Beiträge von Frank81

    Lieber timekeeper,


    besten Dank erst einmal für deine Antwort.

    Aus der Vereinbarung geht eigentlich - in Zusammenhang mit einer anderen Regelung - hervor, dass es klar ist, dass der KV in Zukunft mehr verdienen kann/wird:
    "Möglich ist, dass der Ehemann seine... und die damit einhergehenden Verdienstmöglichkeiten erhöhen wird."


    Im Nachhinein hätte man einiges klarer formulieren sollen, weil es bereits öfter zu Diskussionen gekommen ist und behauptet wird, dass dies und jenes aber so nicht gemeint war.
    Es ist halt wirklich schade und scheinbar sehr schwierig, sich tatsächlich gütlich zu einigen. Wenn es um Geld geht, scheint dies besonders schwer zu sein - es ist in unserem Fall niemals genug.

    Es ist nun auch nicht so, als würde die KM am Existenzminimum leben und der KV in "Saus und Braus". Sie hat das Einfamilienhaus behalten können, den Kindern zu Liebe. Neue Ehe, weiteres Kind, zwei Autos, mehrere Urlaube im Jahr - eigentlich sollte man meinen, dass jetzt alles gut ist. Nun ja, scheinbar nicht.

    Einen schönen Tag!

    Frank

    Hallo zusammen,


    Ex-Mann und Ex-Frau haben bei der Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen - diese wurde vor Gericht protokolliert.
    Dort wurde der Kindesunterhalt ab einem Einkommen von 6500 € auf die 10. Tabellenstufe festgelegt.

    O-Ton: "Ergibt sich bei einer nach vorstehender Vereinbarung vorzunehmenden Neuberechnung des Kindesunterhaltes eine bereinigtes, monatliches Nettoeinkommen des Ehemannes von 5.500,01 € bis 6.000,00 €, bestimmt sich sodann der Kindesunterhalt nach Einkommensgruppe VIII der Düsseldorfer Tabelle, bei einem Einkommen von 6.000,01 € bis 6.500,00 € bestimmt sich der

    Kindesunterhalt dann nach Einkommensgruppe IX der Düsseldorfer Tabelle und ab einem monatlichen Einkommen von 6.500,01 € nach der Einkommensgruppe X der Düsseldorfer Tabelle."


    Mutter verlangt nun Unterhalt nach Tabellenstufe 15, obwohl dieser ja auf die 10. Stufe festgelegt wurde.

    Wie seht ihr hier die Rechtslage mit und ohne Abänderungsklage?


    Danke vorab!


    Viele Grüße

    Hallo zusammen und erst einmal vielen Dank für eure Antworten.

    In der Scheidungsfolgenvereinbarung haben wir den Unterhalt für alle möglichen Lebens- und Wohnverhältnisse festgehalten.

    Ich zahle Unterhalt nach höchster Stufe in der DT. Hälftig für Kinder im Wechselmodell. Bei der Berechnung bzw. bei der Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarung war mein Kind aus 2. Ehe bereits geboren.

    Mein Gedanke war/ist, dass dieses/ IHR fünftes Kind ja nicht meins ist und ich somit nicht dafür "verantwortlich" bin, dass sie nun weniger arbeiten kann. Unsere vier gemeinsamen Kinder sind lang in der Schule bzw. in der Betreuung, während sie "nur" diese betreut hatte, war sie in der Lage 30 Stunden zu arbeiten. Ich hatte bzgl. Patchwork mal was von "fiktivem Einkommen" gelesen sowie "Wohnvorteil" wegen Eigenheim und dass das Familieneinkommen (also auch das Einkommen des Mannes) angerechnet werden.

    Ich fühle mich einfach ein wenig "veräppelt" vom System - das ärgert mich.

    Eine gute Woche für euch!

    Danke auch dir, timekeeper!

    Mein Gedanke dabei war einfach, dass sie mit unseren 4 Kindern 30 Stunden wöchentlich arbeiten konnte. Nun, durch den Sohn aus neuer Ehe, nicht mehr - dafür "kann" ja das Kind aus 1. Ehe nichts, muss aber auf Unterhalt seiner Mutter verzichten. Mein Gedanke dabei war, dass der neue Ehepartner, durch den Einstieg ins Berufsleben, diese Lücke auffängt - so oder so ähnlich hatte ich es irgendwo mal gelesen, finde es aber nicht mehr :-/

    Besten Dank!

    Hallo Edy und danke erst einmal für Deine Antwort.

    Nun, aus meiner ist es ja so, dass es nicht mein Kind ist - kommt da nicht evtl. die Pflicht des Vaters zum Tragen? Vorher hat sie 30 Stunden gearbeitet - "nur" mit unseren gemeinsamen Kindern.

    Sie finanzieren ein Haus, Urlaube und haben zwei Autos - wenn er eine Anstellung findet und wieder voll arbeitet, wird dann nicht irgendwie das Familieneinkommen gewertet?

    Ich hatte mal etwas in der Art gelesen.

    Edit: unsere Kinder sind 7, 12, 14 und 15.

    Gruß

    Frank

    Hallo zusammen,

    ich bin hier ganz neu und hoffe, ihr könnt mir ein wenig helfen.

    Meine Ex-Frau und ich sind seit mehreren Jahren geschieden, beide neu verheiratet, beide jeweils ein Kind aus der neuen Ehe. Vier gemeinsame Kinder. Verhältnis angespannt.

    Unsere Kinder sollen, soweit KM mitspielt, so gut wie möglich allein entscheiden, wie und wo sie am liebsten sein wollen - natürlich immer unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Der 14-jährige möchte schon seit langer Zeit mehr zu mir (KV) und hat es nun bei KM durchgesetzt. Diese gab bereits vor einigen Monaten bereits an, als es mal grob um dieses Thema ging, dass ich ja sowieso keinen Unterhalt von ihr bekäme, da sie nicht leistungsfähig sei.


    Sie und ihr Ehemann haben einen gemeinsamen Sohn, gut ein Jahr jung, sie arbeitet auf 450,- €-Basis, er hat gerade sein Referendariat abgeschlossen und ist nun auf Jobsuche.


    Meine Frage nun: mache ich trotzdem Unterhalt geltend? Weise ich sie darauf hin oder kann ich mir das (und evtl. einen Rechtsanwalt) sparen, da ich ja sowieso nichts bekomme? Oder fällt mir das evtl. irgendwann auf die Füße, wenn ich jetzt einfach schweige und es hinnehme?

    Weiter zur Info: ich zahle ihr vollen Unterhalt für zwei Kinder, die überwiegend bei ihr wohnen und den hälftigen Unterhalt nach DT für ein Kind im Wechselmodell - so hatten wir es in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten - nur, falls das wichtig ist.

    Vorab schon mal besten Dank für eure Mühe.

    Frank