Beiträge von Kharadim

    Guten Morgen TK,


    vielen Dank für das erneut ausführliche Feedback und ein frohes neues Jahr!

    Ich sehe meine Vermutungen durch deine Nachricht bestätigt und werde versuchen, meine Frau entsprechend abzuholen und auf den Schritt mit dem Notar zu verzichten.


    Abschließend hätte ich noch ein zwei Fragen:


    Meine Noch-Frau hat bisher in einem Call-Center gearbeitet und befindet sich in unbezahlter Elternzeit.

    Neben der Unterhaltszahlungen erhält sie noch eine geringe Aufstockung vom Amt.


    Über das Amt wurde ihr nun die Option geboten, eine berufsbegleitende Umschulung im Kindergarten zu machen. Sie würde dadurch natürlich weniger verdienen, als in ihrem vorherigen Job und wäre weiterhin auf zusätzliche Leistungen angewiesen. Weniger zumindest auf dem Papier, da sie in unbezahlter Elternzeit ist und aktuell überhaupt keinen Verdienst hat.


    Die erste Frage:

    Grundsätzlich bin ich ja der Meinung, es ist ihre Sache, wenn sie ihren Beruf nochmal überdenken möchte, das Trennungsjahr ist seit mehr als 4 Monaten rum. Wenn wir den nachehelichen Unterhalt nun aber unter uns vereinbaren (Beispiel: Du verdienst jetzt wieder 600€/Monat und ich zahle dafür weniger) entstehen ihr denn Nachteile in Bezug auf etwaige Leistungsansprüche, weil sie über ein Gericht vielleicht mehr hätte rausholen können?


    Die zweite Frage:

    Die Ämter wollen ja häufig auch selbst noch Berechnungen anstellen. In der Vergangenheit hat das JA eine Berechnung für den Unterhalt erstellt und das Amt (Sozialamt? bin nicht sicher, nicht Arbeitsagentur) kam dann im Nachgang auch nochmal, als meine Noch-Frau Leistungen beantragt hat und wollte selbst eine Berechnung vornehmen, auf deren Basis ich dann Kindes- und Ehegattenunterhalt gezahlt habe.

    Wenn wir uns nun also privat über den nachehelichen Unterhalt einigen, ist das dann endgültig oder kann hier auch wieder ein Amt o.ä. kommen und eine eigene Berechnung verlangen?


    Danke und Gruß

    Hallo TK,


    an dieser Stelle erst mal vielen Dank für die ausführliche Antwort und dass du/ihr euch hier die Zeit nehmt Fragen zu beantworten und Unterstützung zu leisten. Ganz toll!


    Ja, wir können noch reden und Unterhalt zu zahlen ist selbstverständlich für mich, jedoch ist es schon schwierig sich selbst und ohne große Kosten eine Perspektive für die nächsten Jahre zu erstellen.


    Die einvernehmliche Scheidung habe ich über eine Anwältin einreichen lassen (1100 Euro Anwalts + 1000 Gerichtskosten Vorschuss). So weit so gut. Nun ist meine Noch-Frau jedoch der Meinung, der Unterhalt, der berechnet wurde und schriftlich vorliegt sowie der Umgang mit den Kindern, die ich jedes zweite Wochenende habe, müsste noch notariell festgehalten werden, damit sie mehr Sicherheit hat.


    Ich bin kein Experte, aber was ich mir bisher angelesen habe, sagt mir, dass die Beurkundung jetzt eigentlich nur nochmal Geld verschlingt (Anwalt + Notar). Der Unterhalt wird sowieso in unregelmäßigen Abständen angepasst (Alter der Kinder bei Kindesunterhalt, Einnahmen der Mutter bei nachehelichem Unterhalt).


    Zusätzlich kam bei mir eben die Frage auf: wer regelt denn die Dauer des Unterhalts. Weil jetzt einen Betrag X für die Dauer Y festzulegen und Beurkunden zu lassen, nur um sich dann einvernehmlich scheiden zu können, ist uns ja nicht ohne weiteres möglich. Meine Frau meinte, dass das Jugendamt die Beglaubigung ausstellen und die Dauer festlegen kann. Das JA scheint mir aber nicht die geeignete Stelle dafür bzw glaube ich kaum, dass die für die Dauer des nachehelichen Unterhalts verantwortlich sind. Meine Anwältin könnte wahrscheinlich Rahmenbedingungen festlegen und ein Notar sie anschließend beurkunden, aber welchen Vorteil bringt das denn? Ich sehe da nur die Kosten und dass man eigentlich trotzdem nichts handfestes hat, weil sich der Unterhalt ja je nach Umstand ändert, was wahrscheinlich auch für die Dauer des Unterhalts gilt.


    Hat meine Noch-Frau denn Nachteile durch die einvernehmliche Scheidung?


    Macht die notarielle Beurkundung / Scheidefolgenvereinbarung denn überhaupt Sinn für uns. Es gibt keinen Besitz/Vermögen sondern es geht nur um Unterhalt und Umgang mit den Kindern. Dass sie Sicherheit haben will, ja klar, aber ich glaube sie verrennt sich da in etwas, das uns einfach nicht weiterhilft.


    Sollte das ganze vielleicht doch besser vom Gericht geklärt werden?


    Vielen Dank und schon mal einen guten Rutsch ins neue Jahr!

    Guten Tag,


    ich sehe, die Frage zum Thema "Dauer des Unterhalts" ist ein Dauer-Brenner und immer sehr individuell zu betrachten, jedoch haben mir andere Posts noch keine Antwort gebracht.

    Daher meine Frage:


    Nach 7 Jahren Ehe und absolvierten Trennungsjahr wollen wir, um Kosten zu sparen, eine einvernehmliche Scheidung einreichen

    Das Jugendamt hat zum Zeitpunkt der Trennung den Kindes und Trennungsunterhalt berechnet, den ich für Frau und zwei Kinder zahle.

    Der Umgang mit den Kindern ist ebenfalls geregelt, ich habe sie jedes zweite Wochenende bei mir


    Mein Einkommen liegt bei ca. 3600 Netto und ich zahle ca. 1600 Trennungs/Kindesunterhalt.

    Da meine Frau die letzten 2 Jahre nach der Geburt des zweiten Kindes in Elternzeit war, hat sie aktuell kein Einkommen und tritt ihre Stelle erst wieder Mitte nächsten Jahres an.

    Was ich nicht verstehe, ist, wann und wie denn die Dauer des nachehelichen Unterhalts festgelegt wird. Im Grunde sind wir uns ja einig, dass ich den Betrag weiterhin zahle, bis sie wieder ein Einkommen erzielt. Ab dann müsste der nacheheliche Unterhalt ja angepasst werden, oder irre ich da? Wer bestimmt zudem, wie lange überhaupt Unterhalt gezahlt werden muss und ist eine einvernehmliche Scheidung überhaupt möglich, wenn man sich darüber im Unklaren ist?


    Vielen Dank!