Beiträge von John

    Ich habe das Jugendamt darauf hingewiesen. Als Antwort kam, dass ich die 105% titulieren soll und sollte ich dann im nächsten Jahr (wenn meine Tochter 12 Jahre alt wird) unter den Bedarfskontrollbetrag fallen, kann eine Herabstufung auf 100% erfolgen.


    Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass sich das JA freiwillig darauf einlässt.
    Zu schlecht sind die Erfahrungen der letzten Jahre.

    Guten Abend,


    ich habe heute einen Anwalt für Familienrecht zu diesem Thema befragt worauf ich folgende Antwort bekommen habe:


    Maßgeblich im Rahmen der Unterhaltsberechnung für ein minderjähriges Kind ist tatsächlich nur, dass der Selbstbehalt nicht unterschritten wird. Der Bedarfskontrollbetrag spielt im Rahmen des Minderjährigenunterhaltes tatsächlich nur eine untergeordnete Rolle. Soweit Ihr Selbstbehalt, und dieser liegt je nach Oberlandesgericht zwischen 1150 und 1250€, gewahrt ist, ist der errechnete Betrag nicht zu beanstanden.


    Es sieht also so aus, als könne das Jugendamt die 105% fordern…

    Hallo Tabula rasa,


    vielen Dank für deine Antwort.

    Das ist eine interessante Information mit der zukünftigen Tabelle. Auch, wie sich dann im Hinblick darauf die Sätze ändern. Vielleicht sind dann die jetzigen 105% auf einmal 100%. Den das stimmt, momentan stuft mich das Jugendamt eine Stufe höher, da ich nur gegenüber einer Person unterhaltspflichtig bin.

    Das ist wohl zum jetzigen Zeitpunk noch legitim. Dennoch würde ich bei 105% unter die Bedarfskontrolle von 1400€ fallen. Da stelle ich mir die Frage, ob dass dann noch korrekt so ist.


    Liebe Grüße

    Guten Abend,


    ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt von 105% in Verbindung des Bedarfskontrollbetrags.


    Ich habe eine Tochter (11 Jahre, wird nächstes Jahr 12 Jahre alt). Die Kindesmutter hat die Beistandschaft beim Jugendamt beantragt welches einen Dynamischen Titel fordert von 105%.

    Mein bereinigtes Nettoeinkommen beträgt 1840€.

    Bei den geforderten 105% wären das 364,50€ (hälftiges Kindergeld bereits berücksichtigt).

    Nächstes Jahr, sobald meine Tochter 12 Jahre alt wird, wären es 445,50€ (hälftiges Kindergeld bereits berücksichtigt).

    Ich würde dann, wenn auch nur knapp, unter die Bedarfskontrolle von 1400€ fallen.

    Ich weiß, das die Bedarfskontrolle nichts mit dem Selbstbehalt zutun hat.

    Ich frage mich jedoch, ob ich ab dem 12. Geburtstag meiner Tochter 100% des Mindestunterhalts festsetzen sollte oder kann das Jugendamt dann mit einer Klage die 105% einklagen.


    Vielen Dank fürs lesen.


    Gruß

    John