

    Muss ich hier überhaupt Rückwirkend bezahlen? (KM wollte ja nichts im Vorfeld klären)

    Darf die Steuer hinzugezogen werden aus einer Weiterbildung?

    Welche Regelung gilt hier eigentlich? (3/7 oder Teilung)

    Darf die Wohnung als zusätzliche Einkunft zählen? (zahle monatlich 500€ für Nebenkosten und Hausgeld)

    Ex-Partnerin wohnt in geerbten 5 Zimmer Haus mit 400qm Grundstück (Erbgemeinschaft ob sie Miete zahlt ist nicht bekannt)

    Kann ich den begleiteten Umgang (Fahrtkosten) abziehen?

    Was ist das Privilegiertes Elterngeld? (zieht ihr RA von ihrem Elterngeld zu ihren Gunsten ab)

    Muss ich einen Titel beim JA abgeben? (Kind mit neuer Partnerin in Planung)

    Wie sieht es nach Heirat mit Steuerklasse III aus? (verringert sich der BU+KU)


    Ich werde hierfür jetzt nochmal einen Anwalt aufsuchen, allerdings einen anderen als im Umgang und Sorgerecht, weil ich hier schon 6.000€ bezahlt habe und nichts bei rum gekommen ist.


    Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen, der sich auskennt oder ähnlich erlebt hat oder.


    Gerne kann ich auch die Berechnungen (geschwärzt) hochladen.


    Vielen Dank und Liebe Grüße aus dem mittleren Süden Deutschlands