Beiträge von potsblitz

    Hallo TK!


    Deine Antwort hat sich mit meiner gerade überschnitten, daher konnte ich in meinem vorherigen Post noch nicht darauf eingehen.


    Du hast ja eine Menge geschrieben. Ich werde es mal kurz "einsaugen", verarbeiten und später darauf reagieren. Jetzt muss ich erstmal meine Mutter trösten, die ihren Enkeln heute keine Ostereier verstecken durfte...


    Gruß, pb

    Hallo edy!


    Mit Amt meinte ich die Meldebehörde, bzw. alle Ämter, die durch die Trennung involviert sein werden könnten, z.B. das Jugendamt. Momentan ist es allerdings noch eine Sache zwischen uns beiden.


    Wir haben beide feste Arbeitsplätze. Sie arbeitet 20 Stunden/Woche, ich 40 Stunden/Woche. Mein Verdienst ist ungefähr dreimal so hoch wie ihrer.


    In der von ihr angestrebten Situation wird sie entweder mit einem Kind oder auch für eine gewisse Zeit mit zwei Kindern in der kleinen Wohnung wohnen. In der Realität vermute ich, dass beide Kinder mit mir in ihrer großen Wohnung leben. Schliesslich hat sie die Anschaffung eines Fernsehers, Internet, etc. schon ausgeschlossen. :-) Ich wüsste auch nicht, wo die Kinder ihre Hausaufgaben machen sollen. Ihre Aquarien will sie schliesslich mitnehmen. Mit drei Betten wird es zu einem Wohnklo. Ehrlich gesagt halte ich das für die Kinder auch nicht würdig!


    Ihr Argument ist, dass ich dadurch den Familienzuschlag behalte. Ich vermute aber auch, dass sie sich dadurch Unterhaltszahlungen für die Kinder offenhalten will. Schliesslich sind die Kinder ja bei ihr gemeldet und mich kann sie jederzeit rauswerfen/abmelden.


    Die Kinder sind in ihr soziales Umfeld gebunden. Ein Wegzug würde ihnen weitere Probleme bereiten, daher wollen wir alle in der Gegend bleiben. Wohnraum ist hier allerdings sehr knapp und vergleichbare Wohnungen schlichtweg unbezahlbar.


    Ist es für den Unterhalt ausschlaggebend, wo die Kinder gemeldet sind oder wo sie tatsächlich wohnen? Ich möchte aus Gründen der Fairness nämlich umgehen, dass ich alle Kosten für die Kinder decke (Miete, die ich schon zahle, seit ich eingezogen bin, Verpflegung, Kleidung, etc.) und zusätzlich noch geldlichen Unterhalt an meine Expartnerin bezahle, der ja eigentlich für die Kinder gedacht sein sollte!?


    Grüße aus einer Stadt, wo es nur zu kleine oder zu teure Wohnung gibt...

    Hallo...


    Als Neuling möchte ich mich kurz vorstellen:


    Als frisch getrennter Vater von zwei Kindern (17 und 12) hat sich meine Expartnerin entschieden, unsere gemeinsame Wohnung zu verlassen und in eine ca. 25qm große Einzimmerwohnung zu ziehen. Ich bin vor ca. 17 Jahren in ihre Wohnung gezogen. Es ist demnach ihr Mietvertrag, in dem ich logischerweise nicht erwähnt bin.


    Ihre Idee ist nun, die neue, kleinere Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden und in der alten, deutlich größeren weiterhin gemeldet zu sein. Weiterhin ist von ihr geplant, ein Kind bei sich aufzunehmen, ohne dieses dort anzumelden. Die Kinder wären demnach mit mir in ihrer (alten) Wohnung gemeldet. Da ich es für unwahrscheinlich halte, dass sich eines unserer Kinder in dieser kleinen Wohnung wohlfühlen wird, werden sich die Kinder weiterhin wahrscheinlich bei mir aufhalten.


    Für mich ergeben sich daraus ein paar Fragen:


    Wer ist wem unterhaltsverpflichtet. Immerhin wohnen wir (für das Amt) ja noch irgendwie zusammen, bzw. sind zusammen in ihrer Hauptwohnung gemeldet. Würde es etwas ändern, wenn die größere Wohnung zur Nebenwohnung gemacht wird und sie ihren Hauptwohnsitz in der neuen Wohnung anmeldet?


    Gibt es eine quadratmetermäßige Mindestgröße für eine Einzimmerwohnung, die von einem Elternteil mit einem Kind bewohnt wird?


    Leider kann ich mich erst nach den Osterfeiertagen anwaltlich beraten lassen. Sie drängt jedoch zu einer Unterschrift unter einem von ihr verfassten Vertrag, den ich allerdings noch nicht einsehen konnte. Zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer habe ich mich "überreden" lassen, da sie mich sonst beim Bürgerservice abmelden und aus der Wohnung entfernen lassen wird.


    Die neue Wohnung muss vertraglich mindestens ein Jahr gemietet werden. Ich stehe sowieso vor dem Dilemma, wie es in einem Jahr weitergeht...


    Vielen Dank für das Durchlesen meines Problems. Ich würde mich über weiterführende Antworten freuen!


    Frohe Ostern!!