Beiträge von Kfroehl1

    Hallo zusammen,


    ich bin vor ca. 8 Jahren mit meinem Kind, nach einer Trennung von einem Bundesland in das andere gezogen. Die einfache Strecke zwischen den Wohnorten des Vater und meinem liegt bei 370 km. In den vergangenen Jahren bin ich ihm etwas mehr als die Hälfte der Strecke entgegengekommen, um den Umgang zu realisieren.

    Nun ist der Vater näher herangezogen, einfache Strecke 230 km. Er hat die Anschrift auch gegenüber dem Jugendamt, im Rahmen einer Beistandschaft angegeben, da er dort Miete zu zahlen hat. Nun gibt er an zwei Wohnsitze zu haben.

    Nun frage ich mich, ob ich weiterhin die hälftige Strecke zu seinem weiter entfernten Wohnsitz fahren sollte, um den Umgang zu realisieren?

    Er gibt an dass ich zu Beginn des Umgangs die hälftige Strecke zu seinem neuen Wohnsitz fahren soll. Da er dann den Umgang an seinem alten Wohnsitz stattfinden lässt, soll ich zum Ende des Umgangs die hälftige Strecke zum alten Wohnsitz übernehmen.

    Bei der damaligen Trennung gab das Gericht mir gegenüber an, dass ich wegzuehen dürfte, wenn ich mich an den Kosten für die Fahrten bezüglich des Umgangs beteilige. Daher bin ich die hälftige Strecke der 370 km gefahren. Nun ist er ja wieder umgezogen und hat dies auch mehrfach so angegeben. Nur dass er nun zwei Wohnsitze hat.

    Vielleicht hab ihr ein paar Ideen wie ich dem nun begegnen sollte.

    Danke!

    Guten Morgen,

    danke für die Hinweise. Die Umstände der vorzeitigen Pensionierung sind etwas anders als normal. Auf Grund der Umstände steht dem Kindsvater ein erhöhtes Ruhegehalt zu und er bekommt auch den Kinderzuschlag, sowie eine Rente nach dem Sozialgesetzbuch. Ich gehe davon aus, dass es Gründe hat weshalb wr bisher nichts eingereicht hat und die Dinge aussitzt. Da ich bereits Angaben zum gemeinsamen Kind habe machen müssen, kenne ich auch den Bearbeiter der Versorgungsbezüge. Den Kontakt hatte ich auch an den Beistand weitergeleitet. Da die Dame vom Jugendamt die Behörde nach den Versorgungsbezügen fragen wollte. Auf meine Fragen diesbezüglich wurde nicht mehr geantwortet. Ob dort jemals nachgefragt worden ist, ist nicht bekannt.

    Wie lange kann Unterhaltsansprüche im Nachhinein einfordern? Verjährt der Anspruch?

    Das angebliche Guthaben läuft nun im nächsten Monat aus. Ich denke nicht, dass der Kindsvater bis dahin Unterlagen eingereicht hat. Geschweige dann den titulierten Unterhalt bezahlt. Allerdings ist das Argument des Beistandes dann hinfällig.


    KF

    Danke für eure Antworten. Laut Jugendamt ist das sogenannte Guthaben im Mai erschöpft und würde dann endlich auch von Seiten des Amtes in einen Schuldenbetrag übergehen.

    Bis dahin werde ich warten. Ich habe in der Vergangenheit bereits mehrere Verfahren führen müssen, die den Umgang und andere Dinge betrafen.

    Wenn bis in den Mai noch keine vollständigen Unterlagen vorliegen, dann muss ja irgendwann auch einmal etwas passieren.

    Dann muss man schauen ob sich die 115 Prozent bestätigen oder herabgestuft wird. Sollten sich die 115 Prozent bestätigen dann muss ich schauen wie ich das mit den für das Kind verlorenen 500 Euro mache.

    Hallo TR,


    danke für deine Antwort. Es liegt eine Urkunde bezüglich des titulierten Unterhalts vor, dabei handelt es sich meiner Meinung nach um eine Jugendamtsurkunde.

    Ich denke, dass der Beistand sich nicht recht entscheiden kann. Der Kindsvater ist im letzten Jahr in den vorzeitigigen Ruhestand gegangen und erhält nun Pension. Diese wird natürlich unter dem Einkommen der letzten Jahre liegen. Jedoch hat er seit dem Eintritt in den Ruhestand keine vollständigen Unterlagen zu seinen Einkünften vorgelegt. So kann die von ihm gewünschte Neuberechnung nicht erfolgen.

    Das Amt will womöglich abwarten ob der Titel auf Grund der geringeren Einkünfte nicht abgeändert werden muss.

    Allerdings frage ich mich wie lange man damit wartet. Es sieht für ich eher so aus, als würde der Kindsvater die Untätigkeit des Amtes nutzen, um weniger zu zahlen. Wenn er so deutlich weniger Einkünfte hätte, könnte man diese auch belegen.

    Bis heute haben sich ca. 500 Euro angesammelt, die gegenüber dem titulierten Unterhalt fehlen.

    Hallo zusammen,


    bisher habe ich davon abgesehen einen Anwalt einzuschalten. Ich habe beim Jugendamt nachgefragt, ob man mir die Situation bitte noch einmal erklären könnte.

    Nun habe ich es schriftlich. Das Jugendamt gibt an, dass der Vater aufgrund der kurzweiligen Zahlung von 120 Prozent Kindesunterhalt ein Guthaben (so nennt es das Jugendamt) hat. Der Titel besteht für die 115 Prozent.

    Da das Jugendamt befürchtet, dass ei Gericht einer Verrechnung der "zuviel" gezahlten Beträge zustimmt, verzichtet das Jugendamt auf Maßnahmen und dur Durchsetzung des Titels. Vorerst so lange bis das Guthaben abgegolten ist.

    Weiter hat der Kindsvater um eine Neuberechnung des Unterhaltes gebeten, um eine Änderung des Titels. Dies soll laut Jugendamt Ende Januar 2022 geschehen. Seit dem wartet das Jugendamt auf vollständige Unterlagen für eben die gewünschte Neuberechnung.

    Das Jugendamt schreibt diesbezüglich dass man ihm doch Zeit geben solle alle Unterlagen einzureichen.

    Ich frage mich gerade worin die Aufgabe als Beistand liegt, wenn dieser seit August augenscheinlich nichts in die Wege leitet. Hätte das Jugendamt den Unterhalt auf Grund einer Berechnung nicht auf 120 Prozent festgelegt, dann wäre es auch zu keiner Überzahlung gekommen. Kein Guthaben wäre entstanden, welches jetzt abgegolten werden soll. Sämtliche Nebenkosten steigen, das wissen wir alle. Eigentlich hat mich das Jugendamt in diese Situation gebracht, dass mein Kind nun weniger Unterhalt erhält. Das kann nicht die Aufgabe eines Beistandes sein.

    Vielen Dank! So mache ich das auch. Schuische Sachen werden mitgeteilt, wenn sie krank ist usw.

    Und mein Partner ärgert sich schon, dass er etwas gesagt hat. Aber mein Ex Mann hat ihn angesprochen, da ich nicht dabei gewesen bin. Dann wird er in Zukunft wohl nichts mehr sagen.

    Meine Frage ist ob ich verpflichtend vorgeladen werden kann, weil mein Ex Mann sich an Amt gewandt hat.

    Vor einigen Monaten hat er sich beim Amt darüber beschwert, dass ich ihm angeblich die Geburtskunde nicht zukommen lassen würde. Da er aber im Geburtsort seiner Tochter wohnt, kann er einfach dort zum Amt gehen. Auch das hat ihm nicht gepasst.

    Mir geht es nur darum, dass er sich keine Gespräche mit über das Jugendamt einfordern kann, wenn ihm mal wieder etwas nicht passt.

    Und das auch mein Partner die Übergaben machen muss, lässt sich nicht verhindern.

    Danke nochmal für deine Antworten.

    Hallo TK,


    danke für deine Antwort.

    Ja, er sieht sein Kind regelmäßig. Es kommt auch mehrfach im Jahr vor, dass er Umgang absagt, weil er andere Termine hat.

    Im Schreiben vom Jugendamt steht".....wandte sich ans Jugendamt wegen Problemen während der Umgangsübergaben und der allgemeinen Kommunikation mit Dritten."

    Daher bittet man um ein Gespräch. Warum ich kein persönliches Treffen mit ihm möchte, darauf möchht ich hier nicht weiter eingehen.

    Bei den Übergaben wird ganz kurz das Nötigste besprochen. Wenn es mur zu lange dauert, weil er noch mit mir reden möchte, dann bitte ich ihn mir das zu schreiben.

    Das wird ihm nicht passen. Weil er damit nicht zu recht kommt so stehen gelassen zu werden. Zum anderen hat mein neuer Partner ihm bei der letzten Übergabe ein paar Sachen gesagt die nicht laufen. Das Kind war dabei allerdings bereits im Haus und hat nichts davon mitbekommen. Das wird ihm nicht gepasst haben. Und als ich vor kurzem mit neinem Partner ein paar Tage weg gewesen bin und er das Kind hatte, wurde ich mehrfach von ihm angerufen und angeschrieben. Er bat mich um ein Telefonat, da es dringend sei. Da ich diese Dringlichkeit kenne, bat ich ihn schriftlich darum mir zu schreiben was los sei. Daraufhin kam nichts mehr und das Thema war abgeschlossen. Auch im Nachgang sagte er nichts mehr dazu.

    Das wird ihn nerven, dass er nicht über mich verfügen kann. Und deshalb hat er sich beschwert.

    Unser Kind hat fast täglich Kontakt zu ihm. Sie schreiben meistens über ihr eigenes Telefon.

    Hallo und einen Guten Tag an alle Leser,


    im letzten Jahr hat mein Ex Mann Klage beim Familiengericht eingereicht, da ihm sein Kind angeblich vorenthalten wird. Daraufhin musste ich zu einem gemeinsamen Gespräch mit meinem Ex Mann zum Sachbearbeiter des Jugendamtes. Vor Ortt konnte ich belegen, dass es so nicht ist. Der Sachbearbeiter erklärte meinem Ex Mann, dass er keine Probleme sehen würde. Mein Ex Mann bat um Einstellung des Verfahrens, was auch erfolgte.

    Nun, ein Jahr später beschwert sich mein Ex Mann über die mangelnde Kommunikation zwischen ihm und mir. Ich muss dazu schreiben, dass ich auf Grund vieler Vorkommnisse, welche auch in einem 6 monatigem Annäherungsverbot mündeten, nur nur schriftlichen Kontakt zu meinem Ex Mann pflege. Und das auch nur, wenn es um unser Kind geht. Das Annäherungsverbot ist ausgelaufen und ich wohne mittlerweile weit weg. Mein Ex Mann ruft mich immer wieder an, um Dinge zu besprechen. Ich nehme die Anrufe seit über einem Jahr nicht mehr an. Auch auf SMS antworte ich nicht mehr. Ich schreibe ausschließlich per E Mail. Soviel gibt es auch nicht zu besprechen. Er kann mit seinem Kind jederzeit Kontakt aufnehmen, da es bereits alt genug ist und ein Mobiltelefon hat.

    Nun hat sich mein Ex Mann beim Amt darüber beschwert, dass es an ausreichender Kommunikation mangelt. Auch darüber, dass mein neuer Partner ihm seine Meinung zu gewissen Dingen gesagt hat (Kindersitz zur Übergabe mehrfach vergessen usw.)

    Daraufhin wurde ich wieder zu einem Gespräch mit meinem Ex Mann vorgeladen.

    Ich verstehe nicht wie es sein kann, dass ich gezwungen werde ein solches Gespräch zu führen. Ist eine solche Einladung verpflichtend oder kann das Jugendamt dies nur anbieten. Die Vorladung im Rahmen der Klage meines Ex Mannes musste ich natürlich wahrnehmen. Aber jetzt soll ich zu einem Gespräch was ich wieder icht gefordert habe und in meinen Augen auch nicht notwendig ist.


    Danke!

    Danke für die Antworten. Das zuständige Jugendamt hat seit August nichts unternommen, um die unvollständigen Unterlagen zum Einkommen nachzufordern. Und das obwohl ich mitgeteilt habe, dass der Kindsvater Versorgungsbezüge durch eine Behörde erhält und auch Zuschläge für die Kinder. Das Jugendamt hat Telefonnummer und Namen des Sachbearbeiters der die Versorgungsbezüge berechnet.

    Ich selbst musste ein Formular ausfüllen, dass die Versorgungsbezüge berechnet werden können.

    Keine Reaktion des Jugendamtes. Ich werde mir einen Anwalt suchen und mich beraten lassen.

    Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt in jedem Fall einen Rechtsstreit verhindern möchte. Es geht vermutlich wie immer um Kosten und zu wenig Mitarbeiter.

    Danke für eure Antworten!

    Ich ahnte so etwas bereits. Die Sachbearbeiterin des Jugendamtes sagte mir, dass aus auf Grund der Überzahlung nicht möglich sei eine Pfändung zu erwirken.

    Da diese sogenannte Überzahlung aber eine Forderung des Amtes gewesen ist, da der Kindsvater dementsprechend verdient hat, ist es für mich völlig absurd.

    Wenn ich nun einen Anwalt einschalte, dann ist die Beistandschaft automatisch beendet. Ist das alles nervig!

    Inwieweit ist eigentlich der Strafatbestand des Betruges erfüllt, wenn der Vater keine vollständigen Angaben zum Verdienst macht?

    Ich werde mir wohl einen Anwalt suchen müssen.

    Hallo,

    ich habe eine Beistandschaft bei dem für mich zuständigen Jugendamt. Im Rahmen dieser hat das Jugendamt den Unterhalt für meine Kinder errechnet und der unterhaltspflichtige Vater hat diesbezüglich einen Titel unterzeichnet. Im Laufe der Zeit ergab sich auf Grund des höheren Verdienstes des Vaters ein höherer Unterhalt. Diesen forderte das Jugendamt ein und dieser wurde eine Zeit lang auch gezahlt. Dazu gab es keinen Titel. Nun ist der Stand so, dass der Vater den Unterhalt soweit gekürzt hat, dass der Betrag noch unter dem vor Jahren titulierten Unterhalt liegt. Das Jugendamt gibt an, dagegen vorerst nichts machen zu können, da über mehrere Monate mehr Unterhalt gezahlt worden war als der Titel es vorgesehen hat. Bevor diese Überzahlung nicht abgegolten ist,kann das Jugendamt nicht gegen den zu geringen Unterhalt vorgehen. Ich verstehe das so nicht, da das Jugendamt den höheren Unterhalt errechnet hatte und den Vater zur Zahlung aufgefordert hatte. Dieser hat dann auf Grund seines Verdienstes freiwillig, ohne Titel mehr gezahlt. Wie kann es dann eine Überzahlung gegeben haben?

    Nun muss ich warten bis die Überzahlung abgegolten ist, um mich wieder auf den unterzeichneten Titel zu berufen. Ist das so richtig?

    Vielen Dank im Voraus