Der
Alles anzeigenHallo fiax,
Hast du gegen den ALG1- Bescheid Widerspruch eingelegt?
Mit welcher Begündung wurde der UV abgelehnt?
Wenn du bei der Mitwirkung, den Vater zu ermitteln nicht tätig warst, dann gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss.
Warum soll der Staat für etwas zahlen, was die Aufgabe des Vaters ist?
Gruß frase
Hallo Frase,
ich glaube ich muss meine Überschrift ändern.Das Arbeitslosengeld bekomme ich, schon mehrere Monate. Nur der Unterhaltsvorschuss wurde abgelehnt.
In dem Brief steht: „Sie haben zwar mitgewirkt. Die Voraussetzungen für eine Bewilligung von Unterhaltsvorschüssen liegt jedoch nicht vor.“
Liebe Grüße,Fia