Beiträge von Henry W.

    Hallo Edy,

    Okay, Danke nochmal. Ich habe das Gefühl wir reden aneinander vorbei. Ich schaffe es offenbar nicht, meine Frage richtig zu formulieren.


    Nehmen wir mal Zahlen als Beispiel:


    10 x Einkommen aus Angestelltentätigkeit, je 2.400 € netto

    2x ALG I, je 1.400 € netto. (Arbeitslosigkeit im Januar und Juli)


    Rechenweg I:

    10 x 2.400 € + 2 x 1.400 € = 26.800 € Jahresnetto

    26.800 € / 12 = 2.233.33 €

    Tabellenwert bei einem siebenjährigen erstgeborenen Kind : 497 €

    Kindergeld 219 €


    Unterhaltszahlbetrag = Tabellenwert - (Kindergeld x 0,5)

    Unterhaltszahlbetrag = 497 € - (219 € x 0,5) = 388 €

    Unterhaltszahlbetrag = 388 € / Monat

    Unterhaltszahlbetrag = 4.656 € / Jahr


    Rechenweg II:

    Monate im Angestelltenverhältnis:

    10 x 2.400 €


    Tabellenwert bei einem siebenjährigen erstgeborenen Kind : 519 €

    Kindergeld 219 €


    Unterhaltszahlbetrag = Tabellenwert - (Kindergeld x 0,5)

    Unterhaltszahlbetrag = 519 € - (219 € x 0,5) = 410 €

    Unterhaltszahlbetrag = 410 € / Monat


    Monate Arbeitslosigkeit

    2 x 1.400 €


    Tabellenwert bei einem siebenjährigen erstgeborenen Kind : 474 €

    Kindergeld 219 €


    Unterhaltszahlbetrag = Tabellenwert - (Kindergeld x 0,5)

    Unterhaltszahlbetrag = 474 € - (219 € x 0,5) = 365 €

    Unterhaltszahlbetrag = 365 € / Monat


    Gesamt:

    10 x 410 € + 2 x 365 € = 4.830 €


    Fazit:

    bei Zugrundelegung des Jahresnettos (Rechenweg I) ergibt sich eine jährliche Unterhaltszahlung von 4.656 €.
    Bei separater Betrachtung (Rechenweg II) eine Zahlung von 4.830 € pro Jahr.


    Welcher Rechenweg ist richtig? Oder sind beide falsch?

    Hallo Edy,


    Danke Dir. Leider verstehe ich die Antwort nicht so richtig, vermutlich war meine Frage mißverständlich formuliert. Daher nochmal konkreter an einem Beispiel:


    Im Jahr 2021 gab es Einkommen aus zehn Monaten Angestelltenverhältnis und zwei Monaten Arbeitslosigkeit.

    Wird der Durchschnitt aller zwölf Einkommen als Grundlage für die Berechnung genommen, oder berechnet man jeden Monat separat?


    Die Differenz ist deutlich und ich befürchte, ich habe da einen grundlegenden Fehler gemacht, möchte meinem Kind aber nichts vorenthalten.


    P.S.: Danke für die Änderung des Benutzernamens!

    Guten Tag.

    Ich habe eine Frage zum unterhaltsrechtlichen Einkommen bei Kindesunterhalt.


    Wird der Durchschnitt des Nettojahreseinkommen auch zugrunde gelegt, wenn es im Jahr Berufswechel (Angestelltenverhältnis) und Phasen der Arbeitslosigkeit gab, oder wird in dem Fall jeder Monat separat gerechnet?

    Viele Grüße, Henry