Hallo
zusammen,
ich
habe zu meinem Problem leider weder Information im Internet noch hier
gefunden und hoffe es kann mir jemand von Euch weiterhelfen (bevor
ich noch durchdrehe).
Folgene
Situation:
Mein
Mann hat sich von mir Ende Juli 2021 getrennt.
Die
Kinder leben bei mir und sind jedes zweite Wochenende bei ihm (ggf.
auch mal in der Woche einen Abend bei Ihm).
Er
hat Kindesunterhalt zu zahlen und verlangt von mir
Ehegattenunterhalt.
1.
Berechnung des Kindesunterhalts:
Nettogehalt
Vater = ca. 1.650 Euro (vollzeit, varriert monatlich wegen
Prämienzahlung)
abzügl.
5% = 1568 Euro
Frage:
Hier habe ich gelesen, dass weitere Abzüge des Nettogehalts nicht
angesetzt werden dürfen, da nicht einmal der Mindestunterhalt
gezahlt wird.- Ist das korrekt oder kann der noch eine bestehende
private Rentenversicherung vom Netto abziehen?
abzügl.
Selbstbehalt von 1160 Euro = 408 Euro die für den Kindesunterhalt
zur Verfügung stehen
nach
Düsseldorfer Tabelle KU (Kindergeld bekommt Mutter) für :
Kind
1 (13 Jahre) = 418,50 Euro → Mangelfall mit Selbstbehalt → er
muss zahlen 224 Euro
Kind
2 (10 Jahre) = 341,50 Euro → Mangelfall mit Selbstbehalt → er
muss zahlen 183 Euro
Gesamt
= 408 Euro für beide Kinder - laut Düssendorfertabelle stehen den
Kindern aber 760 Euro zu.
Frage:
Wer zahlt die Differenz von 352 Euro?
2.
Berechnung Ehegattenunterhalt für das Trennungsjahr:
Nettogehalt
Mutter = ca. 2.750 Euro (vollzeit)
abzügl.
5% = 2.613 Euro
abzügl.
aus Ehe bestehender Autokredit = - 734 Euro
bereinigtes
Nettogehalt = ca. 1.879 Euro
Frage:
Können hier weitere Abzüge erfolgen wie z.B.:
private
Rentenversicherung (laut Orientierungshilfe Kammergericcht denke ich
ja)
private
Unfallversicherung für Kinder, mich und noch Ehemann (ist mir nicht
klar)
Kosten
für den Schulhort der 10jährigen Tochter (oder über Mehrbedarf?)
Bereinigtes
Nettogehalt Ehemann entspricht Selbstbehaltsgrenze von 1160 Euro
(durch Abzug Kindesunterhalt) – Frage: Ist das korrekt?
Differenz
bereinigtes Netto Ehefrau und Ehemann: 719 Euro
3/7
= 308 Euro, die der Ehemann als Ehegattenunterhalt bekommt.
Was
ist mit dem fehlenden Betrag des Kindesunterhalt, kann ich diesen von
meinem Nettogehalt abziehen, so dass sich mein Netto wie sein Netto
durch den Kindesunterhalt reduziert?
Sprich
- bereinigtes Nettogehalt Ehefrau 1.879 Euro abzügl. 352 Euro =
1.527 Euro
Differenz
zbereinigtes Netto Ehefrau und Ehemann: 367 Euro
3/7
= 157 Euro, die der Ehemann bekommt.
Das
hört sich für mich fairer an, da ich nicht weiß, wer sonst die
Unterhaltskosten zahlen soll. Und ich würde mit allen privaten
Kosten die ich - bestehend aus der Ehe so habe (Miete,
Versicherungen, Telefon, Auto, Kinderaktivitäten, Hortkosten,
normales Lebenskosten usw.) im Minus landen. Was mir die letzten
Nerven raubt.
Oder kann ich den Ehegattenunterhalt bei der Ermitttlung des Kindesunterhalts auf das Nettogehalt des Vaters draufrechnen?
Das wäre dann schon wieder schwierig, wenn der Kindesunterhalt bei der Ermittlung des bereinigten Nettos abgezogen wird, da das eine ja aus dem anderen ermittelt wird. Keine Ahnung, was hier wie angestzt werden darf und soll.
3.
Kosten aus Sonder- und Mehrbedarf:
Was
zählt dazu?
- Arztkosten
wie z.B. Zahnschiene oder verordnete Osteopathie
- Schulhort
der 10jährigen Tochter
- Kosten
für Musikschule, die schon während der Ehe bestand und auch er mit
entschieden hat
- Sportverein
- Klassenfahrt
beider Kinder (jeweils ca. 300 Euro)
- Kosten
für Wandertage, Schulausflüge, Veranstaltungen...
- Kosten
für Kindergeburtstage oder Geschenke zu Kindergeburtstagenanderer Kinder
- Reitferien,
die den Kindern noch vor der Trennung versprochen wurden
Was
muss der Vater die Hälfte der Kosten zahlen, wenn er an der
Selbstbahaltsgrenze ist und nicht einmal den Mindestunterhalt für
die Kinder zahlt? Hat die Mutter hier ein Recht die Hälfte zu verlangen?
Oder kann ich diese Kosten vom Ehegattenunterhalt abziehen?
Leider
wird immer nur das Thema Ehemann zahlt Ehegattenunterhalt und
Kindesunterhalt betrachtet. Und nicht das Thema, wenn sich die Mutter
um die Kinder kümmert und dann noch an den Ehemann zahlen soll!
Nicht einmal eine offizielle Familienberatungsstelle wollte mir
weiterhelfen. Sehr schade in der heutigen Zeit.
Deswegen
würde ich mich wirklich freuen, wenn mir hier jemand helfen
könnte!!!
Ansonsten bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt, aber den wollte ich eigentlich vermeiden.
Mit
besten Grüßen
AS