Beiträge von sandra89

    Herzlichen Dank für Eure Antworten bisher.

    Weiß jemand wie die Fristen sind wenn man sich entscheidet den Zugewinnausgleich außerhalb des Scheidungsverfahren durchzuführen?


    Wie wird der Zugewinn denn bei Gericht anhängig, ich habe gelesen einer der beiden Parteien muss dies erst beantragen.

    An welcher Stelle im Ablauf der Scheidung wird dies üblicherweise durchgeführt.


    Falls jemand noch Antworten auf meine Eingangsfragen (Erster Post in fetter Schrift) weiß wäre ich Euch weiterhin sehr dankbar.

    Ich hoffe nur, dass ich am Ende auch das von meinem Mann erhalte was mir rechtlich zusteht.


    Liebe Grüße

    Sandra

    Liebe Forumnutzer,


    ich habe nun am Freitag den Scheidungsantrag vom Gericht bzw. dem Anwalt meines noch Mannes erhalten. (Wir leben seit knapp zwei Jahren getrennt, er ist zurück in seine Heimatstadt gezogen.)

    Bisher habe ich mich nur ein wenig mit dem Thema beschäftigt, aber der Antrag kam jetzt etwas überraschend.

    Bin gerade dabei mir eine Anwältin zu suchen, vielleicht könnt Ihr mir sagen was auf mich zukommt denn einige Punkte verstehe ich nicht:


    Unsere Ehe wurde vor 7 Jahren ohne Ehevertrag, also in Zugewinngemeinschaft geschlossen.

    Nun geht es im ersten Schritt ja um den Versorgungsausgleich, hier habe ich denke ich etwas positiven Ausgleich zu erwarten, da mein Mann während der Ehe viel länger und mehr gearbeitet hat.

    Wie genau und ob überhaupt dann im nächsten Schritt aber der Zugewinnausgleich, eher die Vermögensauskünfte und deren Prüfungen stattfinden bzw. dann ablaufen ist mir irgendwie ein Rätsel.

    Mein Mann und ich haben getrennte Konten geführt, er hat viele Wertpapiere in einem Aktiendepot, leider habe ich darüber aber keine genauen Infos oder gar Nachweise, nach meinem Verständnis steht mir ja nun die Hälfte davon zu. Vorvermögen können wir übrigens beide Nachweisen.


    Er hatte mir mal gesagt wenn es zu Scheidung käme ist das aufteilen von Aktiendepots schwierig da sich die Werte ja ständig ändern.

    Ich habe nun etwas Bedenken, dass er die Papiere nicht korrekt angeben wird und einige Positionen in den Vermögensauskünften einfach verschweigt.

    Was kann ich tun? So wie ich es verstanden habe kann man nur reklamieren wenn man Nachweise hat, Nachweise habe ich aber keine.

    Ich habe gelesen, es kann hier dann irgendwann eine eidesstattliche Versicherung über Wahrheitsgemäße angaben von Ihm verlangt werden

    Was wenn er dann tatsächlich unter Eid lügen würde? Ich kenne Ihn, er hasst den Rechtsstaat und würde vor Androhungen von Strafen nicht zurückschrecken und trotzdem lügen.

    • Findet dann überhaupt eine Prüfung von Konten statt? Ist das möglich, habe ich eine Chance die mir zustehende Summe korrekt zu erhalten?
    • Kann meine Anwältin bzw. das Gericht hierzu dann Auskünfte von der Bank bzw. dem Broker verlangen?
    • Was zählt hier eigentlich als Stichtag? Bzw. welcher Wert zählt, der Kurs zum Stichtag? Wie verhält es sich dann wenn die Kurse danach abstürzen/explodieren?

    Leider haben wir auch noch zusammen eine Eigentumswohnung gekauft, die fast ausschließlich meine Eltern (mit)finanziert haben, dort steht er aber auch im Grundbuch.

    Falls sich jemand auskennt und ähnliche Erfahrungen gemacht hat: Für einige Antworten wäre ich Euch sehr dankbar!


    Viele Grüße

    Sandra